Dienstleistungen des ASGB

Steuern und Steuererklärung

Welche Neuigkeiten kommen auf uns zu? Mit 2012 treten einige neue Bestimmungen für die Steuererklärungen in Kraft, auf die wir hier etwas näher eingehen:
Ersatzsteuer bzw. Abgeltungssteuer auf Mieteinnahmen ab 2011
Privatpersonen, welche Einkünfte aus der Vermietung von Wohngebäuden und diesbezüglichen Zubehöre beziehen, haben die Möglichkeit, die Mieteinkünfte einer Ersatzsteuer, die sogenannte „Cedolare secca" zu unterwerfen.
So funktioniert die Begünstigung
Die Besteuerung erfolgt als Ersatzsteuer in Höhe von 21 Prozent der Jahresmiete. Für konventionierte Mietverträge in bestimmten Gemeinden beträgt sie 19 Prozent.
Die Ersatzsteuer ersetzt folgende Abgaben:
Einkommenssteuer Irpef
regionalen Steuerzuschlag
Gemeindesteuerzuschlag
Registersteuer bei der Erstregistrierung des Vertrages im Ausmaß von zwei Prozent
jährliche Registersteuer im Ausmaß von zwei Prozent
Registersteuer für Verlängerungen und Auflösungen des Mietvertrages
Stempelsteuer für den Mietvertrag im Ausmaß von 14,62 Euro pro 100 Zeilen
Die Registrierung des Mietvertrages ersetzt jetzt auch die polizeiliche Meldung.
Wird die begünstigte Besteuerung angewandt, kann keine Mietanpassung vorgenommen werden. Die Inanspruchnahme der begünstigten Besteuerung muss dem Mieter schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden.
Die Mietverträge müssen auch weiterhin registriert werden, allerdings nur mit einmaliger Fixgebühr. Zu beachten ist, dass im Falle der Anwendung der Ersatzsteuer die jährliche Anpassung der Miete an die Inflation ausgeschlossen ist.
Eigentümer, welche einen Mietvertrag registrieren müssen oder einen neuen Vertrag unterzeichnen, sollten sich vor Registrierung informieren, welche Besteuerung für sie vorteilhafter ist: die Ersatzbesteuerung (und der Nichtbezahlung der Registersteuer) oder die traditionelle Besteuerung der Mieteinnahmen (und somit für die Bezahlung der Registersteuer).
Im Allgemeinen und vereinfacht kann man feststellen, dass sich für Steuerzahler, welche ein Gesamteinkommen von über 28.000 Euro aufweisen, sich die Anwendung der Ersatzsteuer auf die Mieteinkünfte auszahlt. Welche Besteuerung in einzelnen Fällen günstiger ist, hängt dann von verschiedenen Faktoren ab und muss genau berechnet werden.
Steuerabsetzbetrag 36 Prozent bei Renovierung von Wohnungen
Weiterhin aufrecht bleibt der Höchstbetrag von 48.000 Euro pro Immobilie;
die Zahlung der Rechnungen muss anhand Bank- oder Postüberweisung erfolgen, auf dem folgende Angaben enthalten sein müssen:
Grund der Überweisung: „interventi di recupero del patrimonio edilizio; legge n. 449/1997;
Steuernummer des Interessierten;
steuerliche Daten des Subjekts, welches die Arbeiten ausführt;
Wichtig ist auch, dass die Rechnungen und die entsprechenden Überweisungen auf jene Person ausgestellt sind, die die Abschreibung vornehmen will.
Neu ist, dass seit dem 14. Mai 2011 keine Mitteilung mehr an das „Centro Operativo di Pescara" notwendig ist. Ebenso neu ist, dass bei Verkauf der Immobilie im Kaufvertrag eine Klausel eingefügt werden kann, dass die Abschreibung weiterhin vom alten Besitzer in Anspruch genommen werden kann und nicht automatisch an den Käufer übergeht. Schließlich wurde noch neu eingeführt, dass bei der Steuererklärung die Katasterdaten der entsprechenden Immobilie, an der die Arbeiten durchgeführt wurden, eingetragen werden müssen.
Steuerabsetzbetrag 55 Prozent für energetische Sanierung
Dieser wurde vorläufig für das laufende Jahr 2012 verlängert. Ab 1. Jänner 2013 können energetische Sanierungen nur mehr zu 36 Prozent abgeschrieben werden mit den entsprechenden Auflagen für diese Abschreibungsmöglichkeiten. Noch nicht abgeschlossene Arbeiten – Mitteilung an die Agentur.
Weiterhin aufrecht ist die Bestimmung, dass dass bei der Abschreibung der 55 Prozent, die übers Jahr hinausgehen, und noch nicht abgeschlossen wurden, innerhalb Ende März eine Mitteilung an die Agentur der Einnahmen gemacht werden muss, dass die Arbeiten über mehrere Steuerperioden gehen. Wer also im Jahr 2011 mit Arbeiten zur energetischen Sanierung begonnen, und noch nicht abgeschlossen hat, kann sich an eines unserer Büros wenden, um diese Mitteilung an die Agentur zu verfassen.
Mieten für Studenten im Ausland
Seit 2007 gab es die Möglichkeit, die Kosten für die Unterkunft von Studenten anlässlich der Steuererklärung abzuschreiben und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 2.633 Euro pro Jahr. Diese Regelung war aber nur auf Studenten im Inland beschränkt. Parteien und Verbände sowie der ASGB haben sich dafür eingesetzt, diese Steuerbegünstigung auch auf Studenten im EU-Raum auszudehnen. Ab dem Steuerjahr 2012 soll die Steuerbegünstigung nun auch für Studenten im Ausland gelten. Diese Regelung kommt besonders den Eltern von Südtiroler Studenten zugute, da diese häufig in Österreich oder Deutschland studieren und bisher die steuerliche Begünstigung nicht in Anspruch nehmen konnten.
Regionale Zusatzsteuer IRPEF
