Dienstleistungen des ASGB
Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung
Eines der vorrangigen Ziele der Regierung Monti ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung. So kann die Agentur der Einnahmen seit dem 1. Jänner 2012 Einsicht in sämtliche Geschäftsvorfälle der Banken nehmen. Bei suspekten Behebungen oder Einlagen können Nachforschungen über die Herkunft der Beträge angestrengt werden. In diesem Zusammenhang könnten auch Konten von Arbeitnehmern und Rentnern kontrolliert werden. Dabei geht es vor allem um monatliche Schwarzzahlungen, die in vielen Bereichen leider zur Normalität gehören. Auch bisher wirkten sich Zahlungen außerhalb des Lohnstreifens in vielerlei Hinsicht bereits negativ auf die Arbeitnehmer aus. So werden diese Zahlungen bei der Berechnung verschiedener Lohnelemente nicht berücksichtigt, bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall nicht miteinbezogen sowie bei der Berechnung der Arbeitslosenunterstützung außer Acht gelassen. Ein wesentlicher Nachteil ist jedoch, dass diese Gelder für die Berechnung der Rente und eventuellen Zusatzrente nicht zählen.
Es ist also in jeder Hinsicht davon abzuraten, Schwarzgelder zu kassieren, da jetzt zu den persönlichen Nachteilen in Bezug auf Arbeits- und Sozialrecht, der direkte finanzielle Schaden dazukommt, wenn die Verwaltung die Nachbesteuerung der erhaltenen Gelder mit Strafen und Zinsen vornimmt.
In diesem Zusammenhang müssen auch die Mietzahlungen erwähnt werden. Dort gibt es bereits sein einigen Jahren eine verstärkte Kontrolle um Schwarzzahlungen zu unterbinden. Es wird die Verhältnismäßigkeit der Miete zur Größe und Beschaffenheit der Wohnung ermittelt und wenn eine große Diskrepanz besteht, automatisch kontrolliert. Aufgrund der vereinfachten Einsichtnahme in die Konten von Mieter und Vermieter können diese Kontrollen nun noch gezielter durchgeführt werden.