Bau
Fa Progress AG:

Betriebsratswahlen erfolgreich durchgeführt

Nach mehreren Jahren konnte bei der Fa. Progress AG mit Sitz in Brixen Anfangs April wieder eine Wahl der Einheitlichen Gewerkschaftsvertretungen (EGV) durchgeführt werden, wobei man sich im Vorfeld auf insgesamt fünf Betriebsräte einigen konnte (vier für das Werk in Brixen sowie einen für die drei Filialen).
Für den ASGB-BAU wurde Kollege Plattner Martin im Werk Brixen für die nächsten drei Jahre in den Betriebsrat gewählt; die restlichen drei Mandate gingen an den AGB/CGIL (zwei Sitze) sowie an den SGB/CISL (einen Sitz). Zum Vertreter für die drei Filialen (Lana, Frangart und Bruneck) wurde Herr Artuso Francesco (AGB/CGIL) gewählt.
Bei der ersten Sitzung der neuen EGV am 3. Mai 2005 im Werk Brixen (vom ASGB/BAU war Kollege Werner Blaas anwesend) wurde Herr Wachtler Felix (AGB/CGIL) einstimmig zum Sicherheitssprecher für die Belegschaft gewählt.
Zudem wurde vereinbart, dass sich der neue Betriebsrat in nächster Zeit eine klare Übersicht über den Inhalt der bestehenden Betriebsabkommen verschaffen soll, damit diesbezüglich einerseits mit klaren Forderungen an die Betriebsleitung zwecks Neuverhandlungen auf Betriebsebene herangetreten werden kann sowie andererseits in Zukunft einheitliche und klare Regelungen für alle beschäftigten getroffen werden können.
Die Fachgewerkschaften werden den neuen Betriebsrat bei dieser sicherlich nicht einfachen Aufgabe natürlich mit Rat und Tat zur Seite stehen, damit ein für alle Seiten annehmbares Ergebnis erzielt werden kann.

Öffentlicher Dienst
Abfertigungen für öffentlich Bedienstete

Endlich Ausbezahlung in akzeptablen Fristen

Eine Vertretung der Fachgewerkschaften der öffentlichen Dienste im ASGB, Hans Rungg und Roman Grünfelder, führte kürzlich eine Aussprache mit der Direktorin des INPDAP in Bozen, Dr. Veronika Meraner. Es ging dabei um die Abfertigungsregelungen im Geltungsbereich des Bereichsübergreifenden Vertrages (BÜKV), also für Land, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Altersheime und Südtiroler Gesundheitsdienst.
Dabei wurde folgendes geklärt:
Die INPDAP bezahlt direkt an die Körperschaften, nach Aushändigung einer entsprechenden Vollmacht der einzelnen Bediensteten nach deren Dienstaustritt, den Bruttobetrag der Dienstabfertigung (TFS).
Die jeweilige Körperschaft kann inzwischen die Abfertigung nach den geltenden Bestimmungen ausbezahlen. Die Bediensteten bekommen demnach die Dienstabfertigung (TFS) bis 30. Juni 1999 mit der entsprechenden Aufwertung und die Abfertigung (TFR) gemäß Art. 2120 des ZGB, der Landesgesetze von 1999 und 2004, sowie des BÜKV über die Abfertigung und die Ergänzungsvorsorge von 1999 ab 1.7.1999.
Diese Regelung ermöglicht nun die unmittelbare Ausbezahlung der Abfertigung an die Arbeiter und Angestellten der öffentlichen Körperschaften ohne lange Wartezeiten. Letztere haben die Garantie, dass sie die Beträge nicht doppelt zahlen müssen und in absehbarer Zeit - je nach vorgesehenen Auszahlungsnormen für das INPDAP - die Differenz einkassieren.
Nun können endlich alle ausstehenden Abfertigungen nach klaren Regeln ausbezahlt werden, wenn auch eine kleine, besondere Gruppe davon noch Klärungen bedarf. Frau Dr. Meraner teilte mit, dass sie in diesen Wochen die vorgestellte Lösung mit allen Körperschaften bespricht und erklärte sich bereit allfällige Probleme weiterhin zu besprechen.