Verbrauchertelegramm

Einige Tipps zum bewussten Umgang mit den Versorgungsgütern

Bei der Kontrolle von Strom- und Gasrechnungen sollte nicht nur der zu zahlende Betrag kontrolliert werden, sondern auch die Übersichten und die Ablesungen des Zählers, aus welchen der geschuldete Betrag berechnet wird. Der Rechnungsbetrag ist letztendlich nur das Folgeergebnis des Zählerstands, nicht umgekehrt! Einmal pro Monat (oder alle zwei Monate) sollte man die Zähler direkt selbst ablesen, und dieses Ergebnis vermerken. Einmal pro Jahr (vielleicht am Jahresende?) sollte auch der Wasserzähler abgelesen werden.
Eine praktische Hilfe bietet die Energie-Check-Karte der VZS (siehe unter www.verbraucherzentrale.it/13.html).
Weitere nützliche Tipps zum Energiesparen auf www.verbraucherzentrale.it/energie.

Verbrauchertelegramm
Auszahlung der Renten an Zivilinvaliden

Diese kann über jede Bank erfolgen

Vor einiger Zeit hatten sich Mitglieder der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), EmpfängerInnen von Zivilinvaliditätsrenten mit einem Problem an die VZS gewandt: nach den Richtlinien der Landesverwaltung konnte diese Rente ausschließlich am Schalter eines Postamts behoben werden, oder aber mittels Überweisung auf ein Kontokorrent bei einer Bank in der Wohnsitzgemeinde (lautend auf den Namen des Renteninhabers) ausbezahlt werden. Die VZS hat die ganze Angelegenheit dem Wirtschafts- und Finanzministerium zur Prüfung vorgelegt. Vor kurzem traf nun die Antwort des Ministeriums ein, welche klarstellte, dass „Die Empfänger einer Rente (...) die Auszahlung der Rente auf ein Kontokorrent, welches auf ihren Namen lautet, verlangen können". Fazit: die Auszahlung der Rente kann auf ein Kontokorrent bei jedem Bankinstitut, das auf den Renteninhaber lautet, erfolgen. Unabhängig davon, ob die Bank in Südtirol oder außerhalb liegt, oder es sich um eine Online-Bank handelt.