Dienstleistungen des ASGB

Zehn Prozent Besteuerung für produktivitätbezogene Entlohnung im Jahr 2012

Auch für das Jahr 2012 haben die Sozialpartner in Südtirol die territorialen Abkommen unterzeichnet, mit welchen für produktivitätbezogene Entlohnung die verringerte Einkommenssteuer von zehn Prozent zu entrichten ist. Arbeitnehmer, die im Privatsektor beschäftigt sind und im Jahr 2012 Zahlungen für Überstunden, Nacht-, Feiertags-, Turnusarbeit oder Produktionsprämien erhalten, können somit einen geringeren Steuersatz geltend machen. Dieser verringerte Steuersatz wird bereits vom Betrieb mit dem Monatslohn berechnet. Die Obergrenze für die Anwendung des Steuersatzes von zehn Prozent beträgt 6.000 Euro; weiters darf das steuerpflichtige Einkommen vom Jahr 2011 nicht über 40.000 Euro betragen. Weitere Informationen erteilen die ASGB-Büros.

Dienstleistungen des ASGB

Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2011

Wer hat Anspruch darauf?
In der Provinz Bozen ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2011 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz (innerhalb der Region) gefahren sind und dabei
1. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste verkehren;
2. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber eine Wartezeit von über 60 Minuten am Anfang und am Ende der Arbeitszeit entstehen;
3. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben und die nächste benutzbare Haltestelle mehr als 7 Km vom Wohnort entfernt ist;
Pro Kilometer ca. 0,0389 Euro.
Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn:
der Beitrag unter 150 Euro liegt;
der Betrieb einen anderen Fahrtenzuschuss bezahlt;
der Betrieb ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellt;
Anrecht auf kostenlose Benutzung eines Linienverkehrsmittel besteht.
Einreichetermin
Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt innerhalb 2. April 2012 beim Amt für Personennahverkehr, Crispistraße 10, Landhaus 3 B, 39100 Bozen, einzureichen.
NEU
Die 14,62 Euro für die Stempelmarke werden vom Beitrag verrechnet, müssen also nicht mehr dem Gesuch beigegeben werden.
Ab heuer können die Gesuche auch Online eingereicht werden.
Es muss eine Ablichtung des Personalausweises dem Gesuch beigelegt werden. Für weitere Informationen und Hilfestellungen wendet euch an unsere Büros.