Transport & Verkehr

Neuer Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Weißen Kreuzes

Nach viermonatigen Verhandlungen einigten sich die Gewerkschaften ASGB, CGIL/AGB und CISL/SGB am 4. Mai 2005 mit dem Landesrettungsverein Weißes Kreuz auf den neuen Kollektivvertrag.
Der normative Teil gilt für den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2008. Der wirtschaftliche Teil hat hingegen eine Laufzeit von zwei Jahren und gilt bis zum 31.12.2006.
Als Entschädigung für die Zeit vom 1. Jänner bis zum 30. April wurde ein „Una tantum" von 140 Euro vereinbart, das mit dem Maigehalt 2005 ausbezahlt wird. Anrecht darauf haben alle Beschäftigten, die am Tag des Vertragsabschlusses, also am 4. Mai 2005, beim Weißen Kreuz beschäftigt waren. Der Betrag von 140 Euro gilt für die Kategorie „C" und wird für alle anderen Kategorien nach den vorgesehenen Parametern berechnet. Für jene Beschäftigten, die nach dem 1. Jänner angestellt wurden, wird das Una tantum im Verhältnis zur effektiven Dienstzeit berechnet.
Der neue Kollektivvertrag sieht Lohnerhöhungen im Ausmaß von insgesamt 55 Euro brutto für die Kategorie „C" vor. Davon wird der erste Teil im Ausmaß von 35 Euro monatlich ab 1. Mai 2005 und der zweite Teil in der Höhe von 20 Euro monatlich ab 1. Jänner 2006 gewährt.
Für das Personal mit der 42-Stunden-Woche wurden ab 1. Jänner 2005 zusätzlich zehn Freistunden für Arbeitszeitreduzierung vereinbart. Ab 1. Jänner 2006 kommen weitere elf Freistunden hinzu.
Mit dem neuen Vertrag konnten die Gewerkschaften eine wichtige Änderung für das Stundenkonto durchsetzen, die schon seit längerer Zeit gefordert wurde. Als Mehrstunden gelten jetzt alle Arbeitsstunden ab Erreichen der monatlichen Sollstunden bis zur 200. Arbeitsstunde im Monat. Bisher galten nur die Arbeitsstunden ab der 183. Stunde im Monat als Mehrstunden. Der entsprechende Zuschlag wurde zudem auf 20 Prozent erhöht und wird mit dem Gehalt jenes Monats ausbezahlt, in welchem die Mehrstunden anfallen. Die Mehrstunden selbst werden nicht mit demselben Monat ausbezahlt, sondern müssen innerhalb des Jahres in Form von Zeitausgleich beansprucht werden. Andernfalls werden sie am Jahresende ausbezahlt.
Die definitive Unterschrift seitens der Gewerkschaften erfolgt erst, nachdem der neue Kollektivvertrag den Beschäftigten in einer Versammlung zur Abstimmung unterbreitet worden ist.

