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Das neue Wachstumsdekret der Regierung Monti

Sanierungen sollen Bauwirtschaft ankurbeln

Im neuen Wachstumsdekret der Regierung Monti, welches vom Ministerrat kürzlich verabschiedet wurde und rasch in Kraft treten soll, ist neben anderen wichtigen Maßnahmen eine äußerst positive Abänderung der Bestimmungen über den Steuerabzug bei Sanierungen vorgesehen. So soll der Prozentsatz des Steuerabzuges, ab in Kraft treten des Dekretes, von 36 auf 50 Prozent und gleichzeitig auch der Höchstbetrag der Ausgaben auf welchen der Steuerabzug anwendbar ist von 48.000 auf 96.000 Euro bis zum 30. Juni 2012 erhöht werden.
Gleichzeitig wird der Steuerabzug für die energetischen Sanierungen (55% Steuerabzug) , welcher mit Ende dieses Jahres auslaufen würde, bis zum 30. Juni 2013 verlängert, wobei dieser jedoch ab Jänner 2013 von 55 auf 50 Prozent verringert wird. Alle anderen Bedingungen bleiben die selben wie bisher. Ganz besonders wichtig ist bei beiden Maßnahmen, dass bei den Banküberweisungen das jeweilige Gesetz und die Steuernummer des Überweisenden und des Begünstigten angeführt werden um der Bank den Vorsteuerabzug von vier Prozent auf den Rechnungsbetrag zu ermöglichen. Wird der Vorsteuerabzug nicht durchgeführt ist eine Steuerabschreibung nicht zulässig.

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Schrumpfende Kaufkraft und Gegenmaßnahmen

Die mageren Kollektivvertragsabschlüsse in der Privatwirtschaft, die Einfrierung der Gehälter im öffentlichen Dienst, die niedrigen Renten und die stagnierende Wirtschaft führen dazu, dass die Südtiroler Arbeiternehmerschaft und die Rentner langsam aber sicher zu den Verlierern der Gesellschaft gehören. Der Vorsitzende des ASGB Tony Tschenett, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Walther Andreaus und der Rentenexperte Helmuth Renzler nahmen in einer Pressekonferenz dazu Stellung.
Tony Tschenett zeigte auf, dass die Lohnerhöhungen von 2008 auf 2012 kaum die Inflation abdecken. Ein Beispiel: eine Kellnerin im Tourismussektor verdiente am 01. Juli 2007 1.294,60 Euro brutto (1.068,12 Euro netto), am 1.März 2012 1.473,72 Euro brutto (1.179,38 Euro netto). Das sind 179, 12 Euro brutto (111,26 Euro netto) mehr. Die Inflation beläuft sich im gleichen Zeitraum auf 13,9 Prozent, als 179,94 Euro brutto. Dabei, so unser Vorsitzender, erhält die Kellnerin als Zusatzelement zwar 35 Euro brutto im Monat, das wird aber den steigenden Nächtigungszahlen, die der Tourismus in Südtirol aufzuweisen hat, nicht gerecht.
Walter Andreaus von der Verbraucherzentrale stellt fest, dass wir in Südtirol in vielen Bereichen europaweit die höchsten Preise haben, so bei Strom, Treibstoff, Heizöl, Autoversicherung, Bankspesen, Lebensmittel usw. Die Preissteigerung gerade bei den Lebensmitteln ist enorm, so Andreaus. Ein- und derselbe Warenkorb kostete 2005 noch 90 Euro, heute bereits 127,77 Euro, das ist eine Preissteigerung von 42!! Prozent, die Inflation betrug in diesem Zeitraum „nur" 19 Prozent. Vor allem die Grundnahrungsmittel wie Reis oder Mehl sind um 100 Prozent teurer geworden.
Von dieser Situation besonders betroffen sind die Rentner, so Helmuth Renzler. Für jeden Rentner, der nicht den vollen staatlichen Inflationsausgleich bekommt, ist die Altersarmut vorprogrammiert. Es ist also nicht verwunderlich, dass die Kaufkraft in Südtirol um 18,7 Prozent, im Trentino um 21,4 Prozent und im Bundesland Tirol nur um einen Prozent gesunken ist.
Tony Tschenett stellte fest, dass der zunehmenden Verarmung der Bevölkerung nur die Wirtschaft mit Zusatzabkommen Abhilfe schaffen kann. Eine Verkäuferin am Brenner bekommt über einen Zusatzvertrag nur acht Euro brutto mehr als eine Verkäuferin in Sizilien, hat aber ungleich höhere Lebenshaltungskosten zu tragen. Auch die Politik ist in die Pflicht zu nehmen, sie muss gerade aufgrund der neuen Belastungen wie z.B. die IMU, Druck auf die Wirtschaft machen, damit diese endlich bereit ist Zusatzabkommen abzuschließen. Auch das Beitragssystem ist zu überdenken, viele Beiträge gehen in die falsche Richtung, so Tschenett abschließend.