Verbrauchertelegramm
Immobilien-Kauf
Angeld oder Reuegeld?
Einer der Punkte, der bei der Unterzeichnung eines Kaufvorvertrags immer wieder für Zweifel sorgt, sind die Anzahlungen. Es macht einen großen Unterschied, ob diese als Angeld (caparra confirmatoria) oder Reugeld (caparra penitenziale) geleistet werden. Ein Angeld ist die Bestätigung der mit dem Vorvertrag eingegangenen Bindung; zieht sich der Käufer aus dem Vertrag zurück, verliert er diese Summe. Zieht sich hingegen der Verkäufer zurück, muss dieser dem Käufer das Doppelte des bezahlten Angelds erstatten. Außerdem kann vor Gericht auf Vertragserfüllung und weiteren Schadenersatz geklagt werden. Das Reugeld steht der erfüllenden Vertragspartei zu; bei einem solchen hier kann kein weiterer Schadenersatz oder die Vertragserfüllung mehr eingeklagt werden, wenn der Vertrag platzt.
Weitere Informationen zu den Immobilienverträgen finden sich unter www.verbraucherzentrale.it/17v17d26246.html.