Nahrungsmittel
Mila und Senni (Milkon)

Erneuerung des Betriebsabkommens - Die wichtigsten Neuerungen



Normativer Teil

Arbeitszeit


Die bezahlte Pause von 25 Minuten wurde auf 30 bezahlte Minuten erhöht. Diese Regelung gilt ab 01.10.2012.

Betriebskantine
Die Selbstbeteiligung der Mitarbeiter beträgt weiterhin 2,70 Euro. Die Mitarbeiter, welche Nachtschicht haben, beteiligen sich mit 0,85 Euro für ein belegtes Brot.

Wirtschaftlicher Teil

Naturalleistungen
Den Mitarbeitern steht täglich ein Liter Milch und 2,5 Kg Butter monatlich zu, welche sie in Form von 78 Euro monatlich brutto ausbezahlt erhalten, die bedeutet eine Erhöhung dieses Betrag von 7 Euro (von 71 von78 Euro).

Produktivitätsprämie

Für das Jahr 2012 wird im März 2013 folgende Prämie in Auszahlung gebracht (siehe Tabelle). Als Basiswert wird für jeden Mitarbeiter, der seiner Einstufung entsprechende Grundlohn herangezogen; dieser verändert sich mit den tabellarischen Anpassungen laut Kollektivvertrag, wobei die jeweils zuletzt gültige Anhebung für die Berechnung der Prämie herangezogen wird.

Einzahlung in einen Zusatzrentenfonds
Mit Wirksamkeit 01.10.2012 wird der Arbeitgeberbeitrag an den vom Mitarbeiter gewählten Zielfonds (Laborfonds/Raiffeisen, offener Pensionsfonds) auf 1,3 Prozentpunkte für alle betroffenen Mitarbeiter angehoben.

Zusatzkrankenversicherung

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Falle der Verlängerung des Abkommens vom 18. November 2010 und 28. November 2011 zur Krankenvorsorge auf territorialer Ebene jene Mitarbeiter, die dem lokalen Krankenabsicherungsfonds (derzeit Cesare Pozzo) beitreten, von einer eigenen Beitragsleistung befreit sind.

Der laut Kollektivvertrag vorgesehene Mitarbeiteranteil wird in diesem Fall vom Arbeitgeber übernommen.


Dauer und Gültigkeit des Vertrages
Der Vertrag gilt bis zum 30.09.2015; der wirtschaftliche Teil gilt bis zum 01.10.2014.

Öffentlicher Dienst

Stellenabbau schadet Südtirol

Südtirol muss sparen. Die Landesregierung will deshalb Stellen im öffentlichen Dienst reduzieren. Der ASGB sieht darin keine Lösung, denn unbegrenzte Stellenstreichung nützt wenig(en) und schadet viel(en)



Die Fachgewerkschaften des Öffentlichen Dienstes brachten im Rahmen der Pressekonferenz ihren Unmut über die Vorgangsweise der politisch Verantwortlichen in Südtirol gegen die geplante Stellenstreichung zum Ausdruck. Mit dieser Pressekonferenz wollte der Öffentliche Dienst im ASGB ein starkes Zeichen gegen die ständigen Angriffe auf die Öffentlich Bediensteten setzen.
Die staatlich verfügten und vom Land anscheinend gern übernommenen Sparmaßnahmen, treffen hauptsächlich die Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes. Die Bewältigung der Krise darf aber nicht großteils auf dem Rücken der lohnabhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes lasten. Der Öffentliche Dienst muss aufgewertet werden, da er grundlegende Dienste im Gesundheitswesen, der Bildung und Dienstleistungen für die Bürger unseres Landes bietet. Er muss auch weiterhin in die Lage versetzt werden, als Wirtschaftszweig zum Aufschwung, zum Fortschritt und zur Wettbewerbsfähigkeit des Landes beizutragen. Die Maßnahmen treffen den öffentlichen Dienst und deren Bediensteten in Südtirol hart, vor allem durch den verfügten Vertragsverhandlungsstopp bis 2014 und den drohenden und teilweise willkürlichen Stellenabbau.


Forderungen
Rom fordert eine Reduzierung von drei Prozent des Personals. Die Landesregierung will sogar darüber hinausgehen und fünf oder mehr Prozent einsparen, wie bekannt wurde „Die Politik handelt verantwortungslos“, meint der ASGB dazu.
Auf einer Pressekonferenz schilderte der ASGB seine Ansichten über den Personalabbau im öffentlichen Dienst. „Der öffentliche Dienst büßt für das Komplettversagen der politischen Seite“, so Reinhard Innerhofer, Koordinator der Fachgewerkschaften des Öffentlichen Dienstes.


„Wir haben unsere Hausaufgaben schon gemacht“
Einsparungsprozesse, wie sie die Landesregierung fordert, seien laut ASGB schon seit Jahren verwirklicht geworden. Etwa bei der Verwaltungsreform der Sanität, wo vier Sanitätsbetriebe zu einem zusammengelegt wurden, oder beim Landespersonal, wo bei 4.500 Stellen 280 eingespart wurden.
Auch für die Wirtschaft sei der Stellenabbau im öffentlichen Dienst laut ASGB ein Nachteil: „Ein Abbau der Dienstleistungen bewirkt, dass bei Ansuchen um Beiträge, welche auch von den Wirtschaftsverbänden gefordert werden, die Bearbeitungszeiten erheblich verlängert werden.“


„Ältere Gesellschaft benötigt mehr Gesundheitsleistungen“
Auch das Gesundheitswesen gehört zu den Bereichen, in denen gespart werden soll. „Die Gesellschaft wird älter und hat mehr Anspruch auf Gesundheitsleistungen“, erklärte Alexander Oberkofler, Fachsekretär der Fachgewerkschaften des Gesundheitdienstes. „Der Landeshauptmann hat versprochen, dass keine weiteren Betten abgebaut werden. Der ASGB wird das kontrollieren.“
Wenn im Gesundheitswesen gespart werden muss, werde dies laut ASGB vor allem in puncto Qualität gefährlich. „Dann muss beim Einkauf gespart werden, und billigere Ware steht oft für schlechte Qualität“, meint der ASGB.


