Öffentlicher Dienst
EGV Wahlen bei Agentur der Einnahmen und INAIL

Ein großer Erfolg für den ASGB

Wie sich bereits bei den Delegiertenwahlen zum Laborfonds erwiesen hat, steht der ASGB zur Zeit bei der Gunst der Wählerinnen und Wähler ganz oben. Dies wurde Anfang März auch durch die bei der Agentur der Einnahmen und beim INAIL stattgefundenen Wahlen der Einheitlichen Gewerkschaftsvertretungen (EGV/RSU) bewiesen.
In beiden Verwaltungen konnte der ASGB eine Stimmenanzahl erzielen, welche ein Vielfaches der wahlberechtigten ASGB Mitglieder in der jeweiligen Verwaltung darstellt. Der Grund dafür liegt in der seriösen Gewerkschaftsarbeit und bei den hervorragenden Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich für die ASGB Liste zur Verfügung gestellt haben.
So konnte bei der Agentur der Einnahmen unsere Spitzenkandidatin Simonetta Delago ein Wahlergebnis erzielen, welches sowohl das Image unserer Gewerkschaft, als auch dessen Verhandlungsposition erheblich verstärken wird.
Das selbe gilt auch für unsere Spitzenkandidatin beim INAIL, Frau Dr. Renate Pramstaller, welche mit einem Traumergebnis in ihrem Bezirk Brixen aufwarten konnte, welches auf eine ganz besondere Wertschätzung von Seiten ihrer Kolleginnen und Kollegen schließen lässt.
Wir bedanken uns bei allen weiteren Kandidatinnen und Kandidaten und ganz besonders bei allen Wählerinnen und Wählern, welche zur Erzielung dieses Wahlergebnisses beigetragen haben und wünschen den in die EGV gewählten Kolleginnen viel Freude und Engagement bei ihrer anspruchsvollen Tätigkeit und werden ihnen weiterhin unsere tatkräftige Unterstützung zukommen lassen.

Banken
Sparkasse

Betriebliche Krankenkasse EMVA – Neuerungen 2012

Das am 24.12.2009 von der Südtiroler Sparkasse und den Gewerkschaftsvertretern unterschriebene Zusatzabkommen sieht unter anderem vor, dass ab 1. Jänner 2012 eine Vergütungspauschale von jährlich 150 Euro für jeden Eingeschriebenen (auch für zu Lasten lebende eingeschriebene Familienmitglieder anwendbar) eingeführt wird, die für andere, bislang vom Vergütungskatalog ausgeschlossene Leistungen, beansprucht werden können.
Nachstehend einige Informationen
Für die unten angeführten sanitären Leistungen, die bislang von den Vergütungsbeträgen der betrieblichen Krankenfürsorge EMVA nicht vorgesehen waren, kann eine Vergütung von maximal 75 Prozent der Kosten, unter Berücksichtigung eines jährlichen Höchstbetrages von 150 Euro für jeden Eingeschriebenen und für jedes zu Lasten lebende eingeschriebene Familienmitglied, beansprucht werden.
Die Vergütungspauschale ist für drei Jahre zusammenlegbar (insgesamt maximal 450 Euro) und familienbezogen (maximal 450 Euro für jedes eingeschriebene Familienmitglied: z.B. bei vier eingeschriebenen Familienmitgliedern maximal 1.800 Euro) nutzbar.
Als „andere Leistungen" können folgende bezeichnet werden:
1. Ticketkosten, die bei Leistungen im Rahmen des Nationalen Krankenfürsorgedienstes anfallen;
2. Kosten für Arztvisiten bei Allgemeinmedizinern, einschließlich jene für die Führerscheinerneuerungen;
3. Kosten für Ambulatoriumsleistungen wie physiotherapeutische- und Rehabilitationsbehandlungen, die von Fachpersonen (Physiotherapeut, Heilmasseur, Osteopath, Logopäde) aufgrund einer ärztlichen Verschreibung mit Angabe der Diagnose ausgeführt und als medizinische Leistungen verrechnet werden;
4. Kosten für Laboruntersuchungen und diagnostische Sachverständigungsgutachten (z.B. Angiographie, Ultraschall, Röntgendiagnostik, Magnetresonanz, Urographie, Computertomograph usw.),
5. Kosten für das „day-hospital";
6. Kosten für Psychotherapie und psychologische Gutachten;
7. Kosten für Akupunktur- und Schmerztherapieanwendungen, die von einem Arzt ausgeführt und als medizinische Leistungen verrechnet werden;
8. Kosten für die Anschaffung eines Rollstuhls für Menschen mit Behinderung, aufgrund Vorlage einer entsprechenden ärztlicher Verschreibung mit Angabe der Diagnose;
9. Kosten für die Anschaffung eines Krankenbettes für die häusliche Betreuung von Langzeitkranken, aufgrund Vorlage einer entsprechenden ärztlicher Verschreibung mit Angabe der Diagnose;
10. Kosten für Krankentransporte im Rettungswagen oder Flugambulanz, falls es sich um einen Unfall, oder um Menschen mit Behinderung oder falls es sich um eine Krankheit, die eine Invalidität verursacht, handelt.
Von jeglicher Rückvergütung ausgeschlossen bleiben Kosten für den Ankauf von Arzneimittel und Kontaktlinsenflüssigkeiten, für Therapien und Massagen, die in Wellnesszentren durchgeführt werden, für Thermalkuren, für ärztliche Gutachten und Atteste (z.B. Bescheinigung bezüglich den Gesundheitszustand).