Verbrauchertelegramm

Getrennter Verkauf von Parkplätzen möglich

Mit dem sog. „Decreto Semplificazioni" (umgewandelt in Gesetz 35/2012) hat die Regierung Monti festgelegt, dass Parkplätze, die zu Wohneinheiten gehören, fortan auch getrennt verkauft werden dürfen. Das Eigentum dieser Parkplätze darf jedoch nur dann übertragen werden, wenn der Parkplatz einer anderen Wohneinheit innerhalb derselben Gemeinde zugewiesen wird. Die bis dato gültige Norm (sog. Legge Tonioli Nr. 122/89) legte fest, dass an Wohneinheiten gebundene Parkplätze nicht getrennt von diesen verkauft werden durften. Wurde diese Norm verletzt, war der Kaufvertrag nichtig.
Die von der Regierung Monti eingeführte Neuerung macht es nun möglich, Wohnung und Parkplatz getrennt von einander zu verkaufen, was unter Umständen finanzielle Vorteile mit sich bringen kann. Ausgenommen sind Parkplätze, die von der Gemeinde im örtlichen Parkplatz-Plan vorgesehen wurden und auf Gemeinde-Grund oder -Untergrund errichtet sind.

Verbrauchertelegramm
An Darlehen gekoppelte Versicherungsdeckungen

Ab 2. April Schluss mit den Interessenkonflikten

Seit dem Frühjahr schaffen zwei Neuerungen Abhilfe bei überteuerten Versicherungen in Zusammenhang mit Darlehen. Auf der einen Seite das sogenannte Liberalisierungsdekret, welches für Banken, Kreditinstitute und Finanzvermittler verpflichtend vorsieht, dass neben dem eigenen Produkt mindestens zwei Kostenvoranschläge von zwei weiteren Versicherungsgesellschaften vorgelegt werden müssen.
Auf der anderen Seite hat die Aufsichtsbehörde ISVAP mit der Verordnung Nr. 2946 (Bestimmungen zum Bereich Interessenskonflikte bei Versicherungsvermittlern), welche seit 2. April 2012 in Kraft ist, festgelegt, dass das kreditgebende Institut nicht mehr gleichzeitig Begünstigter und Vermittler einer Versicherungspolizze sein kann.
Tipp: wer beabsichtigt, ein Darlehen abzuschließen, sollte sich an jene Vermittler (Bank- und Finanzinstitute) wenden, welche nicht verpflichtend den Abschluss eines Versicherungsvertrages bei ihnen vorsehen, sondern den KonsumentInnen die Freiheit gewähren, sich selbst das für sie günstigste Versicherungsprodukt auf dem Markt auszusuchen. Bei Zweifeln wenden sie sich an die BeraterInnen der Verbraucherzentrale!