Gesundheitsdienst
Parkplatzgebühren

Gewerkschaftsversammlungen in allen Krankenhäusern

Der ASGB-Gesundheitsdienst veranstaltete zusammen mit Gewerkschaftsvertreten des nicht-ärztlichen Personals zum ersten Mal zeitgleich in allen Südtiroler Krankenhäusern Gewerkschaftsversammlungen. Die Landesregierung erzwingt die Gleichstellung zwischen den Bediensteten des Südtiroler Sanitätsbetriebes und den Bediensteten des Landes.
Der Anlass der Versammlungen: die Einführung der Parkplatzgebühr für die Bediensteten des Südtiroler Sanitätsbetriebes mit 1. Juli 2012.
Im Gesundheitsbezirk Bruneck (KH Bruneck und KH Innichen), Brixen (KH Brixen und KH Sterzing) und Meran (KH Meran und Schlanders) wurden die Versammlungen einheitlich am 07. Juni 2012 abgehalten – im Krankenhaus Bozen fand die Informationsveranstaltung am 08. Juni 2012 statt.
Die Versammlungen waren Großteils sehr gut besucht. Die Anwesenden zeigten sich sehr interessiert und brachten ihren Unmut zum Ausdruck. Die Bediensteten sind durchaus bereit ein Beitrag zu bezahlen, sie verlangen aber eine gerechte Abrechnung.
In einigen Krankenhäusern stehen nicht genügend Parkplätze zur Verfügung. Bevor abkassiert wird, soll das Land dafür sorgen, dass eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen vorhanden ist.
Rückblick
Mit Beschluss Nr. 3155 der Südtiroler Landesregierung vom 30.12.2009 sollten die Parkplatzgebühren für die Bediensteten bereits mit 1. April 2010 eingeführt werden. Der ASGB-Gesundheitsdienst verurteilte schon damals den Beschluss und brachte dies mit einer Pressekonferenz zum Ausdruck.
In allen Südtiroler Krankenhäusern organisierte der ASGB-Gesundheitsdienst im März 2010 Unterschriftenaktionen gegen die Einführung der Parkplatzgebühren; das Ergebnis dieser Aktion: ca. 3 000 Bedienstete beteiligten sich daran. Die Parkplatzgebühr wurde nicht mit 1. April 2010 eingeführt.
Mit Beschluss Nr. 1827 vom 08.11.2010 überarbeitete die Landesregierung die vorhergehende Regelung neu. Diesmal sollte die Parkgebühr mit 01. Jänner 2011 eingeführt werden. Zähe und langwierige Verhandlungen sowie reger Schriftverkehr mit dem Land aber auch mit dem Betrieb folgten – auch diesmal wurde der Beschluss der Landesregierung nicht mit 1. Jänner 2011 angewandt.
In der Sitzung vom 13.02.2012 behandelte die Landesregierung den Beschluss vom November 2010 erneut – nun sollen die Parkplatzgebühren mit 1. Juli 2012 eingeführt werden.
Die Politik bleibt stur; das Sanitätspersonal wird mit den Landesbediensteten gleichgesetzt, obwohl die Arbeitsbedingungen nicht verglichen werden können.
Kurze Zusammenfassung der aktuellen Regelung
Monatliche Parkplatzgebühr für überdachte Parkplätze: ca. 32,60 Euro (Mwst. wird nicht mehr dazu gerechnet) – dennoch wird die Gebühr jährlich an die Inflation angepasst
für Parkplätze im Freien wird die die Gebühr halbiert
Turnuspersonal und Teilzeitkräfte (mit einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 50% Prozent) bezahlen die Hälfte
Befreit sind:
- Invaliden (Sonderausweis erforderlich )
- Bedienstete, welche ihren Arbeitsplatz nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können bzw. dafür unzumutbare Fahrzeiten in Anspruch nehmen müssen.
Der Beschluss enthält sogenannte „Sonderregelungen"– zur Kasse gebeten werden Berufsgruppen der unteren Funktionsebene: sie zahlen die volle Gebühr und sind von den Sonderfällen ausgeschlossen.
Hier ist die Rede von Bediensteten des technischen Dienstes (Tischler, Schlosser, Hydrauliker, Ausgeher, Sekretäre/Innen, usw.
Der ASGB-Gesundheitsdienst weist auf folgende Problematik hin
Die geplante Anwendung ist kompliziert und der bürokratische Aufwand ist enorm, von den zusätzlichen Mehrausgaben von Seiten des Betriebes ganz abgesehen.
Die ungleiche Behandlung der Bediensteten sorgt für großen Unmut. Der ASGB-Gesundheitsdienst wehrt sich besonders dagegen, dass die Mitarbeiter/Innen der unteren Gehaltsstufen, die einzigen sein sollen, die den vollen Betrag bezahlen müssen.
Mit in Kraft treten des Bereichsvertrages im Jänner 2012 wurde dem nicht-ärztlichen Personal eine minimale Gehaltsaufbesserung gewährt. Nun kommen auf die Bediensteten ab 1. Juli 2012 mehr Ausgaben dazu! In den nächsten Jahren kann mit keiner Gehaltserhöhung gerechnet werden – auf Grund des Sparpaketes wurden die Gehälter eingefroren. Das Personal des Südtiroler Sanitätsbetriebes wird regelrecht abgezockt!
Die Bezirkssekretäre/Innen des ASGB-Gesundheitsdienstes stehen für Auskünfte und Unklarheiten zu der Regelung den Parkplatzgebühren zur Verfügung.

