Gesundheitsdienst
Bereichsübergreifender Vertrag

Ansuchen um Vorschuss auf die Abfertigung

Jetzt ist es wieder soweit! Im Zeitraum vom 1. Juli bis 31.Oktober kann ein Vorschuss auf die Abfertigung beantragt werden. Laut Anlage 2 des bereichsübergreifendem Kollektivvertrages von 2008 haben diese Möglichkeit alle Bediensteten der öffentlichen Körperschaften, die mindestens acht effektive Dienstjahre im öffentlichen Dienst aufweisen können.
Angesucht werden kann für:
Ausgaben im Gesundheitsbereich
Kauf oder Bau, inklusive Wiedergewinnung, der Erstwohnung
Zahlung des aufgrund eines Vollstreckungsurteiles geschuldeten Betrages
schwere Verschuldung
Ausbildungskosten der Kinder
Neugestaltung, Neueinrichtung oder außerordentliche Instandhaltung der ständigen Wohnung der Gesuchsteller
Heirat
unbezahlten Wartestand, Sonderurlaub oder Teilzeitbeschäftigung aus begründeten familiären Erfordernissen
andere gewichtige und schwerwiegende Gründe
Die Anträge um Vorschuss auf die Abfertigung müssen bei der zuständigen Verwaltung eingereicht werden. Bei der Vorbereitung der Unterlagen bzw. bei der Abfassung der Gesuche sind euch die Bezirkssekretäre in den jeweiligen Krankenhäusern gerne behilflich.

landesbedienstete

Neuorganisation der Fachgewerkschaft Landesbedienstete

Die Fachgewerkschaft der ASGB-Landesbediensteten teilt mit, dass es seit Juni 2012 eine neue Rollenbesetzung gibt:
Vorsitzender: Erwin Pfeifer
Landessekretärin: Karin Wellenzohn
Operativer Ausschuss: Erwin Pfeifer, Karin Wellenzohn, Helene Mayr, Sabine Giuntini, Irene Tappeiner, Rudolph Pernstich und Margit Pfeifer.
Delegierter Bundesvorstand: Peter Enz, Sabine Giuntini,Rudolph Pernstich, Ivan Plasinger und Karin Wellenzohn