Gesundheitsdienst

Versicherungsangebote für ASGB-Mitglieder im Gesundheitsbereich


Aufgrund der immer komplexeren Aufgabenbereiche im Gesundheitsbereich müssen sich die MitarbeiterInnen sich so gut wie möglich abzusichern. Jede/r Mitarbeiter/in ist von Seiten des Südtiroler Sanitätsbetriebes gegen fahrlässiges Verhalten am Arbeitsplatz versichert, dies gilt jedoch nicht für grob fahrlässiges Verhalten am Arbeitsplatz!
Dem ASGB-Gesundheitsdienst ist es gelungen zwei Versicherungsgesellschaften für interessierte ASGB-Mitglieder ausfindig zu machen. Eine Versicherungsgesellschaft bietet eine Haftpflichtversicherung für grob fahrlässiges Verhalten im Gesundheitsbereich an, die andere bietet Schutz bei verwaltungsrechtlicher oder buchhalterischer Haftung. In der Gesetzgebung gibt es keine genaue Definition für das grob-fahrlässige Verhalten. Jeder Vorfall wird vor Gericht individuell entschieden. Die Versicherungspolizze greift bei Ausübung der Tätigkeiten im Rahmen des lohnabhängigen Arbeitsverhältnisses.

Die Versicherungen bieten Schutz:

bei einer „direkten Klage“ des Geschädigten
beim Regressanspruch des Arbeitgebers
bei einer Anklage von Seiten des Rechnungshofes

Die Versicherungspolizzen sind bis zu einem bestimmten Zeitraum rückwirkend gültig und es wird kein Selbstbehalt eingefordert. Je nach Berufsgruppen ändern sich die Versicherungsprämien.
Für weitere Informationen und Auskünfte stehen die Sekretäre und das Landessekretariat im ASGB-Gesundheitsdienst zur Verfügung.



Transport & Verkehr
Kollektivvertrag

Erneuerung des nationalen Kollektivvertrages „autoferrotranvieri“, es gibt nichts Positives zu vermerken



Mit der Unterzeichnung des Kollektivertrages für den Sektor Eisenbahn (attivitá ferroviarie) am 28.07.2012 ist für diese Gruppierung ein Abschluss erreicht worden.
Im Sektor TPL (trasporto pubblico locale) hingegen ist leider ein großer Schritt nach hinten zu verzeichnen.
In erster Linie ist der Mobilitätsvertrag, der als unterzeichneter Rahmenvertrag für alle im öffentlichen Verkehr existierenden Verträge gelten sollte, von den Verbänden ASSTRA und ANAF aufgekündigt wurde. Das Transportministerium hat diese Kündigung jedoch nicht angenommen. Somit gilt der oben erwähnte und seit Ende 2007 verfallene Kollektivertrag weiterhin. Deshalb ist auf nationaler Ebene ein Streik für den 02. Oktober 2012 ausgerufen worden. Angesichts der Wichtigkeit beteiligten sich auch die regionalen Gewerkschaften am Streik.