Dienstleistungen des ASGB
Abschreibung Physiotherapien
Rechnungen von Physiotherapien sind auch ohne ärztliche Verschreibung abschreibbar, wenn der Therapeut in das vorgesehene Verzeichnis der nationalen Physiotherapeuten eingetragen ist. Die getätigten Ausgaben gelten als Arztspesen. Die Steuerersparnis beträgt 19 Prozent vom Rechnungsbetrag.