Gesundheitsdienst

Arbeitszeitkonto abgeschafft

Das Arbeitszeitkonto wurde mit Unterzeichnung des Bereichskollektivvertrages im Dezember 2011 in seiner bisherigen Form abgeschafft.
In welcher Form können die Stunden im Arbeitszeitkonto beansprucht werden?
Ausgleich Stunden: Die Stunden im Arbeitszeitkonto können mit den bisher genehmigten Zuschlägen in einem Zeitraum von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieses Vertrages vom Bediensteten ausgeglichen werden.
Ausbezahlung Stunden: Auf Antrag des Bediensteten können die Stunden mit den bisherigen Zuschlägen ausbezahlt werden.
Es steht den Bediensteten frei ob sie die Stunden ausgleichen oder ausbezahlt haben möchten. Eine Kombination beider Lösungsmöglichkeiten ist auch zulässig (z.B. bei 100 Stunden können 50 ausbezahlt und 50 ausgeglichen werden).
Nach Ablauf der Frist von zwei Jahren werden die im Arbeitszeitkonto verbliebenen Stunden vom Betrieb ausbezahlt und das Konto wird somit gelöscht.

Gesundheitsdienst
Neuer Bereichskollektivvertrag

Erhöhung der Nacht- und Feiertagszulage

Die Nacht- und Feiertagszulage wurde mit dem neuen Bereichskollektivvertrag an jene der Ärzte angeglichen und wird für die betroffenen Mitarbeiter folgende Erhöhungen erfahren:
- Nachtdienst-Zulage:
Erhöhung um 1,14 Euro pro Stunde
Beispiel: bei einem Nachtdienst von 10 Stunden erhält man 11,40 Euro mehr an Nachtdienstzulage
- Feiertags-Zulage:
Stundensatz: Erhöhung um + 1,21 Euro
Pro Feiertag: Erhöhung um + 1,84 Euro
Beispiel: bei einem Feiertagsdienst von acht Stunden erhält man 11,52 Euro mehr an Feiertagszulage