Dienstleistungen des ASGB

Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft

Innerhalb 31. März 2012 ansuchen
Auch um das landwirtschaftliche Arbeitslosengeld für das Jahr 2011 muss innerhalb 31. März 2012 angesucht werden. Mitzubringen sind:
gültige Identitätskarte
gültige Steuernummer
IBAN-Nummer der Bankverbindung
Nicht-EU-Bürger: Fotokopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung
selbstverständlich sind Ihnen die Mitarbeiter des Patronates SBR bei den Ansuchen gerne behilflich.

Dienstleistungen des ASGB
Büro Neumarkt

Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuerklärungen

Wir teilen allen Interessierten mit, dass auch heuer wieder eine Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuer?erklärungen notwendig ist. Die ASGB-Mitglieder sind gebeten, rechtzeitig telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit Wartezeiten vermieden werden können. Die Anmeldungen werden ab 9. März immer Freitags von 14:30 bis 17:30 Uhr unter der Telefonnummer 0471 812857 entgegengenommen.
Öffnungszeiten abgeändert
Die Öffnungszeiten des ASGB-Büros Neumarkt wurden wie folgt abgeändert:
Mittwoch, von 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag, von 8:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 18:00 Uhr
ASGB-Neumarkt - Strasse der alten Gründungen 8
Tel. und Fax 0471812857