Dienstleistungen des ASGB

Laborfonds startet Aktion zur Kosteneinsparung

Mit dem Ziel, die außerordentlich hohen Post- und Druckspesen, die durch die jährliche Zusendung des Auszuges der individuellen Zusatzrentenposition entstehen, deutlich zu reduzieren, versucht der Laborfonds nun die eingeschriebenen Mitglieder dazu zu bewegen, sich den jährlichen Auszug ab dem nächsten Jahr nur mehr per Email anstatt auf dem Postweg zusenden zu lassen, vorausgesetzt natürlich, dass das einzelne Mitglied auch über eine erreichbare e-mail-Adresse verfügt.
Wer sich für die Zusendung des Auszuges per Email entscheidet, leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Schonung der Umwelt, da sich damit in vielen Fällen auch das Ausdrucken der Position vermeiden lässt. Wer von dieser Möglichkeit (Versand per Email) Gebrauch macht, erhält zudem eine Reduzierung des jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrages an den Laborfonds von derzeit 10,- auf 8,- Euro.
Die Änderung der Versandart kann entweder bei den ASGB-Büros oder selbst im Internet unter www.laborfonds.it (im Login Mitgliederbereich für Arbeitnehmer) über das von Laborfonds zugesandte Passwort vorgenommen werden. Bei dieser Gelegenheit empfehlen wir auch, die kostenlose Zusatzrentenberatung des ASGB in Anspruch zu nehmen. Diese kann von allen, unabhängig ob sie bereits in einen Rentenfonds eingeschrieben sind oder nicht, in Anspruch genommen werden.

Dienstleistungen des ASGB

Regionales Familiengeld

Mit dem Ansuchen des regionalen Familiengeldes 2012 wurde erstmals die EEVE-Erklärung (einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) eingeführt. Mit Mai 2012 wurden die Gesetzes?bestimmungen rückwirkend abgeändert und nun werden auch die Absetzbeträge, die Grundlage der EEVE-Berechnung sind, berücksichtigt. Dies bedeutet, dass die bereits ausbezahlten regionalen Familiengelder neu berechnet werden und eine Nachzahlung ausbezahlt wird und dass all jene, deren Einkommen und Vermögen über dem vorgesehenen Grenzwert gelegen wäre, neu überprüft werden.
Wer also im Herbst 2011 das regionale Familiengeld für das Jahr 2012 nicht erneuert hat, kann sich jetzt in den Patronatsstellen informieren, ob er aufgrund der neuen Bestimmungen, rückwirkend ab Jänner 2012, das regionale Familiengeld beantragen könnte.
Wir erinnern daran, dass ab September 2012 das regionale Familiengeld wieder erneuert werden muss (für das Jahr 2013), dafür wird wieder die EEVE-Erklärung benötigt, die von den PatronatsmitarbeiterInnen gerne jederzeit abgefasst wird.