Gesundheitsdienst
Haftpflichtversicherung für grob fahrlässiges Verhalten - Fälligkeit am 31.12.2012
Wir wollen alle ASGB-Mitglieder die eine Haftpflichtversicherung für grob fahrlässiges Verhalten im Gesundheitsbereich haben, daran erinnern, dass die bestehende Versicherungspolizze mit 31.12.2012 verfällt.
Der Versicherungsbroker Marsh schickt allen Versicherten eine e-Mail zu, um an die Fälligkeit der Versicherungspolizze zu erinnern. Bei diesem e-Mail kann jeder selbst die Versicherung verlängern und muss nur noch die Einzahlung tätigen. Alle ASGB-Mitglieder, welche sich entscheiden eine Haftpflichtversicherung für grob fahrlässiges Verhalten im Gesundheitsbereich mit Jänner abzuschließen, ersuchen wir bittenzirkssekretären/Innen oder beimASGB Gesundheitsdienst zu melden.
Es haben auch Versammlungen in den Gesundheitsbezirken von Bozen, Meran, Brixen und Bruneck, mit Vertretern vom Versicherungsbroker Marsh und dem Rechtsanwalt Dr. Alexander Gasser von der Rechtsanwaltskanzlei Pobitzer&Partner, stattgefunden.
Bei diesen Versammlungen konnten Fragen und Unsicherheiten bezüglich grob fahrlässigem Verhalten am Arbeitsplatz im Gesundheitsbereich und im Verwaltungsbereich geklärt werden.
Der Versicherungsbroker Marsh schickt allen Versicherten eine e-Mail zu, um an die Fälligkeit der Versicherungspolizze zu erinnern. Bei diesem e-Mail kann jeder selbst die Versicherung verlängern und muss nur noch die Einzahlung tätigen. Alle ASGB-Mitglieder, welche sich entscheiden eine Haftpflichtversicherung für grob fahrlässiges Verhalten im Gesundheitsbereich mit Jänner abzuschließen, ersuchen wir bittenzirkssekretären/Innen oder beimASGB Gesundheitsdienst zu melden.
Es haben auch Versammlungen in den Gesundheitsbezirken von Bozen, Meran, Brixen und Bruneck, mit Vertretern vom Versicherungsbroker Marsh und dem Rechtsanwalt Dr. Alexander Gasser von der Rechtsanwaltskanzlei Pobitzer&Partner, stattgefunden.
Bei diesen Versammlungen konnten Fragen und Unsicherheiten bezüglich grob fahrlässigem Verhalten am Arbeitsplatz im Gesundheitsbereich und im Verwaltungsbereich geklärt werden.