Verbrauchertelegramm
Stempelsteuer auf Bankkonten: so kann sie vermieden werden
Seit Jahresbeginn gibt es immer wieder Zweifel in Bezug auf die Stempelsteuer; Klarheit schafft nun ein Dekret des Wirtschaftsministeriums (vom 24.05.2012, veröffentlicht am 01.06.2012). Seit 1. Jänner 2012 beträgt die jährliche Stempelsteuer auf Kontoauszüge und Sparbücher (Banken oder Post) 34,20 Euro für natürliche Personen und 100 Euro für juridische Personen. Wie nun das Dekret bestätigt hat, sind Konten oder Sparbücher, deren mittlere Einlage weniger als 5.000 Euro beträgt, von der Stempelsteuer befreit. Vorsicht: hat ein Kunde bei einer Bank mehrere Konten oder Sparbücher, die zwar einzeln unter 5.000 Euro liegen, in Summe aber darüber sind, ist die Stempelsteuer auch geschuldet, und zwar für jedes Vertragsverhältnis. In Bezug auf die „mittlere Einlage“ und die Perioden, die für Berechnung herangezogen werden, legt das Dekret fest, dass die Steuer auf den jeweiligen Zeitraum bezogen ist, wenn die Kontoauszüge über das Jahr verteilt periodisch zugesandt werden, oder das Konto mitten im Jahr eröffnet oder geschlossen wird. Um also festzustellen, ob die Steuer z.B. für das erste Trimester im Jahr geschuldet wird, muss die „mittlere Einlage“ eben jenes Trimesters herangezogen werden.