In der Region Trentino Südtirol gelten diesbezüglich besondere Bestimmungen: Ab der Steuerperiode 2011 sind jene Personen befreit, die ein steuerpflichtiges Einkommen unter 15.000 Euro haben. Jene Personen, die ein steuerpflichtiges Einkommen bis einschließlich 70.000 Euro und in steuerlicher Hinsicht zu Lasten lebende Kinder haben, steht ein Steuerabzug in Höhe von 252 Euro pro Kind zu und zwar im Verhältnis zum Prozentsatz, zu welchem das Kind zu Lasen ist. Der Steuersatz des Regionalzuschlages beträgt 1,23 Prozent.
Ersatzsteuer auf Produktivitätsprämie
Für die im Laufe des Jahres 2011 ausbezahlten Produktivitätsprämien ist eine Ersatzsteuer von zehn Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro brutto vorgesehen und zwar bei einem lohnabhängigen Einkommen von max. 40.000 Euro brutto im Jahr 2010. Wurde die günstigere Besteuerung nicht angewandt, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, dies anhand des Mod. 730 richtig zu stellen und damit ein entsprechendes Steuerguthaben zu erzielen.
IMU – die neue ICI
Im Jahr 2008 wurde die Liegenschaftssteuer ICI auf Erstwohnungen abgeschafft. Mit der ab 2012 geltenden Gemeindesteuer IMU wird nun auch wieder für Erstwohnungen eine neu gestaltete Liegenschaftssteuer eingeführt, die IMU.
Die Berechnung
Maßgeblich ist wie bisher bei der ICI der Katasterwert. Diese Bemessungsgrundlage wird zunächst um weitere fünf Prozent aufgewertet und anschließend dieser erhöhte Katasterwert (bei Wohnungen A/2, A/3 und Garagen bzw. Keller C/2, C/6 und C/7) mit dem Koeffizienten von 160 multipliziert (statt mit 100 wie bei der alten ICI!).
Hebesätze
Die Höhe der zu zahlenden Abgabe errechnet sich anschließend aus dem so gewonnenen Wert multipliziert mit dem entsprechenden Hebesatz, der vom Staat für Erstwohnungen bei 4 Promille und mit 7,6 Promille für Zweitwohnungen festgelegt wurde. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, den Hebesatz bei Erstwohnungen um zwei Promille und bei Zweitwohnungen um drei Promille zu heben oder zu senken.
Freibeträge
Für die Hauptwohnung und deren Zubehör kommt wieder ein Freibetrag zur Anwendung. Dieser Freibetrag beträgt 200 Euro; für jedes Kind, (bis maximal acht Kinder d.h. maximal weitere 400Euro) welches sich in der Hauptwohnung ständig aufhält, darin meldeamtlich eingetragen ist und unter 26 Jahre alt ist, wird der Freibetrag um 50 Euro erhöht.
Der Freibetrag kann von der Gemeinde bis zur Deckung der geschuldeten Steuer erhöht werden. Außerdem liegt es wiederum an den Gemeinden, die Wohnung der Senioren bzw. Menschen mit Behinderung mit Wohnsitz in Alters- oder Pflegeheim der Hauptwohnung gleich zu stellen.
Abschreibung 20 Prozent
Die Abschreibung für den Ankauf von Kühlschränken, Kühltruhen, und Kombi-Geräte der Energieklasse A+ sowie von Hochleistungsmotoren ist nicht mehr verlängert worden. Diese Abschreibungsmöglichkeit ist im Jahr 2008 eingeführt worden, um den Verkauf von neuen Geräten anzukurbeln, damit der Energieverbrauch reduziert wird. Für das Jahr 2011 ist diese Möglichkeit nicht mehr erneuert worden.
TERMINE für das Modell 730:
29. Februar 2012
Innerhalb diesen Datums sind die Arbeitgeber und Renteninstitute verpflichtet, den Beschäftigten bzw. Rentnern das Modell CUD 2012 auszuhändigen;
Mitte März bis 31. Mai 2012
Abfassen der Steuererklärungen in den ASGB-Büros und vor Ort in den Betrieben;
Juli 2012 (August für die Rentner)
Beginn der Verrechnung der Steuerschuld, bzw. des Steuerguthabens auf dem Lohnstreifen, bzw. Rente;
September 2012
Abänderung bzw. Streichung der Vorauszahlung für November 2012;
Oktober 2012
Mitteilung von eventuellen zusätzlichen abziehbaren Spesen für die Abfassung einer Richtigstellung des Mod. 730;
November 2012
Verrechnung des November-Akkontos auf Gehalt bzw. Rente.
Automatisierte Ratenzahlung INPDAP-Rentner:
Die Sicherheitsklausel („clausola di salvaguardia") bei den INPDAP-Rentnern, deren Steuererklärung eine hohe Steuerschuld aufweist, greift auch heuer automatisch. Die Ratenzahlung wird aufgrund einer staatlichen Verordnung vorgenommen, die besagt, dass dem Rentner ein gewisser Mindestbetrag (doppelte des Lebensminimums) bleiben muss.
Wer mit dieser Ratenzahlung nicht einverstanden ist und die gesamte Rentenrate für die Begleichung der Steuerschuld heranziehen möchte, muss beim Abfassen der Steuererklärung ein Formular unterschreiben. Wir leiten dies dann an die INPDAP weiter.
CUD Kinder:
Falls die Kinder im Jahr 2011 gearbeitet haben ist es wichtig deren CUD, bzw. anderen Einkommensbestätigungen bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten waren und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.
Öffnungszeiten Steuererklärung:
Änderungen zum Vorjahr sind hervorgehoben
- Bozen:
Mo-Fr: 8.30-12.00 14.00 – 17.00 Uhr
neu: Montag von 19.00 - 21.00 Uhr
immer ohne Voranmeldung
- Schlanders:
Mo-Fr: 8.30-12.00 und von 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag Nachmittag geschlossen
immer ohne Voranmeldung
- Bruneck:
Mo-Fr: 8.30 – 12.00 und von 13.30 – 18.00 Uhr
Sa 8.30 – 10.30 Uhr
immer ohne Voranmeldung
- Brixen:
Mo-Fr: 8.30 – 12.30 14.00 – 18.00 Uhr
Voranmeldung möglich (0472 834 515)
- Sterzing:
Di und Do: 9.00 – 13.00 und von 14.00 – 17.30 Uhr
Mi 14.00 – 17.30 Uhr
ausschließlich auf Voranmeldung (0472 834515 oder 0472 765040)
- Meran:
Mo – Do: 08.00 – 12.00 und von 14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 08.00 – 12.00 Uhr
Freitag Nachmittag geschlossen
ohne Voranmeldung