Transport & Verkehr

Fa. Saniflex GmbH und kaum ein Ende in Sicht, Garantiefonds vom NISF/INPS

Im April 2004 entlässt die Fa. Saniflex GmbH von Prad am Stilfser Joch (ein Metallbetrieb, der im Sanitärbereich tätig ist) gut 60 Mitarbeiter und schickt sie in die Mobilität. Immer wieder verspätete Lohnauszahlungen hatten auch dazu geführt, dass mehrere Mitarbeiter vorzeitig das „Weite" suchten. Einige Wochen vorher bereits hatte derselbe Betrieb seine Außenstelle in Görz (Triest) zugesperrt, wo bis dahin auch rund 20 Bedienstete tätig waren. Mit einer stark reduzierten Belegschaft (nur noch rund 25 Leute) arbeitete der Betrieb in Prad am Stilfser Joch noch einige Wochen weiter und kaufte sein Produkt über einen Zulieferbetrieb ein, bis dann Ende Juni 2004 vom Gericht über die Fa. Saniflex GmbH der Konkurs verhängt wurde.
Die Arbeiter und Angestellten, die alle seit April 2004 „keinen Knopf" mehr ausbezahlt erhalten haben, mussten sich darum kümmern, ihre Forderungen für die offenen Lohn- und Abfertigungsansprüche beim Gericht geltend zu machen. In mühseliger Kleinarbeit hat der ASGB für 55 Personen, die ihn dazu beauftragten und bevollmächtigten, die offenen Löhne, offene Freistunden und Urlaub, 13. Monatslohn, Kündigungsfrist, Abfertigung und dgl., zusammengerechnet, die entsprechenden Anträge bei der Konkursverwaltung hinterlegt und dafür gesorgt, dass alle Ansprüche anerkannt worden sind. Bereits beim ersten Gerichtstermin im Oktober 2004 war die Frage vom Guthaben jener Ex-Bediensteten der Saniflex-Mitarbeiter klar, die sich vom ASGB haben vertreten lassen.
Für weitere Gläubiger folgten noch zwei Gerichtstermine, und am 25.02.2005 wurde von der Konkursverwaltung der Schuldenstand endlich für abgeschlossen erklärt.
Fast nicht zum Glauben: 14.650.000 Euro ergibt bisher der gesamte Schuldenstand. Die Forderungen vom Staat (nicht einbezahlte Lohnsteuern) und die Forderungen vom NISF/INPS (nicht einbezahlte Sozialbeiträge) scheinen dabei noch nicht auf; offenbar sind diese Schulden überhaupt noch nicht erfasst. Vom Gericht wurden 4.760.000 Euro als privilegierte und 9.890.000 Euro als nicht privilegierte Forderungen anerkannt.
Die privilegierten Forderungen beziehen sich auf das Guthaben der Banken, welches mit Hypotheken abgesichert ist (Raika Prad, Raiffeisen Landesbank, Sparkasse und Volksbank haben gemeinsam 3.040.000 Euro offen), das Guthaben der Arbeiter und Angestellten (107 ehemalige Mitarbeiter beklagen insgesamt 997.000 Euro für offene Lohn- und Abfertigungsansprüche), den Forderungen von den verschiedenen Freiberuflern (zusammen 335.000 Euro), den Vertreteransprüchen (25.000 Euro), den Forderungen der Handwerksbetriebe (insgesamt 282.000 Euro) und dem Guthaben der Körperschaften (81.000 Euro für INAIL, Gemeinde, usw.).
Die nicht privilegierten Forderungen im Gesamtausmaß von fast zehn Millionen Euro sind die Ansprüche der Betriebe und Lieferanten sowie Bankkredite, die nicht mit Hypotheken gedeckt sind. Über 200 einzelne Betriebe sind davon betroffen. Beim Ausbezahlen nach dem Konkursabschluss haben privilegierte Forderungen Vorrang, die nicht privilegierten Ansprüche meistens das Nachsehen.
Für den ASGB war von Anfang an klar, dass noch gewaltige bürokratische Hürden zu nehmen waren, um für die Ex-Bediensteten der Fa. Saniflex GmbH die Ausbezahlung der offenen Löhne und der Abfertigung über den Garantiefonds des NISF/INPS zu erreichen. Anträge wurden ausgefüllt, der Abschluss des Schuldenstandes musste abgewartet werden, mehrere Besprechungen und Treffen mit dem Masseverwalter sowie seinem Arbeitsberater folgten, und Erklärungen vom Gericht waren zu besorgen. Bereits Mitte April 2005 hat der ASGB für alle 55 Personen, die er in diesem Konkurs vertritt, über sein Patronat SBR (Sozialer Beratungsring) die gesamte Dokumentation beim NISF/INPS hinterlegt, damit der dortige Garantiefonds einspringen kann. Nach Rücksprache mit den zuständigen Beamten des NISF/INPS wurden anfangs Mai sämtliche Gesuche noch mit Kopien der letzten Lohnabrechnungen und den ursprünglichen Anträgen, die seinerzeit an die Konkursverwaltung gegangen sind, ergänzt, sodass jetzt mit einer baldigen Vorschusszahlung von Seiten des NISF/INPS gerechnet werden kann.
St. Bürokratius zu überwinden, benötigt aber leider oft sehr viel Atem und Ausdauer. Der Solidarität der ASGB-Mitglieder ist dieser Atem zu verdanken, die mit ihrem Gewerkschaftsbeitrag uneigennützig mithelfen, diesen enormen Arbeitsaufwand zu bewältigen und zu finanzieren.