Gebietskörperschaften
ASGB kritisiert Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt

Freistellungen zur Zusatzausbildung für Pflegekräfte werden minimiert

Die Fachgewerkschaft„Gebietskörperschaften“ im ASGB kritisiert die Haltung der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt bezüglich der gesetzlich vorgesehenen Zusatzausbildung für die Behindertenbetreuer/innen. Obwohl das entsprechende Dekret des Landeshauptmannes von 2009 für die weitere Berufsausübung eine Nachqualifizierung für die nach alter Regelung ausgebildeten Pflegekräfte vorsieht, stellt sich die Verwaltung der Bezirksgemeinschaft quer, indem sie die bezahlten Freistellungen für die Zusatzausbildung nur in einem minimalen Ausmaß gewährt.
„Wir fordern von einem öffentlichen Arbeitgeber wie es die Bezirksgemeinschaften sind, dass er eine gesetzlich vorgesehene Ausbildung, welche Voraussetzung für die weitere Ausübung der Aufgaben eines Berufsbildes ist, auch als Arbeitszeit anrechnet“, erklärt der Fachsekretär der ASGB-Gebietskörperschaften, Karl Heiss.
„Es geht bei den Sozialbetreuer/innen, Behindertenbetreuer/innen und Alten- und Familienhelfer/innen auch um Aufgaben wie die Medikamentenverabreichung. Daher können die Bezirksgemeinschaften das Gesetz nicht weiter ignorieren. Die Realität ist nämlich, dass diese Mitarbeiter/innen ohne Zusatzausbildung den regulären Arbeitsablauf mit aufrecht erhalten, obwohl sie dies aus rechtlicher Sicht nicht mehr machen dürften, die Verantwortung dafür aber müssen sie trotzdem tragen. Es wäre am einfachsten und aus rechtlicher Sicht in Ordnung, wenn die Bediensteten bestimmte Dienste aufgrund der fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen einfach verweigerten, aber ihnen liegt etwas an den Menschen, die sie betreuen“, unterstreicht Heiss.
Während einige Bezirksgemeinschaften die gesetzliche Verpflichtung und die Notwendigkeit der Zusatzausbildung für die Behindertenbetreuer erkennen würden und den Bediensteten den notwendigen bezahlten Sonderurlaub gewährten, würde sich die genannte Bezirksgemeinschaft nur auf ein Minimum beschränken, was sich klar gegen die Absicht des Gesetzes richte. Leidtragende dieser Haltung seien letztendlich vor allem diebetreuten Menschen selbst, so Heiss weiter.
„Was völlig fehlt, ist die Koordinierung dieser Angelegenheit auf Landesebene. Diese Problematik dürfte erst gar nicht entstehen: es gibt ein Dekret des Landeshauptmannes mit Gesetzeskraft und dieses müsste von allen Körperschaften gleich eingehalten werden“, so der ASGB-Fachsekretär.
Die Haltung der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt zeige den ganz eindeutigen Trend, dass die Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst auf dem Rücken der Bediensteten ausgetragen werden, mit Auswirkungen auf die Qualität der Dienste und mit Nachteilen fürdie sozial Schwächsten in der Bevölkerung.
Der ASGB-Gebietskörperschaften fordert nun auch die säumige Bezirksgemeinschaft auf, den betroffenen Behindertenbetreuern/innen die entlohnten Freistellungen so zu gewähren, dass sie die gesetzliche Nachqualifizierung im Interesse der betreuten Personen erwerben können.

Öffentlicher Dienst

Land kündigt die Sozialpartnerschaft

Seit mehr als vier Jahren wird imöffentlichen Dienst auf dem Rücken der Bediensteten vehement gespart, wir erinnern an den Aufnahmestopp seit 2008. Damit wird den Bürgern und Bürgerinnen unseres Landes die Möglichkeit eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst zu bekommen, verweigert. Seit dem Jahr 2010 wurden die Gehälter eingefroren und die Inflationsanpassung ausgesetzt. Mit dieser Maßnahme werden bis 2014 circa 50 Millionen Euro eingespart.

Aber es ist noch nicht genug!

Jetzt kündigt die Landesregierung endgültig die Sozial­partnerschaft mit den Gewerkschaften. Der Haushaltsentwurf sieht vor, dass dieLandesregierung einseitig, ohne die Gewerkschaften einzubeziehen, über die zukünftigen Arbeitsregelungen der 35.000 öffentlich Bediensteten in Südtirol entscheiden kann. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern die Politik auf, diesen Passus unverzüglich aus dem Gesetzesentwurf zu streichen, die Verhandlungen mit den Sozialpartnern aufzunehmen und damit die Rechte der Gewerkschaften die Arbeitnehmerschaft des öffentlichen Dienstes zu vertreten, zu respektieren.
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes werden alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, sich gegen die geplanten Maßnahmen zu stellen, ihre Mitglieder darüber zu informieren und Notfalls zu aktivieren. Außerdem werden die laufenden Verhandlungen bis auf weiteres ausgesetzt.
In der Folge wurden Termine mit verschiedenen Landtagsabgeordneten aller Parteien und Gruppierungen sowie den Mitgliedern der Finanzkommission, vereinbart und bei den anschließenden Aussprachen unsere Anliegen und Forderungen vorgebracht. Folgende Änderungen konnten bisher erreicht werden.
Hier für alle ersichtlich die Gegenüberstellung
der zwei Entwürfe vor und nach den Abänderungen:
Vorher
Entwurf der Landesregierung
Nachher
Entwurf der Gesetzgebungskommission
Reduzierung der Ausgaben von mindestens 16 Millionen Euro bei den Personalspesen. Entsprechende kollektivvertragliche Bestimmungen finden keine Anwendung mehr. Die Gewerkschaften werden nur angehört.
Ausgabeneinsparungen von höchstens zwei Prozent (ca. 20 Mio. Euro) der Personalkosten im Einvernehmen mit den Gewerkschaften innerhalb Mai 2013. Besagte Maßnahmen betreffen geltende vertraglich festgelegte Rechte und Bestimmungen zur Reorga­ni­sa­tion der Dienste und des Personals.
Abschaffung der Mehrstunden für das Verwaltungs- und technische Personal des Sanitätsbetriebes
… wurde vorläufig herausgenommen
Kilometervergütung von
ca. 0,55 auf 0,40 Euro reduziert
… wurde vorläufig herausgenommen
Vergütung der Verpflegungskosten
von 25 auf 20 Euro reduziert
… wurde vorläufig herausgenommen
Stundenvergütung für die Begleitung oder Aufsicht der Schüler wird zur Hälfte gekürzt und auf 16 Stunden pro Tag beschränkt
… wurde vorläufig herausgenommen
Dauer der Unterrichtseinheiten
mit 60 Minuten berechnet.
… wurde vorläufig herausgenommen