ASGB Jugend
Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten im Handel
Im Dezember 2011 beschloss die Regierung Monti eine völlige Niederlassungsfreiheit und Möglichkeit der durchgehenden Öffnungszeiten. Südtirol hingegen entschloss sich für eine strengere Regelung. Deshalb hat die Regierung dieses Landesgesetz angefochten. Im Februar 2013 ist ein Urteilsspruch des Verfassungsgerichtshofes zu erwarten.
2. Südtiroler Tourismusgemeinden, die jährlich 300.000 Übernachtungen gewährleisten, müssen an mindestens 22 Sonntagen und mindestens drei Feiertagen geschlossen bleiben und zwar der erste Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag und Pfingstsonntag.
3. die anderen Gemeinden (z.B. Bozen) müssen an 35 Sonn-und Feiertagen und an den drei oben erwähnten Feiertagen geschlossen bleiben.
4. Ausnahme sind die Südtiroler Grenzgemeinden Brenner, Graun, Innichen, Salurn und Taufers in Münstertal. Diese können sich an die Gemeinden der Staats- und Provinzgrenze anpassen.
5. Die Öffnungszeiten der Geschäfte an Werktagen:
von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhran Sonn- und Feiertagen von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
Die Landesregierung hat eine Übergangsfrist von drei Monaten festgelegt. Bis dahin können sich die Gemeinden an die neuen Regelungen anpassen.
Der freie Sonntag ist wichtig, da er meines Erachtens für die ganze Familie ein Tag der Erholung und des Beisammenseins ist. Diesen Tag an einem Werktag auszugleichen würde das Familienleben enorm beeinträchtigen, da vor allem Frauen und folglich vielfach Mütter im Handel tätig sind.
ASGB- Jugend Elisa Ros
Der Beschluss der Landesregierung umfasst:
1. der Bürgermeister entscheidet für seine Gemeinde die Einschränkungen der Öffnungszeiten2. Südtiroler Tourismusgemeinden, die jährlich 300.000 Übernachtungen gewährleisten, müssen an mindestens 22 Sonntagen und mindestens drei Feiertagen geschlossen bleiben und zwar der erste Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag und Pfingstsonntag.
3. die anderen Gemeinden (z.B. Bozen) müssen an 35 Sonn-und Feiertagen und an den drei oben erwähnten Feiertagen geschlossen bleiben.
4. Ausnahme sind die Südtiroler Grenzgemeinden Brenner, Graun, Innichen, Salurn und Taufers in Münstertal. Diese können sich an die Gemeinden der Staats- und Provinzgrenze anpassen.
5. Die Öffnungszeiten der Geschäfte an Werktagen:
von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhran Sonn- und Feiertagen von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
Die Landesregierung hat eine Übergangsfrist von drei Monaten festgelegt. Bis dahin können sich die Gemeinden an die neuen Regelungen anpassen.
Der freie Sonntag ist wichtig, da er meines Erachtens für die ganze Familie ein Tag der Erholung und des Beisammenseins ist. Diesen Tag an einem Werktag auszugleichen würde das Familienleben enorm beeinträchtigen, da vor allem Frauen und folglich vielfach Mütter im Handel tätig sind.
ASGB- Jugend Elisa Ros