Verbrauchertelegramm

Stempelsteuer auf Bankkonten: so kann sie vermieden werden


Seit Jahresbeginn gibt es immer wieder Zweifel in Bezug auf die Stempelsteuer; Klarheit schafft nun ein Dekret des Wirtschaftsministeriums (vom 24.05.2012, veröffentlicht am 01.06.2012). Seit 1. Jänner 2012 beträgt die jährliche Stempelsteuer auf Kontoauszüge und Sparbücher (Banken oder Post) 34,20 Euro für natürliche Personen und 100 Euro für juridische Personen. Wie nun das Dekret bestätigt hat, sind Konten oder Sparbücher, deren mittlere Einlage weniger als 5.000 Euro beträgt, von der Stempelsteuer befreit. Vorsicht: hat ein Kunde bei einer Bank mehrere Konten oder Sparbücher, die zwar einzeln unter 5.000 Euro liegen, in Summe aber darüber sind, ist die Stempelsteuer auch geschuldet, und zwar für jedes Vertragsverhältnis. In Bezug auf die „mittlere Einlage“ und die Perioden, die für Berechnung herangezogen werden, legt das Dekret fest, dass die Steuer auf den jeweiligen Zeitraum bezogen ist, wenn die Kontoauszüge über das Jahr verteilt periodisch zugesandt werden, oder das Konto mitten im Jahr eröffnet oder geschlossen wird. Um also festzustellen, ob die Steuer z.B. für das erste Trimester im Jahr geschuldet wird, muss die „mittlere Einlage“ eben jenes Trimesters herangezogen werden.

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Vorsicht beim Kauf, auch übers Internet!

Anschaffung von Hunden und Katzen



Anlässlich des kürzlich bekannt gewordenen Betrugsfalls (übers Internet sollten Welpen verkauft werden, die es gar nicht gab), stellt sich die Frage, wie die KäuferInnen vor solchen Betrugsversuchen geschützt werden können, und wie die Gesundheit von Jungtieren gewährleistet werden kann. Jungtiere sollten nie im Internet, auf Märkten oder Messen gekauft werden. Ansteckende Krankheiten vermehren sich bei diesen Gelegenheiten besonders leicht, weil die Tiere in engen Kontakt mit anderen kommen. Wenn ein junges Tier unbedingt in einer Tierhandlung gekauft werden muss, dann ist nach den genauen Daten seiner Herkunft zu fragen. Diese Daten sind zu überprüfen, jeder seriöse Züchter verfügt heute über eine Homepage. Das Jungtier muss über einen Impfpass verfügen, welcher außer dem Geburtsdatum auch die Vermerke über Behandlungen gegen Parasiten sowie über die von einem Tierarzt vorgenommenen Impfungen aufweist. Auf keinen Fall sollten Jungtiere gekauft werden, welche vor der 8. Lebenswoche von der Mutter getrennt wurden. Dieses Alter ist unbedingt notwendig, um eine normale psychische Entwicklung des Tieres sicherzustellen. Weitere Infos zum bewussten und Tier gerechten Erwerb auf www.verbrauchezentrale.it.