Freiberufler

Lehrlingswesen im Sektor Freiberuf geregelt


Eine einheitliche Regelung für die Lehrlinge gibt es seit Kurzem im Sektor Freiberuf. Der Arbeitgeberverband der Südtiroler Freiberufler und die Fachgewerkschaften des Dienstleistungssektors, darunter auch der ASGB-Handel/Dienstleistungen, haben Ende August ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet. Dies ist deshalb bemerkenswert, weil es sich hierbei um einen Sektor mit sehr unterschiedlichen Berufssparten handelt. Die Lehrlinge von Rechtsanwaltskanzleien, Notaren, Arbeitsrechts- und Wirtschaftsberatern fallen ebenso in dieses territoriale Abkommen, wie die Lehrlinge von Architekten-, Geometer- und Ingenieurstudios, von privaten Arztpraxen und verschiedenen anderen freiberuflichen Tätigkeiten.
Das Abkommen regelt im Rahmen der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorgaben u.a. die Berufsbilder und die Dauer der Lehre, die Einstufungen und die Prozentsätze der Entlohnung, die Anerkennung eventueller Bildungsguthaben und andere Aspekte wie die Lehre in Form eines Teilzeitvertrages.


Traditionelle Lehre
(zum Erwerb einer Qualifikation oder eines Berufsbildungsdiploms)

Diese Art von Lehrverhältnis stellt in Südtirol den wichtigsten Pfeiler in der Berufsausbildung dar und kennt mittlerweile die verschiedensten Bezeichnungen: Grundlehre, Lehre A, Berufslehre oder Lehre zur Erfüllung der Bildungspflicht. Mit einem solchen Lehrvertrag können Jugendliche im Alter zw. 15 und 25 Jahren angestellt werden. Die Lehrlinge werden hierbei in die 3. Kategorie des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages (NAKV) des Sektors Freiberuf eingestuft.
Die Prozentsätze für die Entlohnung betragen bei der dreijährigen Lehre, welche zum Abschluss eines Lehrzeugnisses (Qualifizierung) führt:

68 Prozent im ersten Lehrjahr
80 Prozent im zweiten Jahr
90 Prozent im dritten Jahr

Die dreijährige Lehre ist vorgesehen für: Bürofachkräfte, bautechnische Zeichner, Chemielaboranten, Laborassistenten und Zahnarzthelfer/innen. Die Anzahl der Berufsschulstunden beträgt insgesamt 1.200 Stunden.
Für die vierjährigen Berufsbilder, welche zum Erwerb eines Lehrdiploms führen, sind folgende Entlohnungssätze vorgesehen:

68 Prozent im ersten Lehrjahr
75 Prozent im zweiten Jahr
85 Prozent im dritten Jahr
90 Prozent im vierten Jahr

Unter diese Berufsbilder fallen: technischer Zeichner für Anlagen, Aufzugsanlagentechniker, Mediengestalter (Design, Operating, Technik). Die Anzahl der theoretischen Ausbildungsstunden beträgt hier insgesamt 1.600 Stunden, wobei im vierten Lehrjahr 160 Stunden von der Berufsschule angeboten werden.
Für bereits erworbene Abschlüsse von Ausbildungen oder Schulklassen wird je nach Schuljahr und Schultyp ein bestimmtes Bildungsguthaben zur Verkürzung der Lehrzeit anerkannt.

Teilzeitlehrvertrag

Die Lehrlingsausbildung kann auch in Form eines Teilzeitvertrages erfolgen, allerdings im Ausmaß von mindestens 60 Prozent eines Vollzeitvertrages, um die Erlernung des Berufes zu garantieren. Die vom Land vorgesehenen Berufsschulstunden müssen trotz Teilzeit vollständig besucht werden.

