Verbrauchertelegramm

Radfahren: gut für Gesundheit und Brieftasche

Ausgerüstet mit einem gut ausgestatteten Fahrrad lassen sich Strecken um die fünf km oft schneller als mit Auto, Bus oder Bahn zurücklegen. Und schon 30 Minuten Radfahren pro Tag senken das Erkrankungsrisiko um ca. 40 Prozent. Und man kann der Treibstoffteuerung nach Möglichkeit einfach „davonradeln".
Über den Winter eingestaubten Fahrräder sollten spätestens jetzt wieder auf Vordermann gebracht werden. Und wer nach der Wintersaison den Kauf eines Rads erwägt, findet hier einige Tipps, um die Kaufentscheidung zu erleichtern:
- Bremsen: Trommel- und Rücktrittbremsen schützen vor Nässe und sind kaum wartungsanfällig.
- Bereifung: „Unplattbare" Reifen können vor spitzen Gegenständen schützen und die Lebensdauer verlängern. Sogenannte Ballonreifen, die ca. 50 bis 60 mm dick sind, helfen, holprige Strecken abzufedern.
- Luftdruck: Der richtige Luftdruck erhöht die Leichtgängigkeit und den Fahrkomfort, er ist meist auf der Reifenaußenseite zu finden.
- Federungen: Vollfederungen sind rückenfreundlicher, erhöhen jedoch das Eigengewicht des Rades sowie den Pflegeaufwand. Vollgefederte Räder benötigen oft spezielle Transportvorrichtungen für Einkäufe oder Kindersitze. Oft werden diese bereits mitgeliefert.
- Lenker: Multifunktionslenker ermöglichen mehrere Sitzpositionen.
- Rahmenhöhe und -länge: Sie sollten sich nach der Körpergröße richten.
- Sattel: Gute Gelsättel wirken bei längeren Strecken druckentlastend.
- Schaltungen: Kettenschaltungen ermöglichen eine feinere und variablere Einstellung der Gänge, benötigen jedoch mehr Pflege und sind verschleißanfälliger. Für kürzere Strecken empfiehlt sich eine Nabenschaltung.

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Getrennter Verkauf von Parkplätzen möglich

Mit dem sog. „Decreto Semplificazioni" (umgewandelt in Gesetz 35/2012) hat die Regierung Monti festgelegt, dass Parkplätze, die zu Wohneinheiten gehören, fortan auch getrennt verkauft werden dürfen. Das Eigentum dieser Parkplätze darf jedoch nur dann übertragen werden, wenn der Parkplatz einer anderen Wohneinheit innerhalb derselben Gemeinde zugewiesen wird. Die bis dato gültige Norm (sog. Legge Tonioli Nr. 122/89) legte fest, dass an Wohneinheiten gebundene Parkplätze nicht getrennt von diesen verkauft werden durften. Wurde diese Norm verletzt, war der Kaufvertrag nichtig.
Die von der Regierung Monti eingeführte Neuerung macht es nun möglich, Wohnung und Parkplatz getrennt von einander zu verkaufen, was unter Umständen finanzielle Vorteile mit sich bringen kann. Ausgenommen sind Parkplätze, die von der Gemeinde im örtlichen Parkplatz-Plan vorgesehen wurden und auf Gemeinde-Grund oder -Untergrund errichtet sind.