Verbrauchertelegramm

Kontolöschungsspesen

Das Landesgericht Bozen hat ein wichtiges Urteil zu den Kontolöschungsspesen erlassen: die Klausel, welche in den Kontokorrentverträgen die Einhebung von Löschungsspesen auch dann vorsieht, wenn der Klient aus dem Vertrag austreten will, weil die Bank die Vertragsbedingungen einseitig abgeändert hat, ist missbräuchlich. Im Urteil heißt es, dass diese Klausel darauf ausgerichtet ist, die Bestimmungen des Bankengesetzes zu umgehen, indem sie ein wahres Reuegeld schafft. Fortan kann jeder ohne Zahlung von pauschalen Kontolöschungsspesen aus einem Kontokorrentvertrag austreten, wenn die Bank einseitig die Bedingungen abändert.

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Telefonterror

Das Strafgesetz verfolgt und ahndet beleidigende und belästigende anonyme Anrufe mit einer Haftstrafe bis zu sechs Monaten (Art. 660 Strafgesetzbuch). Doch die Belästigten müssen die richtigen Schritte setzen, damit die Polizei eingreifen kann. Wenn der Anrufer seine Nummer verschleiert, kann man dies durch die Telefongesellschaft unterbinden lassen. Diese kann die Daten des Anrufers feststellen und diese für den Zweck einer Anzeige der Betroffenen mitteilen. Mehr zum Thema im Infoblatt der VZS.