ASGB Jugend

Liebe Jugend im ASGB,

schon wieder ist ein Jahr fast um! Das Jahr 2012 war ein turbulentes Jahr für die ASGB-Jugend.

Wir hatten einen Wechsel im Jugendvorstand (Elisa Ros ist neues Vorstandsmitglied und unterstützt seit März tatkräftig die ASGB-Jugend) und haben uns regelmäßig mit anderen Jugendorganisationen in Südtirol getroffen um uns gemeinsam für die Anliegen der Jugendlichenin Südtirol einzusetzen.

Die neue staatliche Lehrlingsreform hat uns im Frühling und Sommer auf Trab gehalten. Wir haben versucht Lehrlinge und zukünftigen Lehrlinge bestmöglich über die Änderungen in der dualen Ausbildung zu informieren und die Gesellschaft auf Probleme in der Berufsausbildung hinzuweisen.

Wir waren auch heuer wieder in vielen Berufsschulen und einigen Oberschulen zu Gast um die Jugendlichen über ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsleben zu informieren und ihre Fragen zum Thema Ausbildung, Sommerjob und Beruf zu beantworten.
Ein wichtiges Thema das uns auch nächstes Jahr begleiten wird ist „Jung und Alt gemeinsam in der Arbeitswelt“.

Wir versuchen durch verschiedene Projekte den Dialog zwischen jungen und älteren Arbeitnehmern zu fördern um ein faires und konstruktives Miteinander im Betrieb zu ermöglichen.

Aktuell organisiert dieASGB-Jugend zusammen mit dem ASGB einen Fotowettbewerb zu diesem Thema, bei dem jeder mitmachen kann der ein passendes Foto auf unserer Homepage hochlädt.

Natürlich gibt es da auch etwas zu gewinnen! (alle Informationen auf www.asgb.org) Einsendeschluss ist der 31. Dezember, im Anschluss andie Prämierung der drei besten Fotos vergibt die ASGB-Jugend noch einen Publikumspreis dessen Sieger durch Facebookvoting bekanntgegeben wird.

Unser größtes Anliegen ist es aber den Mitgliedern ein starker Partner zu sein, um sie zu allen arbeitsrelevanten Themen zu beraten und zu unterstützen und der Öffentlichkeit die Probleme und Anliegen der arbeitenden Jugend Südtirols aufzuzeigen und gemeinsam Lösungen zu finden.

Wir wollen aber noch mehr erreichen! Dazu brauchen wir die Unterstützung und das Vertrauen der Jugendlichen und eine starke Stimme durch viele Mitglieder und Leute wie dich, die wissen das junge Arbeitnehmer eine Interessenvertretung brauchen.

Da dies die letzte Aktiv Ausgabe im Jahr 2012 ist, wünschen wir euch allen auf diesem Weg ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

ASGB Jugend

Fragen und Antworten

In dieser Ausgabe beantworten wir einige Fragen, die uns Jugendliche häufig stellen:
Wieviel Urlaub steht mir zu?
Jugendliche unter 16 Jahren haben Anrecht auf mindestens 30 Tage bezahlten Urlaub, Arbeitnehmer über 18 stehen mindestens 20 Tage bzw. vier Wochen zu. Anstelle der im Jahre 1977 abgeschafften kirchlichen Feiertage sind entlohnte Freistellungen zu gewähren. Die meisten Kollektivverträge sehen noch zusätzliche Urlaubstage bzw. freie Tage vor (z. B. im Rahmen einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung).
Darf ich entscheiden wann ich meinen Urlaub nehme?
Beim Thema Urlaub hat der Arbeitgeber das letzte Wort, aber zwei zusammenhängende Urlaubswochen müssen auf Anfrage des Arbeitnehmers innerhalb des Jahres der Anreifung gewährt werden.
Wie setzt sich mein Lohn zusammen?
Die Entlohnung besteht aus dem Grundlohn (die Kollektivverträge sehen für jede Kategorie einen entsprechenden Mindest-Grundlohn vor), der Kontingenzzulage (diese Zulage ist ein fixes Lohnelement, einige Kollektivverräge haben die Kontingenzzulage in den Grundlohn integriert), sonstigen Zulagenwie z.B.: betriebliche Zulage (Superminimo), Dienstalterszulage (wird alle zwei bis drei Jahre vorgenommen), Produktionsprämien, Außendienstzulage usw.
Muss ich eine Steuererklärung machen, wenn ich nur im Sommer gearbeitet habe?
Rein geseztlich bist du nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, aber in vielen Fällen kommt es vor, dass beim Sommerjob zuviel Steurern eingezahlt wurden welche man beim Verfassen einer Steuererklärung zurückbekommt. Also besser mit dem CUD Modell, das euch der Arbeitgeber aushändigt in einem ASGB-Büro nachfragen ob ihr Geld zurückbekommt!
Müssen Überstunden bezahlt werden?
Als Überstunden werden vom Gesetz alle Arbeitsstunden bezeichnet, die über die normale Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Überstunden können entweder mit einem Überstundenzuschlag ausbezahlt oder durch Freistunden ausgeglichen werden (wenn Überstunden ausgeglichen werden, steht dir aber dennoch der Überstundenzuschlag zu)
Kann ich meinen Lehrplatz innerhalb der Probezeit verlieren?
Die Probezeit muss bei Abschluss des Arbeitsverhältnisses schriftlich vereinbart werden. Während der Probezeit können beide Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis (auch das Lehrverhältnis) ohne Einhalten der Kündigungsfrist auflösen. Das Höchstausmaß der Probezeit wird von den Kollektivverträgen geregelt.