Verbrauchertelegramm
Immobilien-Kauf

Angeld oder Reuegeld?

Einer der Punkte, der bei der Unterzeichnung eines Kaufvorvertrags immer wieder für Zweifel sorgt, sind die Anzahlungen. Es macht einen großen Unterschied, ob diese als Angeld (caparra confirmatoria) oder Reugeld (caparra penitenziale) geleistet werden. Ein Angeld ist die Bestätigung der mit dem Vorvertrag eingegangenen Bindung; zieht sich der Käufer aus dem Vertrag zurück, verliert er diese Summe. Zieht sich hingegen der Verkäufer zurück, muss dieser dem Käufer das Doppelte des bezahlten Angelds erstatten. Außerdem kann vor Gericht auf Vertragserfüllung und weiteren Schadenersatz geklagt werden. Das Reugeld steht der erfüllenden Vertragspartei zu; bei einem solchen hier kann kein weiterer Schadenersatz oder die Vertragserfüllung mehr eingeklagt werden, wenn der Vertrag platzt.
Weitere Informationen zu den Immobilienverträgen finden sich unter www.verbraucherzentrale.it/17v17d26246.html.

Verbrauchertelegramm
1. JÄNNER 2012

Verbot der Käfighaltung von Legehennen in der Eu

Mit 1. Jänner 2012 ist es soweit, und das Verbot für die Käfighaltung von Legehennen greift in ganz Europa. Was ändert sich? Die bisherigen Käfige, die 550 cm? pro Henne vorsahen, dürfen nicht mehr verwendet werden. Ab 2012 sind in der Europäischen Union nur noch ausgestaltete Käfige erlaubt, die ein höheres Platzangebot (750 cm? pro Tier) sowie Scharrbereich, Sitzstangen und Nester bieten. Doch die Umsetzung geht in einigen Mitgliedsstaaten, darunter Italien, offenbar nur schleppend voran.Als VerbraucherInnen können wir uns bereits heute dafür entscheiden, Eier aus artgerechter Haltung zu essen. Dabei hilft der Erzeugercode, eine Zahlen-Buchstaben-Kombination, die auf dem Ei ablesbar ist. Die erste Stelle des Codes gibt Auskunft über das Haltungssystem:
- Ziffer 0: biologische Haltung
- Ziffer 1: Freilandhaltung
- Ziffer 2: Bodenhaltung
- Ziffer 3: Käfighaltung