Metall

Rückblick auf das erste Halbjahr 2012

Das erste Halbjahr 2012 war nicht einfach für viele Beschäftigte in kleineren und mittleren Betrieben. Aufgrund der Wirtschaftskrise und der Krise im Bausektor waren und sind viele klein- und mittelständische Betriebe gezwungen um Lohnausgleich anzusuchen. Mit der Hilfe des ASGB wurden diese Ansuchen auch genehmigt und es konnte dadurch kurzfristig geholfen werden. Auf längere Sicht gesehen wird der Lohnausgleich aber kein Mittel sein Betrieben aus der Krise zu helfen, deshalb ist die Politik gefordert wirtschaftsfördernde Maßnahmen zu ergreifen um einen Aufschwung zu bewirken.
Der ASGB Metall wird auf jeden Fall versuchen Arbeitsplätze zu schützen und für seine Mitglieder zur Stelle zu sein. Ein weiterer Schwerpunkt des ersten Halbjahres waren die Gewerkschaftsversammlungen in den Betrieben die durchaus positiv aufgenommen wurden. Es gelang dem ASGB für die großen Industriebetriebe Walther Andreaus, Geschäftsführer der Südtiroler Verbraucherzentrale als Gastreferent zu gewinnen, der den Beschäftigten einige Tipps geben konnte wie man mit wenig Aufwand Geld sparen kann. Es sei nochmals erwähnt, dass die Mitglieder des ASGB bei der Verbrauchzentrale einen kostenlosen Versicherungscheck in Anspruch nehmen können.

Dienstleistungen des ASGB

Die 14. Monatsrente (Quattrodicesima)

Die 14. Monatsrente steht Rentnern mit einem Lebensalter von mindestens 64 zu und wird einmal jährlich im Juli ausbezahlt, unter Berücksichtigung bestimmter persönlicher Einkommensgrenzen.
Das persönliche Einkommen darf 1,5 mal die Mindestrente nicht übersteigen ( 2011: 9.370,35). Laut Gesetz werden nicht Familienzulagen, Begleitgeld, Wert der Erstwohnung, Betrag der Abfertigung, Kriegsrenten, und Zulagen für Blinde und Taubstumme nicht als Einkommen berechnet. Alle anderen Einkommen, auch ausländische, zählen zum Einkommen. Der Betrag der 14. Monatsrente ist nach der Summe der Beitragsjahre gestaffelt, getrennt nach Arbeitnehmerrenten und Renten aus selbständiger Tätigkeit; er kann auch nur als Teilbetrag zustehen, wenn die Einkommensgrenze leicht überschritten wird. Bezieher von Zivilinvalidenrenten, von Sozialrenten oder Sozialgeldern steht laut gesetzlichen Bestimmungen die 14. Monatsrente nicht zu.
Alle die erst kürzlich 64 geworden sind oder bald 64 Jahre alt werden, sollten sich rechtzeitig im Patronat SBR des ASGB informieren. Wer bereits die 14. Monatsrente erhalten hat, muss sie nicht neu beantragen.