Verbrauchertelegramm
An Darlehen gekoppelte Versicherungsdeckungen

Ab 2. April Schluss mit den Interessenkonflikten

Seit dem Frühjahr schaffen zwei Neuerungen Abhilfe bei überteuerten Versicherungen in Zusammenhang mit Darlehen. Auf der einen Seite das sogenannte Liberalisierungsdekret, welches für Banken, Kreditinstitute und Finanzvermittler verpflichtend vorsieht, dass neben dem eigenen Produkt mindestens zwei Kostenvoranschläge von zwei weiteren Versicherungsgesellschaften vorgelegt werden müssen.
Auf der anderen Seite hat die Aufsichtsbehörde ISVAP mit der Verordnung Nr. 2946 (Bestimmungen zum Bereich Interessenskonflikte bei Versicherungsvermittlern), welche seit 2. April 2012 in Kraft ist, festgelegt, dass das kreditgebende Institut nicht mehr gleichzeitig Begünstigter und Vermittler einer Versicherungspolizze sein kann.
Tipp: wer beabsichtigt, ein Darlehen abzuschließen, sollte sich an jene Vermittler (Bank- und Finanzinstitute) wenden, welche nicht verpflichtend den Abschluss eines Versicherungsvertrages bei ihnen vorsehen, sondern den KonsumentInnen die Freiheit gewähren, sich selbst das für sie günstigste Versicherungsprodukt auf dem Markt auszusuchen. Bei Zweifeln wenden sie sich an die BeraterInnen der Verbraucherzentrale!

Verbrauchertelegramm
Betrügerische Inserate im Internet

Die Hitliste der gängigsten Fallen

Stets wiederkehrende Anfragen beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) belegen es: Der bei den Verbrauchern immer beliebter werdende Marktplatz Internet bietet nicht nur eine riesige Auswahl an interessanten Angeboten weltweit, er birgt auch regelrechte Fallen, in die man leider nur allzu schnell tappt. Einmal mehr möchte das EVZ die Verbraucher auf gängige Muster aufmerksam machen.
Auf Platz 2 findet sich die „Smartphonefalle": In den letzten Jahren berichten Verbraucher immer wieder von Kleinanzeigen im Internet, bei welchen günstig die Vorgängermodelle des neuesten iPhones angeboten wurden. Wer auf das Inserat reagierte, bekam gleich mehrere Exemplare angeboten, zu einem unschlagbar günstigen Preis. Auch in diesen Fällen, gab der Verkäufer meist an, in England zu wohnen. Nach einer ersten Anzahlung werden immer weitere Beträge für angebliche Zollgebühren, Mehrwertssteuer, Frachtgebühren usw. gefordert, wiederum meist mittels Bargeldtransferdienst. Das Smartphone wird natürlich nie geliefert.