Dienstleistungen des ASGB

NICHT VERGESSEN: Jetzt um die Familienzulagebeim Betrieb neu ansuchen!

Für die Familienzulage, gültig vom 01. Juli 2012 bis 30. Juni 2013, muss jetzt das Gesuch ausgefüllt und beim Arbeitgeber abgegeben werden. Anrecht auf eine Familienzulage haben alle Arbeitnehmerfamilien, deren besteuerbares Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt und das Arbeitnehmereinkommen mindestens 70 Prozent des Gesamteinkommens entspricht. Mitzubringen sind die Einkommen der Familien des Jahres 2011 (Steuererklärung 2012) und die CUD 2012.
Die Mitarbeiter des Patronates SBR sind beim Ausfüllen gerne behilflich.

Dienstleistungen des ASGB

Laborfonds startet Aktion zur Kosteneinsparung

Mit dem Ziel, die außerordentlich hohen Post- und Druckspesen, die durch die jährliche Zusendung des Auszuges der individuellen Zusatzrentenposition entstehen, deutlich zu reduzieren, versucht der Laborfonds nun die eingeschriebenen Mitglieder dazu zu bewegen, sich den jährlichen Auszug ab dem nächsten Jahr nur mehr per Email anstatt auf dem Postweg zusenden zu lassen, vorausgesetzt natürlich, dass das einzelne Mitglied auch über eine erreichbare e-mail-Adresse verfügt.
Wer sich für die Zusendung des Auszuges per Email entscheidet, leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Schonung der Umwelt, da sich damit in vielen Fällen auch das Ausdrucken der Position vermeiden lässt. Wer von dieser Möglichkeit (Versand per Email) Gebrauch macht, erhält zudem eine Reduzierung des jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrages an den Laborfonds von derzeit 10,- auf 8,- Euro.
Die Änderung der Versandart kann entweder bei den ASGB-Büros oder selbst im Internet unter www.laborfonds.it (im Login Mitgliederbereich für Arbeitnehmer) über das von Laborfonds zugesandte Passwort vorgenommen werden. Bei dieser Gelegenheit empfehlen wir auch, die kostenlose Zusatzrentenberatung des ASGB in Anspruch zu nehmen. Diese kann von allen, unabhängig ob sie bereits in einen Rentenfonds eingeschrieben sind oder nicht, in Anspruch genommen werden.