Gesundheitsdienst

Neuer Experte im Gesundheitsdienst

Der Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst ist es gelungen, ihr Team weiter zu verstärken und somit allen Mitgliedern einen noch besseren Dienst anzubieten.
Seit einigen Wochen arbeitet Alexander Oberkofler ganztägig für unsere Gewerkschaft.
Alexander war in den letzten Jahren als Verwaltungsinspektor und geschäftsführender Amtsdirektor im Pensionsamt des Gesundheitsbezirkes Bozen tätig. Davor hat er mehrere Jahre Erfahrungen im Lohnsektor gesammelt und ist somit ein idealer Ansprechpartner für die verschiedensten Angelegenheiten bzw. Probleme, die zwischen Mitglieder und Verwaltung auftreten können.
Vielen ist dieses Gesicht kein unbekanntes mehr. In den letzten zwei Jahren ist er als Vertreter des Südtiroler Sanitätsbetriebes in den Krankenhäusern Bozen, Meran, Brixen und Bruneck bei den bestens besetzten Vortragsreihen „Part-time und Altersvorsorge" neben Frau Dr. Veronika Meraner (Direktorin des ex-INPDAP) als Referent aufgetreten.
Auch diese Erfahrung kann in die Tätigkeit der Gewerkschaft eingebunden werden.
In den nächsten Wochen wird sich Alexander zwar mit der Abfassung von Steuererklärungen beschäftigen, jedoch spätestens ab Juni 2012 wird er dann in allen vier Gesundheitsbezirken Referate u.a. über die neuen Pensionsbestimmungen halten. Außerdem sind auch individuelle Sprechstunden geplant, wobei einzelne Situationen genauer analysiert werden können. Nutzt die Gelegenheit, die Termine, wann und wo Alexander Oberkofler zu treffen ist, werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Steckbrief
Vorname: Alexander
Nachname: Oberkofler
Geburtstag: 03.06.1977
Wohnort: Bozen
Hobby: Musik, Jus-Studium
Sport: Tennis, Radfahren

Gesundheitsdienst

Arbeitszeitkonto abgeschafft

Das Arbeitszeitkonto wurde mit Unterzeichnung des Bereichskollektivvertrages im Dezember 2011 in seiner bisherigen Form abgeschafft.
In welcher Form können die Stunden im Arbeitszeitkonto beansprucht werden?
Ausgleich Stunden: Die Stunden im Arbeitszeitkonto können mit den bisher genehmigten Zuschlägen in einem Zeitraum von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieses Vertrages vom Bediensteten ausgeglichen werden.
Ausbezahlung Stunden: Auf Antrag des Bediensteten können die Stunden mit den bisherigen Zuschlägen ausbezahlt werden.
Es steht den Bediensteten frei ob sie die Stunden ausgleichen oder ausbezahlt haben möchten. Eine Kombination beider Lösungsmöglichkeiten ist auch zulässig (z.B. bei 100 Stunden können 50 ausbezahlt und 50 ausgeglichen werden).
Nach Ablauf der Frist von zwei Jahren werden die im Arbeitszeitkonto verbliebenen Stunden vom Betrieb ausbezahlt und das Konto wird somit gelöscht.