Dienstleistungen des ASGB

Abschreibung Physiotherapien


Rechnungen von Physiotherapien sind auch ohne ärztliche Verschreibung abschreibbar, wenn der Therapeut in das vorgesehene Verzeichnis der nationalen Physiotherapeuten eingetragen ist. Die getätigten Ausgaben gelten als Arztspesen. Die Steuerersparnis beträgt 19 Prozent vom Rechnungsbetrag.



Dienstleistungen des ASGB

Neu: Ticketbefreiung Sanitätsbetrieb


Für die Ticketbefreiung in der Sanität ist keine Eigenerklärung mehr auszufüllen (bisher war diese immer mit September zu erneuern).
Ab 1. November 2012 wird ein Verzeichnis eingerichtet, welches allen Ärzten und dem Sanitätsbetrieb über das Informationssystem der Gesundheitskarte zur Verfügung stehen wird und welches mit Daten der Agentur der Einnahmen bzw. des NISF/INPS ergänzt wird.
Die Eigenerklärung für die unter 14-jährigen bzw. über 65 Jährigen mit einem jährlichen Familieneinkommen unter 36.151,98 Euro, für Sozial- und Mindestrentner über 60 sowie für steuerlich zu Lasten lebende Familienmitglieder muss nicht mehr abgegeben werden.
Arbeitslose müssen sich für die Ticketbefreiung direkt an den Sanitätsbetrieb wenden. Die Ticketbefreiung aus wirtschaftlichen Gründen (Kodex 99) wird weiterhin über die finanzielle Sozialhilfe abgewickelt.
Ab 1. November müssen die Ärzte bei der Verschreibung von Medikamenten bzw. fachärztlichen Visiten den vorgesehenen Befreiungscodes angeben.
Die derzeit noch geltenden Eigenerklärungen 2012 werden bis 31. Oktober 2012 verlängert.
Wer sicherstellen möchte, ob er als Anspruchsberechtigter im Verzeichnis der Ticketbefreiung aufscheint, kann dies beim Hausarzt oder beim Sanitätsbetrieb überprüfen lassen.