Banken
Südtiroler Sparkasse Ag

Erneuerung des Nationalen Kollektivvertrages

Am 19. Januar 2012 wurde in Rom zwischen ABI und den Nationalen Gewerkschaften ein Abkommen für die Erneuerung des Nationalen Kollektivvertrages unterzeichnet, mit einer Laufzeit vom 01. Juni 2012 bis 30. Juni 2014.
Der neue Vertrag sieht folgendes vor:
Eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 170 Euro, anzupassen an die tabellarischen Grundgehälter und Einstufungen. (soll der Inflationsausgleich sein).
Das Einrichten eines Fonds, welcher stabile Beschäftigung schaffen soll. Die Einzahlungen von vier Prozent gehen ausschließlich zu Lasten der Funktionäre der Bank. Der Fonds erlaubt es, in den nächsten Jahren 16.500 Jugendliche neu einzustellen, mit der Absicht, bis 2018 auf 25.000 aufzustocken. Diese Jugendlichen werden mit einem um 18 Prozent reduzierten Gehalt eingestellt, welches nach vier Jahren das nationale Grundgehalt erreichen wird. Die Aufnahmen sollen alle mit unbefristeten Arbeitsverträgen erfolgen.
Möglichkeit von „insourcing" aller ausgelagerten Dienste mit folgenden Kriterien: mit vertraglichen 40 Wochenstunden und Gehaltsreduzierungen bei den Standardgehältern von 20 Prozent. Es wird der bessere kollektive Arbeitsvertrag des Bankensektors angewandt.
Schalteröffnungszeiten: von 8 bis 22 Uhr sofern ein Abkommen mit den Gewerkschaften getroffen wird, ansonsten von 8 bis 20 Uhr.
Einfrieren der Dienstaltersvorrückungen für 18 Monaten und
Einfrieren und Limitieren der Abfertigungsberechnung (Tfr) für drei Jahre auf Gehalt und Dienstaltersvorrückung und tabellarische Beträge.
So überraschend der Abschluss des Nationalen Kollektivvertrages für den ASGB Banken gekommen ist, so mangelhaft fällt auch unsere Bewertung aus. Seit nun schon über zehn Jahren werden Belegschaften ausgehungert und im „Bankenkolosseum den Löwen zum Fraß vorgeworfen". Wenn das wirklich das beste Ergebnis langer und zäher Verhandlungen ist, dann ist dies wohl der erste abgeschlossene Kollektivvertrag, der zum Nachteil der Bediensteten ausfällt.
Rom hat es sich einfach gemacht und weitere Verhandlungen an die territorialen Zusatzergänzungsverträge) „delegiert".

Industrie

Neuerung im Bereich Metallindustrie

Im Nationale Arbeitskollektivvertrag vom 15. Oktober 2009 wurden zwei Erhöhungen bezüglich des Betrages an einen Zusatzrentenfonds von Seiten des Arbeitgebers beschlossen. Mit 01.01.2012 wird dieser Beitrag von derzeit 1,2 auf 1,4 Prozent angehoben, wenn auch der Arbeitnehmer mindestens 1,4 Prozent in den Fonds einzahlt.