Gebietskörperschaften

Sprechstunden in den Bezirken


Die Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften baut die Betreuung ihrer Mitglieder in den Bezirken aus.

Ab sofort werden folgende Sprechstunden angeboten:

Sprengel Innichen
Jeden Dienstag, 09.30 – 10.30 Uhr

ASGB-Bruneck
Jeden Mittwoch, 09.00 – 12.00 Uhr

ASGB-Sterzing
1. + 3. Freitag im Monat, 09.00 – 11.00 Uhr

ASGB-Neumarkt
1. + 3. Mittwoch im Monat, 14.30 – 15.30 Uhr

AH Mals
2. Dienstag im Monat, 10.00 – 11.00 Uhr

Sprengel Sarntal
1. Dienstag im Monat, 10.00 – 11.00 Uhr

ASGB-Meran
2. + 4. Mittwoch im Monat, 15.00 – 17.00 Uhr
Sollte Interesse an einem persönlichen Beratungsgespräch bestehen, genügt es an den genannten Termin vorstellig zu werden oder sich telefonisch mit einem Fachsekretär in Verbindung zu setzen.

Außerdem bietet die Fachgewerkschaft im Rahmen ihrer Herbstaktion Versammlungen in den einzelnen Strukturen zu folgenden Themen an: Pensionsreform, Versicherungen, psychophysischer Erholungsurlaub, Stellenabbau im öffentlichen Dienst und seine Folgen.

Sollte Interesse an der Abhaltung einer Versammlung bestehen, kann man sich an die Fachsekretäre wenden:

Für Sarntal, Sterzing
Karl Heiss, Tel. 328 3807314

Für Meran und Mals
Hans Rungg, Tel. 335 6935000

Für Innichen und Bruneck
Reinhard Innerhofer, Tel. 389 0744940

Für Neumarkt
Brigitta Holzer, Tel. 328 5932116

Dienstleistungen des ASGB
Formblatt Modell 730

Verrechnung Steuerschuld bzw. Steuerguthaben



Bekanntlich wird die Steuerschuld oder das Steuerguthaben beim Formblatt Modell. 730 über den Lohnstreifen bzw. über die Rente verrechnet. Trotzdem sollte sich jeder Steuerzahler vergewissern, ob die eventuelle Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben auf dem Lohn bzw. mit der Rente verrechnet wurden. Hat ein Arbeitnehmer in der Zwischenzeit z.B. den Arbeitsplatz gewechselt oder der Betrieb die Firmenbezeichnung geändert, ist die Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben wahrscheinlich nicht verrechnet worden. In solchen Fällen kann das Guthaben über den neuen Arbeitgeber verrechnet werden; allerdings muss das dem Steuerbeistandszentrum des ASGB mitgeteilt werden. Liegt eine Steuerschuld vor, die nicht verrechnet wurde, kann diese auch noch nachträglich über die Bank eingezahlt werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, zu kontrollieren, ob die Steuerschuld auch tatsächlich abgezogen wurde. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.