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Arbeitnehmer/innen in den Gemeindestuben

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind am 8. Mai in einen Gemeinderat gewählt geworden. Einige haben es bis zum Bürgermeister geschafft viele sind in die Ausschüsse berufen worden (Gemeindereferenten).
Für diese Tätigkeiten haben Arbeitnehmer laut Art. 79 des G.v.D. Nr. 267 vom 18.08.2000 Anrecht auf folgende Freistellungen:
Gemeinderat: ganztägige bezahlte Freistellung am Tag, an dem die Sitzung stattfindet. Zusätzliche unbezahlte Freistellung im Ausmaß von 24 Arbeitsstunden pro Monat.
Bürgermeister: 48 Arbeitsstunden pro Monat bezahlt – 24 Stunden unbezahlt.
Gemeindereferent: 24 Arbeitsstunden pro Monat bezahlt – 24 Stunden unbezahlt.
Findet die Sitzung am Abend statt, haben die Arbeitnehmer das Recht, die Arbeit am nächsten Tag nicht vor acht Uhr aufzunehmen. Geht die Sitzung über Mitternacht hinaus, haben die Arbeitnehmer das Recht, auch am nächsten Tag von der Arbeit fern zu bleiben.
Der Arbeitgeber hat Anrecht auf die entsprechenden Bestätigungen. Er bezahlt den Lohn, kann aber den Betrag von der Gemeinde zurückverlangen.
Ohne Zustimmung darf ein in den Gemeinderat gewählter Arbeitnehmer nicht von seinem Arbeitsplatz versetzt werden.
Darüber hinaus kann jeder für die Zeit der Ausübung seines Mandates in den unbezahlten Wartestand versetzt werden. Den Lohn bezahlt dann die entsprechende Gemeinde.

SBR

Erhöhung der Einkommensgrenzen für den Bezug des Familiengeldes ab 01.07.2005