Dienstleistungen des ASGB
Mod. 730/2012

Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

Mitgliedsausweis
Mod. 730/11, bzw. Unico 2011
Mod. CUD 2012
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
Aktueller Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen
Bescheinigung über eventuelle Zusatzeinkommen im Jahr 2011
Für Bauarbeiter: Mod. CUD 2012 von Bauarbeiterkasse, sofern dies zugeschickt wurde
Arbeitslosen-, Mobilitäts- oder Unfallgelder
Medikamente: es muss auf dem Kassenbeleg Art und Anzahl des Medikamentes und die Steuernummer des Patienten angeführt werden. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Im Jahr 2011 bestrittene Arztspesen, und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung des Sanitätsbetriebes
Massagen, Physiotherapie, o.ä mit Verschreibung des Haus- bzw. Facharztes
Im Jahr 2011 bezahlte Zinsen für Hypothekardarlehen für den Kauf oder Bau der Erstwohnung
Im Jahr 2011 bezahlte Prämien für Lebens- und Unfallversicherung (keine Krankenversicherung!)
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Mietvertrag laut Gesetz 431/98
Mietvertrag für zu lasten lebende Studenten (nur für Italien)
Begräbnisspesen 2011
Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen 2011 (nur „ex"-Ehepartner, nicht Kinder)
Einschreibegebühren für Oberschule und Universität Jahr 2011
Tierarztspesen betreffend Haustiere
Spenden
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 Prozent):
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55 Prozent)
Spesen für Kinderkrippe 2011 (nicht Kindergartenbeitrag!)
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für IRPEF-Saldo 2010 und IRPEF-Akonti 2011 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank)
Einzahlungsbestätigung Mod. F 24 für die Einzahlung der „Cedolare Secca" , Acconti und/oder Saldo
Abschnitt Haftpflichtversicherung PKW, Motorrad, usw.
Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder
Spesen für pflegebedürftige Menschen (Rechnung oder Quittung des Pflegepersonals oder -organisation), Bestätigung Arzt über Pflegebedürftigkeit
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren für zu Lasten lebende Familienmitglieder
Nicht alle Unterlagen sind für jeden Erklärer erforderlich. Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für ganz spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Büros.