Gesundheitsdienst

Elastische Klausel – 2:0 für die Bediensteten

Bereits im Jahre 2010 hatten drei Teilzeitbedienstete ein Gerichtsverfahren gegen den Südtiroler Sanitätsbetrieb angestrengt, weil von ihnen Sonderschichten verlangt worden sind. Im Gegenzug war der Betrieb jedoch nicht bereit, die eigen dafür vorgesehene „elastische Klausel" auszubezahlen. Es handelt sich dabei um eine monatliche Zulage, die vertraglich verankert ist und zwischen einem Wert von 25 und 128 Euro liegt. Die Landesverwaltung hatte dafür dem Sanitätsbetrieb sogar einen eigenen Fonds zur Verfügung gestellt.
Bei diesem ersten Verfahren im Jahre 2010 hatten alle drei Teilzeitbedienstete Recht bekommen, doch der Betrieb wollte das Urteil nicht hinnehmen und hat dagegen Berufung eingelegt. Der Berufungsrichter hat nun in allen drei Fällen die Entscheidung aus erster Instanz bestätigt und erneut gegen den Sanitätsbetrieb entschieden. Dieser muss nun neben Schadensersatz auch noch die Gerichtsspesen beider Instanzen übernehmen. Außerdem gab es teilweise für diese Bediensteten keinen eigenen schriftlichen Arbeitsvertrag, wofür eine saftige Strafe ansteht. Alles zusammengenommen ergibt es eine stolze Summe!
In der Zwischenzeit sind weitere 150 Fälle ausgeforscht worden. Auch bei diesen hat die elastische Klausel keine Anwendung gefunden, wobei es in 20 Fällen keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt. Gemeinsam sind diese vor die Schlichtungskommission gezogen; der Sanitätsbetrieb hat sich jedoch auf die Verhandlungen nicht eingelassen, weil er den Ausgang der Gerichtsverfahren abwarten wollte.
Nun steht es 2:0 für die Bediensteten, der Betrieb lässt sich nach wie vor nicht in die Karten schauen und zeigt sich zugeknöpft. Bis jetzt konnte noch nicht in Erfahrung gebracht werden, ob der Betrieb auch noch die letzte Instanz der Berufung vor dem Kassationsgerichtshof ausloten wird, bzw. wie er sich in den anderen 150 Fällen verhalten will, die momentan vor der Schlichtungskommission geparkt sind.