Handel

Arbeit auf Weihnachtsmärkten

Arbeitnehmer/innen auf dem Weihnachtsmarkt, die sich an einen festgelegten Stundenplan halten müssen und den Anweisungen des Arbeitgebers unterworfen sind, sollten mit einem Vertrag auf bestimmte Zeit eingestellt werden. Es ist auch möglich, Teilzeitverträge für einen bestimmten Zeitraum abzuschließen. Sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, können auch die Wertgutscheine „Voucher“ für diese Tätigkeit verwendet werden. „Lavoro occasionale“ mit Abzug der sogenannten Vorsteuer von 20 Prozent ist bei solchen Arbeitsverhältnissennicht angebracht, da es sich eindeutig um ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis handelt.

Nahrungsmittelindustrie
Nahrungsmittelindustrie und Kellerei- und Sennereigenossenschaften

Kollektivvertrag erneuert

Am 27. Oktober 2012, nach einer langen und schwierigen Verhandlung, wurde der neue Kollektivvertrag für die Lebensmittelindustrie für den Zeitraum 2012 - 2015 unterschrieben. Der Vertrag betrifft ca. 500.000 Arbeiter und war am 30. September abgelaufen. Die Gewerkschaften bewerten das Ergebnis positiv, denn mit dem Abschluss des Vertrages im derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ist esgelungen, die Kaufkraft der Löhne zu schützen.
Lohnerhöhung: Die durchschnittliche Lohnerhöhung im Dreijahreszeitraum 1.10.2012 bis 30.11.2015 beträgt 126 Euro, die in vier Raten ausbezahlt werden.
Bilaterale Körperschaften: (Alifond, Fasa, Lebensversicherung) Einvernehmen über Notwendigkeit der Erweiterung und Ausbau der Leistungen. Der Beitrag von zwei Euro zu Lasten der Arbeiter für den Gesundheitsfond (Fasa) ist auf Jänner 2016 verschoben (war ab Jänner 2013 vorgesehen)
Betriebsverhandlungen: Zur Abschwächung von Krisensituationen oder zur Sicherung der Arbeitsplätze beibedeutenden Investitionen kann auf Betriebsebene dem Kollektivvertrag abweichende Bestimmungen ausgehandelt werden, die jedoch nur folgende Themen betreffen dürfen: Arbeitsleistung, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit.
Arbeit auf Zeit: Die Unterbrechung zwischen zwei Arbeitsverhältnissen mit Vertrag auf Zeit wird auf 20, bzw. 30 Tage reduziert. Die Unterbrechungen können durch Verhandlungen auf Betriebsebene zur Gänze aufgehoben werden.
Wiederanstellung: Das Vorrecht auf Wiederanstellung bei Saisonarbeit oder bei Arbeit auf bestimmte Zeit muss innerhalb 14 Monaten (vorher 12) ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden, und zwar schriftlich.
Freistellung bei Krankheit des Kindes: Die unbezahlte Freistellung bei Krankheit des Kindes wird von acht auf neun Tage pro Jahr innerhalb des 3. bis zum 9. Lebensjahr, anstatt vom 3. bis zum 8. Lebensjahr, erhöht.
Neue Mindestlöhne 2012 - 2015
Kat. Param. Mindest-
lohn am 30.09.12
Erhöhung 1.10.12 Neuer
Mindest-
lohn
Erhöhung
1.04.13
Neuer
Mindest-
lohn
Erhöhung 1.05.14 Neuer
Mindest-
lohn
Erhöhung 1.10.15 Neuer
Mindest-
lohn
Kontingenz Kontin-
genz
Monatslohn Insgesamt ab 1.10.15
1S 230 1948,23 67,15 2015,38 67,15 2.082,53 67,15 2.149,68 10,07 2.159,75 545,7 10,33 2.715,80
1 200 1694,1 58,39 1752,49 58,39 1.810,88 58,39 1.869,27 8,76 1.878,03 538,7 10,33 2.427,06
2 165 1397,66 48,17 1445,83 48,17 1.494,00 48,17 1.542,17 7,23 1.549,40 530,5 10,33 2.090,24
3A 145 1228,25 42,33 1270,58 42,33 1.312,91 42,33 1.355,24 6,35 1.361,59 525,8 10,33 1.897,75
3 130 1101,18 37,96 1139,14 37,96 1.177,10 37,96 1.215,06 5,69 1.220,75 522,3 10,33 1.753,40
4 120 1016,46 35,04 1051,5 35,04 1.086,54 35,04 1.121,58 5,25 1.126,83 520,0 10,33 1.657,15
5 110 931,76 32,12 963,88 32,12 996,00 32,12 1.028,12 4,82 1.032,94 517,7 10,33 1.560,92
6 100 847,07 29,2 876,27 29,20 905,47 29,20 934,67 4,38 939,05 515,3 10,33 1.464,69