Gebietskörperschaften
Interview mit dem Präsidenten des Gemeindenverbandes, Arno Kompatscher

Einsparungen im Personalbereich

Am 30. November 2012 trafen sich unsere Vertreter Karl Heiss und Reinhard Innerhofer von der Fachgewerkschaft Gebietskörperschaften mit dem Präsidenten des Südtiroler Gemeindenverbandes Arno Kompatscher zu einem Gespräch bezüglich der geplanten Einsparungen im Personalbereich.
Wir geben das Gespräch in einem kurzen Interview wieder:
Arno Kompatscher
Arno Kompatscher
ASGB: Herr Kompatscher, die geplanten Einsparungen der Südtiroler Landesregierung beim Landes-, Sanitäts- und Lehrpersonal kennen wir mittlerweile ziemlich genau. Wir wissen auch, dass die Gemeinden bis zu 67 Miollionen Euro weniger an Landeszuweisungen erhalten, welche sicher zum Teil auch auf das Personal abgewälzt werden. Welche Ideen hat der Rat der Gemeinden diesbezüglich?
Dr. Kompatscher: In den letzten Jahren sind von der Region und dem Staat sehr viele Kompetenzen auf die Gemeinden übertragen worden. Der heutige Stand der Dinge ist der, dass das Gemeindepersonal insgesamt überfordert und am Limit ist. Dies bestätigen uns auch die Zahlen der Krankheitsausfälle, die radikal zunehmen. Ich dementiere verschiedene Meinungen, die in der Bevölkerung zirkulieren, wonach keine guten Leistungen von öffentlich Bediensteten erbracht werden. Meiner Meinung nach arbeitet das Personal der Gebietskörperschaften vor allem in der Peripherie sehr gut. Einsparungspotential sehe ich höchstens im Rahmen einer Reorganisation von verschiedenen Diensten und Ämtern Gemeinden übergreifend und in den größeren Städten, die bezüglich Personalstand bisher in keinem Verhältnis zu den kleineren Gemeinden standen.
ASGB: Was können wir unsdarunter konkret vorstellen?
Dr. Kompatscher: Es wird sicher niemand entlassen werden und ich finde es auch nicht sinnvoll von Zahlen beim Personalabbau zu sprechen, wie es einige Landespolitiker schon seit längerem tun. Allerdings werden auch wir unseren Beitrag zu den Sparzielen leisten müssen. Unsere Hauptaufgabe in den nächsten Jahren wird darin bestehen, die Arbeit mit dem aktuellen Personalstand auf die bestmögliche Art zu bewältigen. Da einzelne Pensionierungen nicht mehr nach besetzt werden, ergibt dies automatisch eine Reduzierung der Stellenpläne. Verschiedene Dienste müssen reorganisiert, d.h. von mehreren Körperschaften gemeinsam und dadurch auch wirtschaftlicher geführt werden wie z.B. Bauämter, Bauhöfe, Gemeindepolizei usw. Ich bin allerdings ein Gegner der Auslagerung von Diensten.
ASGB: Die prekären Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst nehmen inZeiten der Krise stark zu. Bisher wurden diese oft über Jahre hinweg, auch nicht immer ganz legal, verlängert. Die passiert nun aus Gründen des Personalabbaus nicht mehr, was für viele Familien bedeutet, mit einem Gehalt weniger auskommen zu müssen. Wie stehen Sie dazu?
Dr. Kompatscher: Diebefristeten Arbeitsverhältnisse liegen mir besonders am Herzen. Ich weiß auch, dass davon sehr viele Frauen betroffen sind, die mit einem Ersatzauftrag für eine Mutterschaft udgl. arbeiten. Allerdings müssen diese nach der Rückkehr der Stelleninhaberin notgedrungen entlassen werden, was oft auch für die Verwaltung mit einer sehr schweren Entscheidung einhergeht. Außerdem können diese Bediensteten mit Ersatzauftrag die geltenden Mutterschaftsregelungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, da die Arbeitsverträge zeitlich zu kurz sind. Hier gilt mein Aufruf an die Sozialpartner,in den nächsten Jahren Vorschläge für eine bessere Neuregelung einzubringen.
ASGB: Was halten Sie vom derzeitigen „Bruch der Sozialpartnerschaft“ der Landesregierung?

