Nahrungsmittelindustrie
Nahrungsmittelindustrie und Kellerei- und Sennereigenossenschaften
Kollektivvertrag erneuert
Am 27. Oktober 2012, nach einer langen und schwierigen Verhandlung, wurde der neue Kollektivvertrag für die Lebensmittelindustrie für den Zeitraum 2012 - 2015 unterschrieben. Der Vertrag betrifft ca. 500.000 Arbeiter und war am 30. September abgelaufen. Die Gewerkschaften bewerten das Ergebnis positiv, denn mit dem Abschluss des Vertrages im derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ist esgelungen, die Kaufkraft der Löhne zu schützen.
Lohnerhöhung: Die durchschnittliche Lohnerhöhung im Dreijahreszeitraum 1.10.2012 bis 30.11.2015 beträgt 126 Euro, die in vier Raten ausbezahlt werden.
Bilaterale Körperschaften: (Alifond, Fasa, Lebensversicherung) Einvernehmen über Notwendigkeit der Erweiterung und Ausbau der Leistungen. Der Beitrag von zwei Euro zu Lasten der Arbeiter für den Gesundheitsfond (Fasa) ist auf Jänner 2016 verschoben (war ab Jänner 2013 vorgesehen)
Betriebsverhandlungen: Zur Abschwächung von Krisensituationen oder zur Sicherung der Arbeitsplätze beibedeutenden Investitionen kann auf Betriebsebene dem Kollektivvertrag abweichende Bestimmungen ausgehandelt werden, die jedoch nur folgende Themen betreffen dürfen: Arbeitsleistung, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit.
Arbeit auf Zeit: Die Unterbrechung zwischen zwei Arbeitsverhältnissen mit Vertrag auf Zeit wird auf 20, bzw. 30 Tage reduziert. Die Unterbrechungen können durch Verhandlungen auf Betriebsebene zur Gänze aufgehoben werden.
Wiederanstellung: Das Vorrecht auf Wiederanstellung bei Saisonarbeit oder bei Arbeit auf bestimmte Zeit muss innerhalb 14 Monaten (vorher 12) ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden, und zwar schriftlich.
Freistellung bei Krankheit des Kindes: Die unbezahlte Freistellung bei Krankheit des Kindes wird von acht auf neun Tage pro Jahr innerhalb des 3. bis zum 9. Lebensjahr, anstatt vom 3. bis zum 8. Lebensjahr, erhöht.
Lohnerhöhung: Die durchschnittliche Lohnerhöhung im Dreijahreszeitraum 1.10.2012 bis 30.11.2015 beträgt 126 Euro, die in vier Raten ausbezahlt werden.
Bilaterale Körperschaften: (Alifond, Fasa, Lebensversicherung) Einvernehmen über Notwendigkeit der Erweiterung und Ausbau der Leistungen. Der Beitrag von zwei Euro zu Lasten der Arbeiter für den Gesundheitsfond (Fasa) ist auf Jänner 2016 verschoben (war ab Jänner 2013 vorgesehen)
Betriebsverhandlungen: Zur Abschwächung von Krisensituationen oder zur Sicherung der Arbeitsplätze beibedeutenden Investitionen kann auf Betriebsebene dem Kollektivvertrag abweichende Bestimmungen ausgehandelt werden, die jedoch nur folgende Themen betreffen dürfen: Arbeitsleistung, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit.
Arbeit auf Zeit: Die Unterbrechung zwischen zwei Arbeitsverhältnissen mit Vertrag auf Zeit wird auf 20, bzw. 30 Tage reduziert. Die Unterbrechungen können durch Verhandlungen auf Betriebsebene zur Gänze aufgehoben werden.
Wiederanstellung: Das Vorrecht auf Wiederanstellung bei Saisonarbeit oder bei Arbeit auf bestimmte Zeit muss innerhalb 14 Monaten (vorher 12) ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden, und zwar schriftlich.
Freistellung bei Krankheit des Kindes: Die unbezahlte Freistellung bei Krankheit des Kindes wird von acht auf neun Tage pro Jahr innerhalb des 3. bis zum 9. Lebensjahr, anstatt vom 3. bis zum 8. Lebensjahr, erhöht.
Neue Mindestlöhne 2012 - 2015 | |||||||||||||
Kat. | Param. | Mindest- lohn am 30.09.12 |
Erhöhung 1.10.12 | Neuer Mindest- lohn |
Erhöhung 1.04.13 |
Neuer Mindest- lohn |
Erhöhung 1.05.14 | Neuer Mindest- lohn |
Erhöhung 1.10.15 | Neuer Mindest- lohn |
Kontingenz | Kontin- genz |
Monatslohn Insgesamt ab 1.10.15 |
1S | 230 | 1948,23 | 67,15 | 2015,38 | 67,15 | 2.082,53 | 67,15 | 2.149,68 | 10,07 | 2.159,75 | 545,7 | 10,33 | 2.715,80 |
1 | 200 | 1694,1 | 58,39 | 1752,49 | 58,39 | 1.810,88 | 58,39 | 1.869,27 | 8,76 | 1.878,03 | 538,7 | 10,33 | 2.427,06 |
2 | 165 | 1397,66 | 48,17 | 1445,83 | 48,17 | 1.494,00 | 48,17 | 1.542,17 | 7,23 | 1.549,40 | 530,5 | 10,33 | 2.090,24 |
3A | 145 | 1228,25 | 42,33 | 1270,58 | 42,33 | 1.312,91 | 42,33 | 1.355,24 | 6,35 | 1.361,59 | 525,8 | 10,33 | 1.897,75 |
3 | 130 | 1101,18 | 37,96 | 1139,14 | 37,96 | 1.177,10 | 37,96 | 1.215,06 | 5,69 | 1.220,75 | 522,3 | 10,33 | 1.753,40 |
4 | 120 | 1016,46 | 35,04 | 1051,5 | 35,04 | 1.086,54 | 35,04 | 1.121,58 | 5,25 | 1.126,83 | 520,0 | 10,33 | 1.657,15 |
5 | 110 | 931,76 | 32,12 | 963,88 | 32,12 | 996,00 | 32,12 | 1.028,12 | 4,82 | 1.032,94 | 517,7 | 10,33 | 1.560,92 |
6 | 100 | 847,07 | 29,2 | 876,27 | 29,20 | 905,47 | 29,20 | 934,67 | 4,38 | 939,05 | 515,3 | 10,33 | 1.464,69 |