Dienstleistungen des ASGB

Steuern - Neues in Kürze

Rückerstattung Autosteuer
Ab heuer ist es möglich im Fall von Abmeldung des Fahrzeugs, Verschrottung, Ausfuhr ins Ausland oder Diebstahls, die Rückerstattung des Betrages der nicht genossenen Monate zu beantragen. Der Diebstahl muss im Automobilregister (PRA) aufscheinen. Um Anrecht auf eine Rückerstattung zu haben müssen noch mindestens vier Monate ab Abmeldung bezahlt worden sein. Weiters muss die Abmeldung ab 01.01.2012 erfolgt sein. Benötigt für den Antrag wird der Abschnitt über die bezahlte Steuer sowie die Daten des PKW und des Inhabers. Das Formular für die Rückerstattung ist beim Amt für Motorisierung oder bei der ACI-Landesstelle erhältlich.
Auslandsvermögen
Personen welche im Ausland ein Vermögen von über 10.000 Euro besitzen, müssen dies erklären. Dies stellt keine Neuerung zum letzten Jahr dar. Neu dazugekommen ist die ausländische Immobiliensteuer, welche zu entrichten ist.
Das Auslandsvermögen, welches zu erklären ist, betrifft Finanzvermögen wie Beteiligungen, Geldanlagen, Aktien, Wertpapiere einerseits und Immobilienbesitz andererseits.
Die Erklärung erfolgt über die Steuererklärung Mod. UNICO PF. Für den Immobilienbesitz wird heuer zusätzlich die IVIE (imposta sui valori immobili all'estero) berechnet. Der Betrag der Steuer wird gleich ermittelt wie bei der IMU. Anstelle des Katasterwertes wird der Wert herangezogen, welcher für die Berechnung einer eventuell geschuldeten Steuer im Ausland benützt wird. Die Berechnung erfolgt dann gleich wie für die IMU mit den staatlichen Bestimmungen: 7,6 Promille, bzw. 4 Promille wenn Hauptwohnung. Auch der Freibetrag von 200 Euro kommt bei Hauptwohnung zur Anwendung. Wurde im Ausland bereits eine Steuer auf die Immobilie bezahlt, kann diese abgezogen werden. Die Zahlung erfolgt auch in zwei Raten, Acconto und Saldo.
Wurde bereits ein Mod. 730 gemacht, so kann, bzw. muss die Erklärung trotzdem mit dem UNICO PF gemacht werden, als Zusatzerklärung.
Der Einzahlungstermin der Accontosteuer ist der selbe wie für die IRPEF und ist der 09.Juli 2012, bzw. der 20.August 2012 mit 0,4 Prozent Aufschlag. Der Saldo wird innerhalb 30. November 2012 fällig.
Bewertung der Einkommen 2010
Viele Steuerzahler erhalten zur Zeit ein Schreiben von der Agentur der Einnahmen in dem sie auf Bewertungen der Einkommen für das Steuerjahr 2010 hingewiesen werden. Laut Schreiben der Agentur waren bestimmte Ausgaben, verglichen mit den Daten der Steuererklärung, mit dem erklärten Einkommen nicht kompatibel. Es geht dabei vor allem um den Kauf von Immobilien, Abschluss von Darlehen, Kauf von Autos oder Abschluss von Versicherungen. Aus der dem Schreiben beigelegten Aufstellung ist ersichtlich, welche Ausgaben von der Agentur überprüft werden.
Bei der Überprüfung der Erklärung für das Jahr 2010 wird die Agentur, wenn die Gesamtkosten deutlich die angegebenen Einkünfte übersteigen, eine Bewertung vornehmen. Im Besonderen kann die Agentur Einsicht in die Dokumentation nehmen um zu klären, ob andere, nicht erklärte Einkommen oder steuerfreie Erträge vorliegen.
Sollte der Steuerzahler nicht in der Lage sein, die Vereinbarkeit der Kosten mit dem erklärten Einkommen zu belegen, behält sich die Agentur der Einnahmen vor, die Ermittlung des Gesamteinkommens in die Wege zu leiten. Schließlich wird in diesem Rundschreiben empfohlen, bei den kommenden Steuererklärungen die Vereinbarkeit der Ausgaben mit den erklärten Einkommen zu prüfen.
Grundsätzlich geht es der Agentur der Einnahmen darum, nicht deklarierte Einkünfte, zum Beispiel aus Mieten oder Schwarzarbeit zu ermitteln. Dies ist ein weiterer Schritt gegen die Steuerhinterziehung.
Ersatzbesteuerung zehn Prozent
Die Ersatzbesteuerung für Einkommen aus Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Leistungsprämien und Produktivitätsprämien im Ausmaß von zehn Prozent ist für das Jahr 2012 bestätigt worden; allerdings wurden die Voraussetzungen bezüglich Anwendbarkeit und Einkommensgrenzen beträchtlich verändert.
Beide Höchstgrenzen wurden wie folgt gekürzt bzw. neu geregelt:
um im Jahr 2012 weiterhin in den Genuss der Ersatzbesteuerung zu kommen, darf ein Arbeitnehmer im Jahr 2011 das besteuerbare Einkommen von 30.000 Euro nicht überschreiten (bisher waren es 40.000 Euro), inklusive der ersatzbesteuerte Beträge.
Der Höchstbetrag im Jahr 2012 der unter die Ersatzbesteuerung fallen kann, wurde von 6.000 auf 2.500 Euro herabgesetzt.
Abschreibung 36 oder 55 Prozent
Wurde es versäumt, im ersten Jahr die Abschreibung der 36 oder 55 Prozent in Anspruch zu nehmen, kann man, wenn alle Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden, in den nachkommenden Jahren mit den restlichen Raten beginnen.
IMU – Gemeinde Bozen
Entgegen der Ankündigung der Gemeinden, dass die IMU von Amts wegen berechnet und den Immobilienbesitzern zugeschickt wird, hat die Gemeinde Bozen in den meisten Fällen nur das leere Formblatt zugesandt. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das nicht bedeutet, dass keine IMU zu zahlen ist. Immobilienbesitzer sollten sich deshalb umgehend an das zuständige Amt der Gemeinde Bozen oder an eines unserer Büros wenden, um das eventuelle Akkonto zu berechnen. Die verspätete Einzahlung kann jederzeit mit einem geringen Aufschlag getätigt werden.
Verrechnung Modell 730
Nachdem der Termin für die Abfassung des Formblattes 730 verlängert wurde, verzögert sich auch deren Kontrolle bzw. der Versand an die Agentur der Einnahmen sowie die Mitteilung an die Steuersubstitute. Es kann deshalb durchaus vorkommen, dass die Verrechnung der Steuerguthaben bzw. der Steuerschuld erst mit dem Augustlohnstreifen vorgenommen wird. Sollte aber auch mit dem Augustlohn die Verrechnung nicht vorgenommen worden sein, sollten sich die Steuerzahler an den Steuerdienst wenden.
Zu beachten ist, dass es vor allem in Kleinbetrieben vorkommen kann, dass die Verrechnung eines größeren Guthabens nicht mit einem Monatslohn möglich ist; es kann deshalb passieren, dass sich die Auszahlung des Guthabens über mehrere Monate hinauszieht.

