Dienstleistungen des ASGB

Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2011

Wer hat Anspruch darauf?
In der Provinz Bozen ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2011 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz (innerhalb der Region) gefahren sind und dabei
1. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste verkehren;
2. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber eine Wartezeit von über 60 Minuten am Anfang und am Ende der Arbeitszeit entstehen;
3. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben und die nächste benutzbare Haltestelle mehr als 7 Km vom Wohnort entfernt ist;
Pro Kilometer ca. 0,0389 Euro.
Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn:
der Beitrag unter 150 Euro liegt;
der Betrieb einen anderen Fahrtenzuschuss bezahlt;
der Betrieb ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellt;
Anrecht auf kostenlose Benutzung eines Linienverkehrsmittel besteht.
Einreichetermin
Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt innerhalb 2. April 2012 beim Amt für Personennahverkehr, Crispistraße 10, Landhaus 3 B, 39100 Bozen, einzureichen.
NEU
Die 14,62 Euro für die Stempelmarke werden vom Beitrag verrechnet, müssen also nicht mehr dem Gesuch beigegeben werden.
Ab heuer können die Gesuche auch Online eingereicht werden.
Es muss eine Ablichtung des Personalausweises dem Gesuch beigelegt werden. Für weitere Informationen und Hilfestellungen wendet euch an unsere Büros.

Dienstleistungen des ASGB

Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung

Eines der vorrangigen Ziele der Regierung Monti ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung. So kann die Agentur der Einnahmen seit dem 1. Jänner 2012 Einsicht in sämtliche Geschäftsvorfälle der Banken nehmen. Bei suspekten Behebungen oder Einlagen können Nachforschungen über die Herkunft der Beträge angestrengt werden. In diesem Zusammenhang könnten auch Konten von Arbeitnehmern und Rentnern kontrolliert werden. Dabei geht es vor allem um monatliche Schwarzzahlungen, die in vielen Bereichen leider zur Normalität gehören. Auch bisher wirkten sich Zahlungen außerhalb des Lohnstreifens in vielerlei Hinsicht bereits negativ auf die Arbeitnehmer aus. So werden diese Zahlungen bei der Berechnung verschiedener Lohnelemente nicht berücksichtigt, bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall nicht miteinbezogen sowie bei der Berechnung der Arbeitslosenunterstützung außer Acht gelassen. Ein wesentlicher Nachteil ist jedoch, dass diese Gelder für die Berechnung der Rente und eventuellen Zusatzrente nicht zählen.
Es ist also in jeder Hinsicht davon abzuraten, Schwarzgelder zu kassieren, da jetzt zu den persönlichen Nachteilen in Bezug auf Arbeits- und Sozialrecht, der direkte finanzielle Schaden dazukommt, wenn die Verwaltung die Nachbesteuerung der erhaltenen Gelder mit Strafen und Zinsen vornimmt.
In diesem Zusammenhang müssen auch die Mietzahlungen erwähnt werden. Dort gibt es bereits sein einigen Jahren eine verstärkte Kontrolle um Schwarzzahlungen zu unterbinden. Es wird die Verhältnismäßigkeit der Miete zur Größe und Beschaffenheit der Wohnung ermittelt und wenn eine große Diskrepanz besteht, automatisch kontrolliert. Aufgrund der vereinfachten Einsichtnahme in die Konten von Mieter und Vermieter können diese Kontrollen nun noch gezielter durchgeführt werden.