Dienstleistungen des ASGB
Formblatt Modell 730

Verrechnung Steuerschuld bzw. Steuerguthaben



Bekanntlich wird die Steuerschuld oder das Steuerguthaben beim Formblatt Modell. 730 über den Lohnstreifen bzw. über die Rente verrechnet. Trotzdem sollte sich jeder Steuerzahler vergewissern, ob die eventuelle Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben auf dem Lohn bzw. mit der Rente verrechnet wurden. Hat ein Arbeitnehmer in der Zwischenzeit z.B. den Arbeitsplatz gewechselt oder der Betrieb die Firmenbezeichnung geändert, ist die Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben wahrscheinlich nicht verrechnet worden. In solchen Fällen kann das Guthaben über den neuen Arbeitgeber verrechnet werden; allerdings muss das dem Steuerbeistandszentrum des ASGB mitgeteilt werden. Liegt eine Steuerschuld vor, die nicht verrechnet wurde, kann diese auch noch nachträglich über die Bank eingezahlt werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, zu kontrollieren, ob die Steuerschuld auch tatsächlich abgezogen wurde. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.



Dienstleistungen des ASGB

Abschreibung Mieten für Studenten im Ausland


Ab dem Steuerjahr 2012 können nun auch die Mieten für die Studenten im Ausland mit der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Die entsprechenden Bestimmungen sind nicht mehr nur für die Mietverträge laut Gesetz 431/1998 anwendbar, sondern für alle Mietverträge. Eine wesentliche Bedingung ist, dass sich der Sitz der Universität mindestens 100 km entfernt vom Wohnsitz des Studenten befindet. Weiters muss der Mietvertrag in derselben oder in einer angrenzenden Gemeinde der Universität abgeschlossen worden sein. Der abziehbare Höchstbetrag ist mit 2.633,00 Euro pro Familie (unabhängig davon wie viele Studentenmietverträge vorhanden sind) festgelegt worden, das bedeutete eine Steuerersparnis von 500 pro Jahr.