Dienstleistungen des ASGB

Sommerjobs für Jugendliche

Bald beginnen die Sommerferien wieder und viele Jugendliche sind bereits auf der Suche nach einem geeigneten Job. Wer zum ersten Mal nach einem Schülerjob sucht, sollte sich zunächst einmal über die Regelungen informieren um nichts falsch zu machen. Neben der Aufbesserung des Taschengeldes hat ein Sommerjob auch noch weitere Vorteile. In erster Linie dient er als Einstimmung auf den späteren Arbeitsalltag, wo Pünktlichkeit und Motivation vorausgesetzt werden. Dann kann der interessierte Schüler aber auch in verschiedenen Ferienjobs unterschiedliche Berufe erkunden, um sich bei der späteren Berufsfindung leichter entscheiden zu können. Aber auch in Bewerbungen zeigt so ein Job den Fleiß und die Motivation des Schülers und verbessert somit seine Chancen auf eine Lehrstelle oder einen Arbeitsplatz.
Hier möchten wir die wichtigsten Möglichkeiten für einen Sommerjob näher beschreiben:
Ausbildungs- und Orientierungspraktikum
Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum bietet allen, die noch zur Schule gehen oder schon studieren, die Möglichkeit, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln, Orientierungshilfe zu geben und die Ausbildung am Arbeitsplatz. Bei diesem Praktika handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Voraussetzung ist der Besuch einer Ober- oder Fachschule und die Vollendung des 15. Lebensjahres. Zwischen dem Betrieb und dem Jugendlichen, der das Praktikum absolviert, wird ein monatliches Taschengeld vereinbart.
Sommerarbeitsverträge für Jugendliche
Hier handelt es sich um befristete Arbeitsverträge für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr erreicht haben und die in der Schule erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Arbeitswelt umsetzen möchten. Anders als bei einem Praktikum haben die Jugendlichen Anrecht auf eine reduzierte Entlohnung, die in den jeweiligen Sektoren gilt. Die Tätigkeit muss in der Regel mit dem besuchten Schultyp in Zusammenhang stehen.
Befristete Arbeitsverträge
Dabei handelt es sich um eine befristete Saisonarbeit. Personen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, können solche Arbeitsverträge, die vor allem im Gastgewerbe angeboten werden, eingehen. Im Mittelpunkt steht die Arbeitsleistung, die gemäß Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrages entlohnt wird. Mit Ende des Arbeitsvertrages steht den Beschäftigten die Abfertigung, 13. und eventuell 14. Monatslohn sowie Urlaub im Verhältnis zu den gearbeiteten Monaten zu.
Geringfügige Beschäftigung
Dabei handelt es sich um ein atypisches Arbeitsverhältnis, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, jünger als 25 Jahre alt sind, bei einer Oberschule oder einer Universität eingeschrieben sind und während der Ferienzeit eine gelegentliche Tätigkeit ausüben. Bezahlt wird mit Wertgutscheinen/Voucher, die die Jugendlichen bei den Postämtern einlösen können. Der Arbeitgeber ist von der Einheitsmeldung befreit, muss die Betreffenden aber beim Arbeitsunfallversicherungsinstitut melden. Die genannten Jugendlichen sind zudem Renten versichert.
Für alle Sommerjobs gilt, dass die Jugendlichen nur mehr dann steuerlich zu Lasten lebend gelten, wenn sie das jährliche Bruttoeinkommen 2.841 Euro nicht überschreiten. Dabei gilt bei Oberschülern auch das Stipendium als Einkommen.

Dienstleistungen des ASGB
Mod. 730/2012

Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

Mitgliedsausweis
Mod. 730/11, bzw. Unico 2011
Mod. CUD 2012
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
Aktueller Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen
Bescheinigung über eventuelle Zusatzeinkommen im Jahr 2011
Für Bauarbeiter: Mod. CUD 2012 von Bauarbeiterkasse, sofern dies zugeschickt wurde
Arbeitslosen-, Mobilitäts- oder Unfallgelder
Medikamente: es muss auf dem Kassenbeleg Art und Anzahl des Medikamentes und die Steuernummer des Patienten angeführt werden. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Im Jahr 2011 bestrittene Arztspesen, und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung des Sanitätsbetriebes
Massagen, Physiotherapie, o.ä mit Verschreibung des Haus- bzw. Facharztes
Im Jahr 2011 bezahlte Zinsen für Hypothekardarlehen für den Kauf oder Bau der Erstwohnung
Im Jahr 2011 bezahlte Prämien für Lebens- und Unfallversicherung (keine Krankenversicherung!)
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Mietvertrag laut Gesetz 431/98
Mietvertrag für zu lasten lebende Studenten (nur für Italien)
Begräbnisspesen 2011
Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen 2011 (nur „ex"-Ehepartner, nicht Kinder)
Einschreibegebühren für Oberschule und Universität Jahr 2011
Tierarztspesen betreffend Haustiere
Spenden
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 Prozent):
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55 Prozent)
Spesen für Kinderkrippe 2011 (nicht Kindergartenbeitrag!)
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für IRPEF-Saldo 2010 und IRPEF-Akonti 2011 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank)
Einzahlungsbestätigung Mod. F 24 für die Einzahlung der „Cedolare Secca" , Acconti und/oder Saldo
Abschnitt Haftpflichtversicherung PKW, Motorrad, usw.
Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder
Spesen für pflegebedürftige Menschen (Rechnung oder Quittung des Pflegepersonals oder -organisation), Bestätigung Arzt über Pflegebedürftigkeit
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren für zu Lasten lebende Familienmitglieder
Nicht alle Unterlagen sind für jeden Erklärer erforderlich. Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für ganz spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Büros.