ASGB Jugend

Fragen und Antworten

In dieser Ausgabe beantworten wir einige Fragen, die uns Jugendliche häufig stellen:
Wieviel Urlaub steht mir zu?
Jugendliche unter 16 Jahren haben Anrecht auf mindestens 30 Tage bezahlten Urlaub, Arbeitnehmer über 18 stehen mindestens 20 Tage bzw. vier Wochen zu. Anstelle der im Jahre 1977 abgeschafften kirchlichen Feiertage sind entlohnte Freistellungen zu gewähren. Die meisten Kollektivverträge sehen noch zusätzliche Urlaubstage bzw. freie Tage vor (z. B. im Rahmen einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung).
Darf ich entscheiden wann ich meinen Urlaub nehme?
Beim Thema Urlaub hat der Arbeitgeber das letzte Wort, aber zwei zusammenhängende Urlaubswochen müssen auf Anfrage des Arbeitnehmers innerhalb des Jahres der Anreifung gewährt werden.
Wie setzt sich mein Lohn zusammen?
Die Entlohnung besteht aus dem Grundlohn (die Kollektivverträge sehen für jede Kategorie einen entsprechenden Mindest-Grundlohn vor), der Kontingenzzulage (diese Zulage ist ein fixes Lohnelement, einige Kollektivverräge haben die Kontingenzzulage in den Grundlohn integriert), sonstigen Zulagenwie z.B.: betriebliche Zulage (Superminimo), Dienstalterszulage (wird alle zwei bis drei Jahre vorgenommen), Produktionsprämien, Außendienstzulage usw.
Muss ich eine Steuererklärung machen, wenn ich nur im Sommer gearbeitet habe?
Rein geseztlich bist du nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, aber in vielen Fällen kommt es vor, dass beim Sommerjob zuviel Steurern eingezahlt wurden welche man beim Verfassen einer Steuererklärung zurückbekommt. Also besser mit dem CUD Modell, das euch der Arbeitgeber aushändigt in einem ASGB-Büro nachfragen ob ihr Geld zurückbekommt!
Müssen Überstunden bezahlt werden?
Als Überstunden werden vom Gesetz alle Arbeitsstunden bezeichnet, die über die normale Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Überstunden können entweder mit einem Überstundenzuschlag ausbezahlt oder durch Freistunden ausgeglichen werden (wenn Überstunden ausgeglichen werden, steht dir aber dennoch der Überstundenzuschlag zu)
Kann ich meinen Lehrplatz innerhalb der Probezeit verlieren?
Die Probezeit muss bei Abschluss des Arbeitsverhältnisses schriftlich vereinbart werden. Während der Probezeit können beide Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis (auch das Lehrverhältnis) ohne Einhalten der Kündigungsfrist auflösen. Das Höchstausmaß der Probezeit wird von den Kollektivverträgen geregelt.


ASGB Jugend
Die ASGB-Jugend ist beim Arbeitskreis„Arbeit und Bildung“ des Südtiroler Jugendrings dabei:

„Arbeit und Bildung“ im Fokus des Südtiroler Jugendringes

Im Bild von links nach rechts: Igor Guizzardi, Helmuth Sinn, Stefan Luther, Josef Negri, Tobias Karbon, Alexandra Egger, Lukas Nothdurfter (weitere AK-Mitglieder nicht im Bild).
Im Bild von links nach rechts: Igor Guizzardi, Helmuth Sinn, Stefan Luther, Josef Negri, Tobias Karbon, Alexandra Egger, Lukas Nothdurfter (weitere AK-Mitglieder nicht im Bild).
35,1 Prozent arbeitslose Jugendliche in Italien, 9,4 Prozent in Südtirol sind für den Südtiroler Jugendring (SJR) Anlass sich gezielt mit den Themen „Arbeit und Bildung“ auseinanderzusetzen. So wurde hierzu ein eigener Arbeitskreis innerhalb der SJR Strukturen gegründet, welcher Informationen sammeln und Maßnahmen ergreifen soll.

In der vor kurzem stattgefundenen ersten Sitzung waren drei Experten geladen: Helmuth Sinn, Abteilungsdirektor der Abteilung Arbeit, und Stefan Luther, Direktor des Amtes für Arbeitsmarktbeobachtung, informierten über Daten, Zahlen und Fakten zur Jugendarbeitslosigkeit in Italien und Südtirol. Josef Negri, Direktordes Unternehmerverbandes, gab seine Einschätzung der Situation aus Unternehmersicht wieder.

Laut Sinn und Luther sind in Südtirol vor allem Personen, die nur den Mittelschulabschluss vorweisen können oder schlechte Sprachkenntnisse haben sowie Nicht-EU-Bürger/innen von Jugendarbeitslosigkeit betroffen, wobei Bozen inklusive Umland der „Problembezirk“ sei. Negri plädierte für bessere Sprachkenntnisse, mehr Techniker und Technikerinnen, und ein Mehr an Innovation, Forschung und Entwicklung. Auch sei zu hinterfragen, warum es in Südtirol so wenige Jungunternehmer/innen gebe. „Wir müssen jungen Leute die Angst nehmen zu scheitern“ so Negri. Lebhaft wurde gemeinsam diskutiert, was für die jungen Menschen am Arbeitsmarkt getan werden kann.

Igor Guizzardi, SJR-Vorsitzender und Leiter des Arbeitskreises, dankte für die erhaltenen Informationen und Inputs und wird nun gemeinsam mit dem Arbeitskreis weitere Möglichkeiten überlegen. „Es ist unser Ziel die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit und der prekären Arbeitsverhältnisse zu hinterfragen und gemeinsam mit der Wirtschaft und anderen Institutionen Lösungsansätze auszuarbeiten“ so Guizzardi.