Verbrauchertelegramm
VZS: seit 1. Juli gelten neue Regeln

An Darlehen gekoppelte Lebensversicherungen



Mit 1. Juli ist eine Verordnung der Aufsichtsbehörde ISVAP in Kraft getreten, welche die „Mindestinhalte“ der an Darlehen gekoppelten Polizzen neu regelt (Nr. 40 vom 03.05.2012), gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Liberalisierungen (Nr. 27/2012). Falls die Vergabe des Darlehens oder des Kredits vom Abschluss einer Lebensversicherungspolizze abhängig ist, muss die Bank dem Kunden mindestens zwei verschiedene Kostenvoranschläge von zwei anderen Versicherungsgruppen vorlegen, und dem Kunden die Möglichkeit einräumen, selbst ein günstigeres Angebot zu suchen (dafür hat er 10 Arbeitstage ab Übergabe der Kostenvoranschläge Zeit). Die vom Kunden gewählte Polizze muss von der Bank akzeptiert werden, sofern sie den auferlegten Mindestbedingungen entspricht; die Wahl der Polizze darf den Zinssatz des Darlehens (bzw. des Kredits) nicht beeinflussen. Um die einzelnen Kostenvoranschläge besser vergleichbar zu machen, wurde eine Standardvorlage erarbeitet. Detaillierte Infos auf www.verbraucherzentrale.it.

Verbrauchertelegramm
Ab Juni 5 Mio. Euro gesetzliche Mindestversicherungssumme

Kfz-Haftpflichtversicherung: Höhere Deckungen



Spätestens mit 12.06.2012 wurden bei allen bereits bestehenden oder neu abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherungen die Mindestversicherungssummen verdoppelt. Bis zu diesem Zeitpunkt, lag diese, vom Gesetz fest gelegte Summe, bei 2,5 Mio. Euro bei Personenschäden und bei 500.000 Euro bei Sachschäden. Ab nun gilt eine Mindestversicherungssumme von 5 Mio. Euro bei Personenschäden und 1 Mio. Euro bei Sachschäden. Bis zu dieser Summe deckt die Versicherung die Schäden, die Dritte infolge eines Verkehrsunfalls erleiden. Diese verpflichtende Erhöhung ist in einer Europäischen Richtlinie festgelegt. Die Erhöhung dürfte die Prämien für die Kfz-Haftpflichtversicherung kaum beeinflussen, bietet dafür aber sehr viel mehr Schutz für alle AutofahrerInnen, vor allem bei sehr schweren Verkehrsunfällen.