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Neuer Kollektivvertrag für die Obstmagazine

Laufzeit: 2012 -2015
Nach acht Verhandlungsrunden konnte Mitte April am Sitz des Raiffeisenverbandes in Bozen ein neuer Landesarbeitskollektivvertrag für alle abhängig Beschäftigten der genossenschaftlichen und privaten Obstmagazine Südtirols erzielt werden, welcher rückwirkend ab 1. Januar 2012 gültig ist.
Die Lohnerhöhungen für 2012 und 2013
Die Lohnerhöhungen für alle Einstufungen von ArbeiterInnen, Angestellten und Lehrlingen der Obstmagazine Südtirols betragen beginnend ab 1. Januar 2012 rückwirkend drei Prozent und ab 1. Januar 2013 zwei Prozent.
Bezahlte Pausenregelung verbessert
Eine bezahlte Pause von 15 Minuten gilt nun, falls aufgrund des geringeren Arbeitsaufkommens weniger als sechs Stunden gearbeitet wird und dies den Beschäftigten nicht mindestens 24 Stunden vorher mitgeteilt wurde.
Eine bezahlte Pause von 15 Minuten erhalten auch die SchichtarbeiterInnen an Arbeits-Samstagen, auch wenn sie weniger als sechs Stunden arbeiten.
Arbeitszeitausgleich, Leiharbeit und Mehrarbeit
Fix beschäftigte ArbeiterInnen können sich beim Zeitausgleich von geleisteter Mehrarbeit sowohl die Überstundenzuschläge auszahlen lassen, als auch durch erhöhten Zeitausgleich beanspruchen.
MitarbeiterInnen in alternierender Schichtarbeit oder mit durchgehender Arbeitszeit erhalten eine sechsprozentige Zulage auf den Grundlohn mit einem Mindestbetrag von 2,5 Euro pro effektivem Arbeitstag; bei Schichtarbeit an Samstagen wird eine Zulage von mindestens fünf Euro pro Arbeitstag ausbezahlt.
Leiharbeit darf nur für die Abdeckung von Arbeitsspitzen eingeführt und angewandt werden.
Der Bedarf von Mehrarbeit wird den MitarbeiterInnen mit einer Vorankündigung von einem Tag mitgeteilt, andernfalls ist diese nur freiwillig zu leisten.
Versicherungsschutz, Mutterschaft, Arbeitssicherheit
Das Personal der Obstmagazine in den CA-Zellen unter kontrollierter Atmosphäre bekommt nun mit diesem neuen Landesvertrag einen erhöhten Versicherungsschutz bei Todesfall oder bleibender Invalidität von mindestens 150.000 Euro.
Die obligatorische Mutterschafts-Ersatzentlohnung von fünf Monaten für saisonale und fixe ArbeiterInnen wird mit diesem Landeskollektivvertrag von 80 auf 100 Prozent erhöht, wie dies bisher schon für die Angestellten der Obstmagazine der Fall war. Vollinhaltliche Anwendung der neuen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum betrieblichen Gesundheitsschutz.
Neue Paramenterskala für Entlohnungen ab 2014
Ab 1. Jänner 2014 werden neue Parameter für die kollektivvertraglichen Lohnstufen und Entlohnungen festgeschrieben.
Erhöhte Produktionsprämie
Die Produktionsprämie wird für die 4. Lohnstufe rückwirkend ab 1. Jänner 2012 um 15 Euro brutto pro Monat und um weitere 15 Euro brutto ab 1. Jänner 2013 angehoben.
Verbesserte Dienstaltersprämie
MitarbeiterInnen, mit mindestens acht Arbeitssaisonen, von je mindestens sechs Monaten wird erstmals eine Prämie von 60 Arbeitsstunden bis Mai 2012 ausbezahlt. Die Prämie steht dann jeweils nach weiteren fünf Arbeitssaisonen (von mindestens sechs Monaten) wieder zu.
Zusatzrentenbeitrag Arbeitgeber für Zusatzrente erhöht
Der monatliche Arbeitgeberbeitrag für alle Mitglieder des Rentenzusatzfonds konnte von 1,5 auf 1,7 Prozent des Bruttolohnes angehoben werden.
Freistellungen bei Geburt eines Kindes auch bei Angestellten eingeführt
Bei Geburt eines Kindes hat der Vater Anspruch auf eine bezahlte Tagesfreistellung von der Arbeit entweder am Tag der Geburt oder dem darauf folgenden.

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Neuer Landeskollektivvertrag für landwirtschaftliche Arbeiter, Gartenbauarbeiter und Jagdaufseher unterzeichnet

Der neue Landeskollektivvertrag wurde am 7. Juni 2012 am Sitz des Bauernbundes unterzeichnet; er gilt bis zum 31. Dezember 2015. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren, der wirtschaftliche Teil gilt zwei Jahre.
Entlohnung
Die Lohnerhöhung beträgt insgesamt 5,2 Prozent. Ab Juni 2012 werden die Grundlöhne um 2,7 Prozent und ab 1. Januar 2013 um weitere 2,5 Prozent erhöht. Die provinziale Ergänzungszulage für Fixarbeiter im Höhe von ca. 33 Euro wird ab 1. Juni 2012 in den Grundlohn integriert. Die Entschädigung für Bereitschaftsdienst wurde auf 1,20 Euro pro Stunde erhöht.
Überstunden
Der Zuschlag bei normalen Überstunden für Land- und Gartenbauarbeiter wird mit 32 Prozent festgelegt. Verzichtet der Arbeitgeber auf den kollektivvertraglich vorgesehenen Zeitausgleich, beträgt der Aufschlag für Überstunden bei Erntehelfern hingegen pauschal 15 Prozent. Von Seiten des ASGB nahmen Norbert von Spinn und Priska Auer an den Verhandlungen teil.