Dienstleistungen des ASGB
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft
Innerhalb 31. März 2012 ansuchen
Auch um das landwirtschaftliche Arbeitslosengeld für das Jahr 2011 muss innerhalb 31. März 2012 angesucht werden. Mitzubringen sind:
gültige Identitätskarte
gültige Steuernummer
IBAN-Nummer der Bankverbindung
Nicht-EU-Bürger: Fotokopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung
selbstverständlich sind Ihnen die Mitarbeiter des Patronates SBR bei den Ansuchen gerne behilflich.