Dr. Kompatscher: Ich bin der Meinung dass die Sozialpartner, sprich Gewerkschaften, unbedingt miteingebunden werden müssen. Nur wenn miteinander gesprochen wird, können Lösungen aufgezeigt bzw. gefunden werden. Wir haben das ja auch bei den Verhandlungen zum Bereichsvertrag erlebt. Beispielsweise hatten wir Arbeitgeber Anfangs die Wichtigkeit eines psychophysischen Erholungsurlaubes für das Personal unterschätzt. Zusammen haben wir dann einen sehr guten Kompromiss gefunden.
ASGB: Vielen Dank für das Gespräch.

Gebietskörperschaften
ASGB kritisiert Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt

Freistellungen zur Zusatzausbildung für Pflegekräfte werden minimiert

Die Fachgewerkschaft„Gebietskörperschaften“ im ASGB kritisiert die Haltung der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt bezüglich der gesetzlich vorgesehenen Zusatzausbildung für die Behindertenbetreuer/innen. Obwohl das entsprechende Dekret des Landeshauptmannes von 2009 für die weitere Berufsausübung eine Nachqualifizierung für die nach alter Regelung ausgebildeten Pflegekräfte vorsieht, stellt sich die Verwaltung der Bezirksgemeinschaft quer, indem sie die bezahlten Freistellungen für die Zusatzausbildung nur in einem minimalen Ausmaß gewährt.
„Wir fordern von einem öffentlichen Arbeitgeber wie es die Bezirksgemeinschaften sind, dass er eine gesetzlich vorgesehene Ausbildung, welche Voraussetzung für die weitere Ausübung der Aufgaben eines Berufsbildes ist, auch als Arbeitszeit anrechnet“, erklärt der Fachsekretär der ASGB-Gebietskörperschaften, Karl Heiss.
„Es geht bei den Sozialbetreuer/innen, Behindertenbetreuer/innen und Alten- und Familienhelfer/innen auch um Aufgaben wie die Medikamentenverabreichung. Daher können die Bezirksgemeinschaften das Gesetz nicht weiter ignorieren. Die Realität ist nämlich, dass diese Mitarbeiter/innen ohne Zusatzausbildung den regulären Arbeitsablauf mit aufrecht erhalten, obwohl sie dies aus rechtlicher Sicht nicht mehr machen dürften, die Verantwortung dafür aber müssen sie trotzdem tragen. Es wäre am einfachsten und aus rechtlicher Sicht in Ordnung, wenn die Bediensteten bestimmte Dienste aufgrund der fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen einfach verweigerten, aber ihnen liegt etwas an den Menschen, die sie betreuen“, unterstreicht Heiss.
Während einige Bezirksgemeinschaften die gesetzliche Verpflichtung und die Notwendigkeit der Zusatzausbildung für die Behindertenbetreuer erkennen würden und den Bediensteten den notwendigen bezahlten Sonderurlaub gewährten, würde sich die genannte Bezirksgemeinschaft nur auf ein Minimum beschränken, was sich klar gegen die Absicht des Gesetzes richte. Leidtragende dieser Haltung seien letztendlich vor allem diebetreuten Menschen selbst, so Heiss weiter.
„Was völlig fehlt, ist die Koordinierung dieser Angelegenheit auf Landesebene. Diese Problematik dürfte erst gar nicht entstehen: es gibt ein Dekret des Landeshauptmannes mit Gesetzeskraft und dieses müsste von allen Körperschaften gleich eingehalten werden“, so der ASGB-Fachsekretär.
Die Haltung der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt zeige den ganz eindeutigen Trend, dass die Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst auf dem Rücken der Bediensteten ausgetragen werden, mit Auswirkungen auf die Qualität der Dienste und mit Nachteilen fürdie sozial Schwächsten in der Bevölkerung.
Der ASGB-Gebietskörperschaften fordert nun auch die säumige Bezirksgemeinschaft auf, den betroffenen Behindertenbetreuern/innen die entlohnten Freistellungen so zu gewähren, dass sie die gesetzliche Nachqualifizierung im Interesse der betreuten Personen erwerben können.