Berufsspezialisierende Lehre

Diese Art von Lehre, oft auch als Lehre B bezeichnet, ist vor allem im restlichen Staatsgebiet verbreitet, gewinnt aber auch in Südtirol an Bedeutung. Es geht vor allem darum, auf der Grundlage einer abgeschlossenen Erstausbildung (Lehre, Vollzeitschule oder Matura) eine arbeitsrechtliche Qualifizierung zu erlangen. Die Ausbildung ist bei dieser Art von Lehre weitgehend auf den ausbildenden Betrieb zugeschnitten, das heißt, sie erfolgt - bis auf den allgemeinbildenden und fächerübergreifenden Teil von 120 Stunden im Dreijahreszeitraum - innerhalb des Betriebes. Für einige Berufsbilder der berufsspezialisierenden Lehre hat das Land mit den Sozialpartnern eine eigene Bildungsordnung vorgesehen, so z.B. für den Betriebsbuchhalter.
Eine berufsspezialisierende Lehre können Jugendliche zw. 18 und 29 Jahren eingehen sowie Jugendliche, die eine traditionelle dreijährige Lehre abgeschlossen haben und noch nicht 18 Jahre alt sind. Im Sektor Freiberuf wurde die Entlohnung für diesen Lehrtyp folgendermaßen festgelegt:

75 Prozent im ersten Lehrjahr
85 Prozent im zweiten Jahr
95 Prozent mi dritten Jahr

Der Lehrlingslohn wird auf der Grundlage der 4. Kategorie des NAKV Freiberuf berechnet, in welcher die Lehrlinge eingestuft sind.
Eine interessante Neuheit stellt bei diesem Lehrtyp die Ausbildung zum „Lohnsachbearbeiter“ dar. Diese Ausbildung startet im Herbst 2012 und soll Jugendlichen in Südtirol im Bereich des Arbeitsrechts berufliche Perspektiven eröffnen.

Forschungslehre

Diese in Südtirol noch wenig angewandte Lehre ermöglicht einen Oberschul- oder Universitätsabschluss in Kombination mit einem Lehrvertrag. Gleichzeitig sollen Uni-Absolventen durch diesen Lehrtyp das für den Zugang zu den Kammerberufen erforderliche Praktikum ableisten können, mit einer besseren arbeitsrechtlichen und sozialen Absicherung. Auch diese Art von Lehre ist für Jugendliche zw. 18 und 29 Jahren zugänglich, für jene mit einer beruflichen Qualifikation (dreijährige traditionelle Lehre) bereits ab 17 Jahren.
Angesichts der anhaltenden Wirtschaftskrise und der hohen Jugendarbeitslosigkeit in Italien und in Europa ist die Lehrlingsausbildung in der Form, wie sie in Südtirol seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird, eine wirkliche Chance für die Jugendlichen, um in die Berufswelt einzusteigen und einen qualifizierten Beruf zu erlernen, der langfristig ein Einkommen sichert und eine angemessene Lebensplanung ermöglicht.

Gebietskörperschaften

Sprechstunden in den Bezirken


Die Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften baut die Betreuung ihrer Mitglieder in den Bezirken aus.

Ab sofort werden folgende Sprechstunden angeboten:

Sprengel Innichen
Jeden Dienstag, 09.30 – 10.30 Uhr

ASGB-Bruneck
Jeden Mittwoch, 09.00 – 12.00 Uhr

ASGB-Sterzing
1. + 3. Freitag im Monat, 09.00 – 11.00 Uhr

ASGB-Neumarkt
1. + 3. Mittwoch im Monat, 14.30 – 15.30 Uhr

AH Mals
2. Dienstag im Monat, 10.00 – 11.00 Uhr

Sprengel Sarntal
1. Dienstag im Monat, 10.00 – 11.00 Uhr

ASGB-Meran
2. + 4. Mittwoch im Monat, 15.00 – 17.00 Uhr
Sollte Interesse an einem persönlichen Beratungsgespräch bestehen, genügt es an den genannten Termin vorstellig zu werden oder sich telefonisch mit einem Fachsekretär in Verbindung zu setzen.

Außerdem bietet die Fachgewerkschaft im Rahmen ihrer Herbstaktion Versammlungen in den einzelnen Strukturen zu folgenden Themen an: Pensionsreform, Versicherungen, psychophysischer Erholungsurlaub, Stellenabbau im öffentlichen Dienst und seine Folgen.

Sollte Interesse an der Abhaltung einer Versammlung bestehen, kann man sich an die Fachsekretäre wenden:

Für Sarntal, Sterzing
Karl Heiss, Tel. 328 3807314

Für Meran und Mals
Hans Rungg, Tel. 335 6935000

Für Innichen und Bruneck
Reinhard Innerhofer, Tel. 389 0744940

Für Neumarkt
Brigitta Holzer, Tel. 328 5932116