Druck & Papier
Papier und Karton

Nationaler Kollektivvertrag am 13.09.2012 erneuert - Die wichtigsten Neuerungen



Die Gültigkeit wurde für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2015 festgelegt.
Die Bestimmungen des interkonföderalen Abkommens vom 21. September 2011 und die neuen Bestimmungen über das Lehrlingswesen wurden in den Vertrag übernommen.
Der Artikel über die Einstufungen wurde in einigen Teilen abgeändert und den neuen Erfordernissen angepasst. Im Artikel über Arbeitszeit wurde für die Turnusarbeit in einigen Punkten abgeändert und die Möglichkeit geschaffen, für alle Beschäftigten eine Stundenbank einzuführen.
Die Bestimmungen über die Arbeitssicherheit wurden verbessert.
Bei den Überstunden wird der EGV eine größere Mitsprache eingeräumt.
Es soll ein einheitlicher Sanitätsfonds für die Beschäftigten der grafischen Betriebe und der Betriebe im Sektor Papier und Karton eingerichtet werden und dieser soll mit 1. Januar 2014 operativ werden. Die Abwesenheit wegen Krankheit muss, wenn möglich, vor Arbeitsbeginn dem Betrieb mitgeteilt werden. Die Krankschreibung vom Arzt bzw. die Protokollnummer der telematischen Übermittlung muss innerhalb zwei Tagen an den Betrieb übermittelt werden.
Abwesenheiten wegen Krankheit von bis zu drei Tagen, werden für die Erreichung der Arbeitsplatzbeibehaltung doppelt berechnet. Dies gilt aber erst nach dem vierten Vorfall.
Ab 1 Januar 2013 werden einige Lohnelemente zusammengefasst.

Banken
Das „Paket“ ist an den Absender zurückzuschicken

NEIN zum „Hohn“-Vertrag im Bankensektor



Die Fakten


keine Lohnerhöhungen für 2011 und die ersten fünf Monate 2012;
keinen Inflationsausgleich für die letzten drei Jahre;
durchschnittlich erklärte Lohnerhöhung von 50 Euro ab Juni 2012;
weitere 50 Euro ab Juni 2013 und weitere 70 Euro ab Juni 2014;
Erhöhungen, welche nicht zur Berechnung der Abfindungen, Pensionsfonds, und Rente herangezogen werden;
Abfindung berechnet für drei Jahre nur auf das Gehalt, Dienstalter und ehemaliger Tabelle Umstrukturierung (ex ristrutt. tabellare);
Einfrieren der Dienstaltersvorrückung für 19 Monate;
Verträge für Neuzugänge mit Gehaltskürzungen von 20 Prozent und 40 Wochenstunden;
Diensteinstieg mit tabellarischer Gehaltskürzung von 18 Prozent;
einen Tag im Jahr weniger „Urlaub“ in Form von gekürzter Stundenbank oder einem abgeschafften Feiertag für fünf Jahre z.G. von Einstellung neuer Mitarbeiter;
Arbeitszeiten von 8-20 Uhr oder sogar 7-22 Uhr;
Verpflichtung rückständige Urlaube und bestehenden Urlaub aufzubrauchen;
Vertretbarkeit der Führungskräfte (Q) von Q1 bis Q4;
Zusammenschluss von VAP und Anreizprämie mit dem Risiko auch ersteren zu verlieren;
War das die von den Arbeitnehmern in Rom angenommene Plattform?

Mussten wir ein Jahr auf diese „brillianten Leistungen“ warten?

Wenn uns die Krise in der Verhandlungsphase eingeholt hat, wäre es nicht notwendig gewesen die Plattform anzupassen?

Gäbe es nicht noch ein „ähnliches Instrument“ um die Banken zu finanzieren?
Dieses Abkommen zum Kollektivvertrag unterzeichnet am 19. Januar d. J. ist das Schlechteste seit vielen Jahren und schlägt definitiv den vom Jahr 2005, welcher den Lehrvertrag einführte, und auch den von 1999, der die Grundlagen für eine zehnprozentige Senkung der Arbeitskosten einführte.
Die Plattform am ersten Verhandlungstisch im Frühjahr 2011 erstaunte uns, ging sie völlig in die entgegengesetzte Richtung:

sie griff die Probleme
des Sektors auf
setzte die Arbeitsplatzbeschaffung in den Mittelpunkt
berücksichtigte
die verlorene Kaufkraft
zielte darauf ab die vorgesehenen Verträge zu verteidigen.

Im Vorwort wurde unterstrichen, wie die Banken verantwortungsbewusst, fair und nachhaltig, unter Senkung des wirtschaftsorientierten Drucks arbeiten sollten. In den Versammlungen hatte wir einige kritische Punkte angeführt (wie z.B. Personalvertreter in Verwaltungsräte zu entsenden), aber es schien uns angebracht, nicht die Verhandlungen zu gefährden. Es wurde dafür ein Tagesordnungspunkt eingefügt der vorsieht, wieder in die Betriebsversammlungen zu gehen, wenn die Verhandlungen in eine andere Richtung gehen sollten. Wir fragen uns, warum das jetzt nicht geschehen sollte? Es stehen nun die Verhandlungen des gesamten Zusatzergänzungsvertrages der SÜDTIROILER SPARKASSE AG an. Es wäre wünschenswert, wenn das Mitglied des Verwaltungsrates an den Verhandlungen teilnehmen würde. Sollte der „Hohn-Vertrag 2012“ Anlass sein, um einmal mehr „nur“ bei Angestellten und „Quadri“ Einsparungen zu erwirken, werden die Verhandlungen für alle Beteiligten kaum erfolgversprechend laufen.
Wir sind der Meinung, dass Einsparungen bei ALLEN Beteiligten dieser Bank gemacht werden müssen, auch bei Vorstand und Führungskräfte. In diesem Sinne sollten Überlegungen angestellt werden, ob auch die Aktionäre ihren Beitrag leisten und auf eine Dividendenausschüttung verzichten. Die Gewerkschaften müssen wieder eine härtere Gangart einschlagen, bevor es endgültig zu spät ist.