Verbrauchertelegramm
An Darlehen gekoppelte Versicherungsdeckungen
Ab 2. April Schluss mit den Interessenkonflikten
Seit dem Frühjahr schaffen zwei Neuerungen Abhilfe bei überteuerten Versicherungen in Zusammenhang mit Darlehen. Auf der einen Seite das sogenannte Liberalisierungsdekret, welches für Banken, Kreditinstitute und Finanzvermittler verpflichtend vorsieht, dass neben dem eigenen Produkt mindestens zwei Kostenvoranschläge von zwei weiteren Versicherungsgesellschaften vorgelegt werden müssen.
Auf der anderen Seite hat die Aufsichtsbehörde ISVAP mit der Verordnung Nr. 2946 (Bestimmungen zum Bereich Interessenskonflikte bei Versicherungsvermittlern), welche seit 2. April 2012 in Kraft ist, festgelegt, dass das kreditgebende Institut nicht mehr gleichzeitig Begünstigter und Vermittler einer Versicherungspolizze sein kann.
Tipp: wer beabsichtigt, ein Darlehen abzuschließen, sollte sich an jene Vermittler (Bank- und Finanzinstitute) wenden, welche nicht verpflichtend den Abschluss eines Versicherungsvertrages bei ihnen vorsehen, sondern den KonsumentInnen die Freiheit gewähren, sich selbst das für sie günstigste Versicherungsprodukt auf dem Markt auszusuchen. Bei Zweifeln wenden sie sich an die BeraterInnen der Verbraucherzentrale!