aktuell
Die Versöhnung der Ökonomie mit sozialen und ökologischen Erfordernissen

Kurzbericht über eine Konferenz, organisiert von AFI und FUB

Eine Konferenz über die Gemeinwohlökonomie hat am 22. Mai 2012 in der Freien Universität Bozen stattgefunden. Organisiert wurde diese Veranstaltung vom Arbeitsförderungsinstitut (AFI) und Freien Universität Bozen (FUB).
Die Universitätsprofessorin Susanne Elsen hat sich mit der Frage befasst, ob es zwischen der Ökonomie und den sozialen und ökologischen Erfordernissen einen Ausgleich geben kann, sie hat darüber referiert, dass der Sinn der Wirtschaft darin liegen müsste, die menschlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Die wichtigste Aufgabe der Ökonomie ist die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse, schöpferische Beteiligung und ökologische Anpassung. Ökosoziales Wirtschaften bedeutet, sich mit Fragen auseinanderzusetzen, wie: Was ist Wirtschaften? Was ist vernünftig? Welches Verhältnis besteht zwischen Natur, Wirtschaft und Gesellschaft? Was ist Produktivität?, wobei die Antworten eigentlich schon jeder kennt, die Umsetzung jedoch nur sehr langsam vorangeht. Dazu bräuchte es Mut für ein neues, politischen Wirtschaftssystem. Die Ökonomie versteht sich als autonomes System und negiert die sozialen und ökologischen Erfordernisse. Die daraus resultierenden Folgen in sozialer wie ökologischer Hinsicht werden auf die Gesellschaft abgewälzt, die Gewinne kassiert. Es wird auf die Selbstregulierung des Marktes beharrt, jede politische Steuerung abgelehnt und dies als Dienst am Gemeinwohl verkauft. Der Mensch wird als Individuum geprägt, wobei nur die marktförmige Erwerbsarbeit zählt, um durch Konkurrenz und Wettbewerb kurzfristige Gewinnmaximierung zu erzielen. Die Natur wird als kostenlose Quelle von Ressourcen und als Ablageplatz für Abfälle benutzt. Es herrscht die Überzeugung, dass Wachstum und freier Markt Wohlstand erzeugen. Dem gegenüber steht eine wirtschaftshistorische Entwicklung, welche schon im Jahre 1944 von Karl Polanyi aufgezeigt wurde. Laut ihm erfordert die Zukunft die bewusste Rückführen des Wirtschaftens in den gesellschaftlichen und ökologischen Zusammenhang. Die Abkehr vom neoliberalen Denkmuster findet schon seit mehreren Jahren statt und findet langsam aber sicher Einzug in wirtschaftliche und politische Prozesse. Dies führt auf Erkenntnisse zurück, dass grenzenloser Wachstum in einer Welt begrenzter Ressourcen nicht mehr möglich ist.
Frau Prof. Elser zeigte auch ihre Erfahrungen auf, welche sie durch ihre Mitarbeit an vielen Projekten in Südtirol machen konnte. So hat Günter Reifer vom Terra-Institut das neue Modell der Gemeinwohlbilanz erklärt und auf verschiedene Südtiroler Unternehmer hingewiesen, welche bereit sind, dieses Modell in einer Kooperation seines Institutes weiterzuentwickeln. Dieses neue Wirtschaften orientiert sich am Gemeinwohl, wobei in ständiger und begleitender, auf wissenschaftlicher Ebene basierten Diskussion die Indikatoren verfeinert werden, welche die Natur berücksichtigen, eine faire Behandlung der Mitarbeiter garantieren, mit dem Gewinn verantwortungsvoll umgehen und unter Einbindung des Territoriums nach einem Punktesystem bei der Wertung mitberücksichtigen. Die Unternehmen arbeiten nicht mehr in Konkurrenz zueinander, sondern die „Gemeinwohl- Bilanz" wird als gemeinsames oberstes Ziel anerkannt, Profit sollte nur mehr eine Nebenrolle spielen.

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Das neue Wachstumsdekret der Regierung Monti

Sanierungen sollen Bauwirtschaft ankurbeln

Im neuen Wachstumsdekret der Regierung Monti, welches vom Ministerrat kürzlich verabschiedet wurde und rasch in Kraft treten soll, ist neben anderen wichtigen Maßnahmen eine äußerst positive Abänderung der Bestimmungen über den Steuerabzug bei Sanierungen vorgesehen. So soll der Prozentsatz des Steuerabzuges, ab in Kraft treten des Dekretes, von 36 auf 50 Prozent und gleichzeitig auch der Höchstbetrag der Ausgaben auf welchen der Steuerabzug anwendbar ist von 48.000 auf 96.000 Euro bis zum 30. Juni 2012 erhöht werden.
Gleichzeitig wird der Steuerabzug für die energetischen Sanierungen (55% Steuerabzug) , welcher mit Ende dieses Jahres auslaufen würde, bis zum 30. Juni 2013 verlängert, wobei dieser jedoch ab Jänner 2013 von 55 auf 50 Prozent verringert wird. Alle anderen Bedingungen bleiben die selben wie bisher. Ganz besonders wichtig ist bei beiden Maßnahmen, dass bei den Banküberweisungen das jeweilige Gesetz und die Steuernummer des Überweisenden und des Begünstigten angeführt werden um der Bank den Vorsteuerabzug von vier Prozent auf den Rechnungsbetrag zu ermöglichen. Wird der Vorsteuerabzug nicht durchgeführt ist eine Steuerabschreibung nicht zulässig.