Verbrauchertelegramm

Verbraucherprobleme im Binnenmarkt zukünftig einfacher lösbar?

Im Jahr 2010 hatte jeder fünfte europäische Verbraucher Probleme beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen im Binnenmarkt; Schätzungen zufolge belaufen sich die Kosten für nicht geregelte Verbraucherstreitigkeiten auf 0,4 % des BIP der EU. Die EU-Kommission will hier Abhilfe schaffen: es soll gewährleistet werden, dass alle EU-Verbraucher ihre Probleme ohne Einschaltung eines Gerichts lösen können. Unabhängig von der Art der Ware oder Dienstleistung es geht oder dem Ort des Vertragsabschlusses im Binnenmarkt, möchte die Kommission eine EU-weite, einheitliche Online-Plattform schaffen, mit der sich vertragliche Streitigkeiten innerhalb von 30 Tagen vollständig beilegen lassen. Außerdem soll durch die ADR-Richtlinie (Alternative Dispute Resolution, lies Außergerichtliche Streitbeilegung) gewährleistet werden, dass für alle vertraglichen Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen gute außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen.
Mehr zum Thema auf den Webseiten des Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen www.euroconsumatori.org.

Verbrauchertelegramm
Immobilien-Kauf

Angeld oder Reuegeld?

Einer der Punkte, der bei der Unterzeichnung eines Kaufvorvertrags immer wieder für Zweifel sorgt, sind die Anzahlungen. Es macht einen großen Unterschied, ob diese als Angeld (caparra confirmatoria) oder Reugeld (caparra penitenziale) geleistet werden. Ein Angeld ist die Bestätigung der mit dem Vorvertrag eingegangenen Bindung; zieht sich der Käufer aus dem Vertrag zurück, verliert er diese Summe. Zieht sich hingegen der Verkäufer zurück, muss dieser dem Käufer das Doppelte des bezahlten Angelds erstatten. Außerdem kann vor Gericht auf Vertragserfüllung und weiteren Schadenersatz geklagt werden. Das Reugeld steht der erfüllenden Vertragspartei zu; bei einem solchen hier kann kein weiterer Schadenersatz oder die Vertragserfüllung mehr eingeklagt werden, wenn der Vertrag platzt.
Weitere Informationen zu den Immobilienverträgen finden sich unter www.verbraucherzentrale.it/17v17d26246.html.