Chemie

Kollektivvertrag Chemie unterschrieben

am 22. September 2012 wurde der Nationale Arbeitskollektivvertrag für den Sektor Chemie und Pharmazie unterzeichnet.



Der Vertrag für die ca. 190.000 Beschäftigten auf Staatsebene wäre zwar erst im Dezember 2012 ausgelaufen, die Verhandlungen zu Erneuerung waren aber schon seit einiger Zeit im Gange. So konnte schon vor Ablauf des Vertrages eine Einigung gefunden werden. Der ASGB-Chemie veröffentlicht die wichtigsten Neuerungen: Es werden vier Lohnerhöhungen erfolgen und zwar ab 1.Dezember 2012 durchschnittlich 10 Euro als Differenz zwischen der programmierten und effektiven Inflation, ab 1. Januar 2013 durchschnittlich monatlich 33 Euro, ab 1. Januar 2014 durchschnittlich monatlich 43 Euro, ab 1. Januar 2015 durchschnittlich 47 Euro und ab 1. Oktober 2015 durchschnittlich 14 Euro. Die Betriebe werden in Zukunft 0,20 Prozent mehr in die Zusatzrentenkasse für die Beschäftigten einzahlen. In den nächsten Tagen sind Versammlungen in den Betrieben geplant, um den Beschäftigten die Neuerungen präsentieren. Laufzeit: 01.01.2013 bis 31.12.2015.

Chemie
Kollektivvertrag Gummi & Plastik-Industrie

Behandlung im Falle von Krankheit oder Unfall außerhalb der Arbeit



Die Vertragsparteien haben beschlossen, nachträglich den Art. 39 des Nationalen Kollektivvertrages für die Beschäftigten des Sektors Gummi und Plastik-Industrie wie folgt abzuändern: Nach Überschreitung der Höchstgrenze zur Beibehaltung des Arbeitsplatzes und der wirtschaftlichen Behandlung wegen einer schweren Krankheit, kann der/die Beschäftigte, nach schriftlichem Ansuchen, um einen unbezahlten Wartestand von bis zu fünf Monaten ansuchen. Dieser Wartestand wird für die Berechnung der Zeit für die Beibehaltung des Arbeitsplatzes nicht herangezogen. Für weitere Informationen steht der Sekretär des ASGB-Chemie/Bergbau, Kollege Markus Dibiasi gerne zur Verfügung.