Gemeinden erhalten 14 Prozent weniger

Der ASGB rechnet nach: 66 Millionen Euro weniger an Landeszuweisungen erhalten die Gemeinden, im Vergleich zum Vorjahr seien das 14 Prozent weniger. Zahlreiche Gemeinden würden dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
„Traditionsgemäß wird immer beim Kostenfaktor Nummer eins gespart – beim Personal“, sagte Karl Heiss, Fachsekretär der Fachgewerkschaften der Gebietskörperschaften und wies darauf hin, dass so auch die Gemeinden vom Stellenabbau nicht verschont bleiben.
„Und das, obwohl schon wenig Personal vorhanden ist. Dadurch muss die Qualität verringert werden“, führte Heiss das Problem weiter aus.


ASGB will mit eingebunden werden

Laut eigenen Angaben hat der ASGB bereits eine Reihe an konkreten Vorschlägen ausgearbeitet, er warte nun auf eine Einladung der politischen Verantwortlichen, um diese zu präsentieren und darüber zu debattieren.
„Personalreduzierung heißt nicht automatisch sinnvoll sparen. Reformen ja, aber bitte nur mit uns, nicht über unsere Köpfe hinweg“, fordert Innerhofer.
Die Fachgewerkschaften des öffentichen Dienstes haben an Landesrat Widmann ein Schreiben um eine dringende Aussprache gerichtet, welches wir nachstehend vollinhaltlich abdrucken.
„Wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, haben die Fachgewerkschaften des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB) im Öffentlichen Dienst als Reaktion auf Ihre diesbezüglichen Aussagen als Personallandesrat und auf die undurchsichtigen Sparpläne der Landesregierung am 4. September 2012 eine Pressekonferenz zum Thema Personaleinsparungen im Öffentlichen Dienst in Südtirol abgehalten.
Wir haben in dieser Pressekonferenz bemängelt, dass die Landesregierung Sparpläne beschließt, ohne die zuständigen Gewerkschaften einzubinden und dass das Land Südtirol sich selbst zu mehr Einsparungen verpflichten will als von Rom vorgegeben, obwohl Südtirol im Unterschied zum restlichen Italien seine Hausaufgaben längst erfüllt hat.
Da es Ihrerseits keine Resonanz auf unsere Pressekonferenz und zu unserer Forderung gab, sich mit den zuständigen Fachgewerkschaften an einen Tisch zu setzen, erneuern wir hiermit unsere Forderung, bei der Reorganisation und den Sparmaßnahmen in der Öffentlichen Verwaltungen als Sozialpartner eingebunden zu werden. Art. 7, Abs. 1 und 2, des geltenden Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) „Recht der Gewerkschaften auf Information“ sieht u.a. Folgendes vor: „die einzelnen Verwaltungen informieren im Voraus die Gewerkschaften mit Vertretungsanspruch des jeweiligen Bereiches über die Maßnahmen allgemeiner Natur, die sich auf die Arbeitsverhältnisse auswirken und nicht Gegenstand der Vertragsverhandlungen sind“.
Zudem hat die Landesregierung einen Beschluss zur Kürzung bei Außendienst, Kilometergeld und Essensgutscheinen gefasst, obwohl im Kollektivvertrag dies als gemeinsame Verhandlungsmaterie festgeschrieben ist.
Daher sehen wir es als Pflicht eines für das Personal zuständigen Landesrats, die Sozialpartner anzuhören, sie im Detail über das Ausmaß und die Art der geplanten Stellenstreichungen zu informieren und gemeinsam eine sinnvolle Reorganisation der Öffentlichen Verwaltungen vorzunehmen.
Wir erinnern Sie daran, dass wir – im Sinne der durchaus notwendigen und möglichen Einsparungen - bereits öfters versucht haben, unsere Vorschläge einzubringen, wofür uns leider bislang nicht die Möglichkeit gegeben wurde.
Wir hoffen sehr, dass Sie unsere Bemühungen, im Öffentlichen Dienst die Qualität der Dienstleistungen für den Bürger aufrecht zu erhalten, zu schätzen wissen und ersuchen Sie daher aufgrund dieser dringenden Angelegenheit und auch im Sinne des oben genannten Art. 7 des BÜKV um einen Termin, der eine angemessene Behandlung dieses Themas noch vor weiteren Beschlüssen der Landesregierung und noch vor Aufnahme Ihrer Sparpläne in das Haushaltsgesetz für 2013 ermöglicht.

Die Fachgewerkschaften des Öffentlichen Dienstes erwarten sich auf ihre Forderungen eine rasche Antwort seitens der politisch Verantwortlichen unseres Landes. Sollte keine Reaktion oder Einladung zur Aussprache erfolgen sind weitere Aktionen zu erwarten.