Dienstleistungen des ASGB

Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen für das Jahr 2011 – NICHT VERGESSEN

Innerhalb 31. März 2012 einreichen
Wir erinnern daran, dass das Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen für das Jahr 2011 innerhalb 31. März 2012 gestellt werden muss.
Mitzubringen sind:
Auszug der Arbeitszeiten 2011
gültige Identitätskarte und Steuernummer
IBAN-Nummer der Bankverbindung
EU-Bürger: Mod. U1 (E301), ausgefüllt vom zuständigen Institut betreffend des jeweiligen Wohnortes
Nicht-EU-Bürger: Fotokopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung
Nicht-EU-Bürger: vollständige Kopie des Reisepasses
Wenn gleichzeitig die Familienzulage beantragt wird:
Einkommenserklärungen der letzten zwei Jahre

Dienstleistungen des ASGB

Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft

Innerhalb 31. März 2012 ansuchen
Auch um das landwirtschaftliche Arbeitslosengeld für das Jahr 2011 muss innerhalb 31. März 2012 angesucht werden. Mitzubringen sind:
gültige Identitätskarte
gültige Steuernummer
IBAN-Nummer der Bankverbindung
Nicht-EU-Bürger: Fotokopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung
selbstverständlich sind Ihnen die Mitarbeiter des Patronates SBR bei den Ansuchen gerne behilflich.