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Frage & Antwort

Wie bereits in einigen vorhergehenden AKTIV-Ausgaben, veröffentlichen wir auch in unserer aktuellen Zeitung einige Fragen und Antworten, die häufig an unsere MitarbeiterInnen gestellt werden. In der aktuellen Ausgabe beschäftigt sich unsere Mitarbeiterin Wally Wörndle mit Fragen rund um die Steuererklärungen
Kann man jetzt noch eine Steuererklärung abfassen?
Wer es versäumt hat innerhalb 20. Juni das Mod. 730 abzufassen, hat noch bis Ende September Zeit das Mod. UNICO abzufassen. Einziger Unterschied dabei ist, dass eine eventuelle Steuerschuld bei der Bank eingezahlt werden muss und ein eventuelles Steuerguthaben auf das nächste Jahr übertragen wird.
Müssen Studenten, die voriges Jahr ein paar Wochen gearbeitet haben, eine Steuererklärung abfassen?
In den meisten Fällen erhalten Studenten beim Abfassen der Steuererklärung ein Guthaben, das innerhalb von ca. drei Jahren direkt von der Agentur der Einnahmen ausgezahlt wird. Am Besten ist es, wenn sich die Betreffenden an eines unserer Büros wenden, um zu klären, ob es sinnvoll ist, eine Steuererklärung zu machen. Das gilt auch für jene Steuerpflichtigen, die im vergangenen Jahr nur teilweise, das heißt nicht das ganze Jahr über gearbeitet haben. Meist ergibt eine entsprechende Steuererklärung ein Steuerguthaben.
Wie verhält es sich mit den Studenten, die im Ausland arbeiten?
Grundsätzlich ist jedes Einkommen in Italien als solches zu besteuern. Auf jeden Fall gelten Studenten, die im Ausland mehr als 2.840 Euro verdienen, in Italien nicht mehr als zu Lasten lebend, d.h. für diese können die Eltern die Steuerfreibeträge nicht mehr beanspruchen. Ob die Studenten eine Steuererklärung abfassen müssen oder nicht, hängt von der Höhe des Einkommens und vom Zeitraum der Tätigkeit im Ausland ab. Am besten ist es, die jeweilige persönliche Situation abzuklären.