aktuell

Schrumpfende Kaufkraft und Gegenmaßnahmen

Die mageren Kollektivvertragsabschlüsse in der Privatwirtschaft, die Einfrierung der Gehälter im öffentlichen Dienst, die niedrigen Renten und die stagnierende Wirtschaft führen dazu, dass die Südtiroler Arbeiternehmerschaft und die Rentner langsam aber sicher zu den Verlierern der Gesellschaft gehören. Der Vorsitzende des ASGB Tony Tschenett, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Walther Andreaus und der Rentenexperte Helmuth Renzler nahmen in einer Pressekonferenz dazu Stellung.
Tony Tschenett zeigte auf, dass die Lohnerhöhungen von 2008 auf 2012 kaum die Inflation abdecken. Ein Beispiel: eine Kellnerin im Tourismussektor verdiente am 01. Juli 2007 1.294,60 Euro brutto (1.068,12 Euro netto), am 1.März 2012 1.473,72 Euro brutto (1.179,38 Euro netto). Das sind 179, 12 Euro brutto (111,26 Euro netto) mehr. Die Inflation beläuft sich im gleichen Zeitraum auf 13,9 Prozent, als 179,94 Euro brutto. Dabei, so unser Vorsitzender, erhält die Kellnerin als Zusatzelement zwar 35 Euro brutto im Monat, das wird aber den steigenden Nächtigungszahlen, die der Tourismus in Südtirol aufzuweisen hat, nicht gerecht.
Walter Andreaus von der Verbraucherzentrale stellt fest, dass wir in Südtirol in vielen Bereichen europaweit die höchsten Preise haben, so bei Strom, Treibstoff, Heizöl, Autoversicherung, Bankspesen, Lebensmittel usw. Die Preissteigerung gerade bei den Lebensmitteln ist enorm, so Andreaus. Ein- und derselbe Warenkorb kostete 2005 noch 90 Euro, heute bereits 127,77 Euro, das ist eine Preissteigerung von 42!! Prozent, die Inflation betrug in diesem Zeitraum „nur" 19 Prozent. Vor allem die Grundnahrungsmittel wie Reis oder Mehl sind um 100 Prozent teurer geworden.
Von dieser Situation besonders betroffen sind die Rentner, so Helmuth Renzler. Für jeden Rentner, der nicht den vollen staatlichen Inflationsausgleich bekommt, ist die Altersarmut vorprogrammiert. Es ist also nicht verwunderlich, dass die Kaufkraft in Südtirol um 18,7 Prozent, im Trentino um 21,4 Prozent und im Bundesland Tirol nur um einen Prozent gesunken ist.
Tony Tschenett stellte fest, dass der zunehmenden Verarmung der Bevölkerung nur die Wirtschaft mit Zusatzabkommen Abhilfe schaffen kann. Eine Verkäuferin am Brenner bekommt über einen Zusatzvertrag nur acht Euro brutto mehr als eine Verkäuferin in Sizilien, hat aber ungleich höhere Lebenshaltungskosten zu tragen. Auch die Politik ist in die Pflicht zu nehmen, sie muss gerade aufgrund der neuen Belastungen wie z.B. die IMU, Druck auf die Wirtschaft machen, damit diese endlich bereit ist Zusatzabkommen abzuschließen. Auch das Beitragssystem ist zu überdenken, viele Beiträge gehen in die falsche Richtung, so Tschenett abschließend.

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Erfolgreiche Intervention des ASGB bei Landesrat Theiner

Pflegegeld und bezahlter zweijähriger Wartestand laut Ges.104/92

Kurz zur Vorgeschichte: Mit Beschluss Nr. 1992 der Landesregierung vom 19.12.2011 wurde bestimmt, dass ab 1. Jänner 2012 der bezahlte maximal zweijährige Wartestand laut Ges. 104/92 nur mehr teilweise mit der Auszahlung des Pflegegeldes vereinbar ist und zwar in dem Sinne, dass für alle Pflegebedürftigen, ganz gleich welcher Stufe, nur mehr der Anspruch auf das Pflegegeld der ersten Stufe aufrecht geblieben wäre, sofern der Wartestand für mehr als zehn Tagen pro Monat beansprucht würde.
Diese offensichtlich ungerechte und nicht mit den Sozialpartnern abgesprochene Sparmaßnahme wurde vom ASGB mittels eines Briefes an Landesrat Theiner aufs Schärfste angeprangert und abgelehnt. Die Argumentation des ASGB lief im Wesentlichen darauf aus, dass diese Form der Unvereinbarkeit gerade jene, welche den höchsten Bedarf an Hilfe benötigen, wie jene der dritten oder vierten Pflegestufe, am stärksten benachteiligt. Außerdem wurde die Gefahr einer womöglich notwendigen Entlassung einer fest angestellten Pflegekraft beim Verlust von ca. 1.300 Euro Pflegegeld monatlich durch die Rückstufung von der vierten auf die erste Stufe deutlich gemacht.
Nach einem Antwortschreiben des zuständigen Abteilungsdirektors mit sehr schwachen Gegenargumenten ist es schließlich am 03.04.2012 zu einer Aussprache zwischen dem Vorsitzenden des ASGB Tony Tschenett gemeinsam mit Leitungsausschussmitglied Priska Auer und Landesrat Theiner gekommen. Offensichtlich konnten die vom ASGB mit einer fundierten Problembeschreibung vorgebrachten Argumente den Landesrat von deren Stichhaltigkeit überzeugen, denn am 18. Juni 2012 wurde obiger Beschluss im Sinne des ASGB Vorschlages abgeändert.
Die aktuelle Situation ist also folgende, dass bei Beanspruchung des bezahlten maximal zweijährigen Wartestandes laut Ges. 104/92 von mehr als zehn Tagen im Monat das ausbezahlte Pflegegeld des betroffenen Monats von der 4. Stufe auf die 3., von der 3. Stufe auf die 2. und von der 2. Stufe auf die 1. verringert wird. Der Anspruch auf das Pflegegeld für die 1. Stufe bleibt auf jeden Fall erhalten.