Verbrauchertelegramm
EUGH-Urteil

Keine Gentechnik im Honig

Das vor kurzem vom EUGH gefällte Urteil in Sachen Pollenspuren im Honig hat für den Markt und die VerbraucherInnen weitreichende Folgen. Demzufolge darf Honig, der auch nur Pollenspuren von genetisch veränderten Pflanzen enthält, nur noch mit vorheriger Zulassung in den Handel. Damit bestätigt der EUGH für Honig die Forderung nach einer „Null-Toleranz"-Regelung für jegliche Spuren genetisch veränderten Materials. In Zukunft braucht es für Honig mit Pollenspuren genetisch veränderter Pflanzen eine spezielle Zulassung und der Honig muss auch entsprechend gekennzeichnet werden. Laut bisheriger Rechtslage musste „gentechnisch verändert" nur auf Lebensmitteln stehen, wenn der Anteil an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Produkt mehr als 0,9 Prozent betrug. Lag er darunter und war er zufällig oder technisch unvermeidbar galt keine Kennzeichnungspflicht. Seit dem Urteil gelten Pollen mit einem minimalen Anteil aus gentechnisch veränderten Pflanzen als „aus GVO hergestellt" und als „Zutat" im Honig. Damit beschreitet der EuGH Neuland, denn diese Zutat wird weder absichtlich in den Honig gegeben noch wirkt sie sich qualitativ aus. Nun fallen dadurch auch Spuren von GVO-Pollen unter die Zulassungspflicht.

Thema

Richtig versichert

Interview mit dem Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, Walther Andreaus
> Aktiv: Es gibt eine schier unüberschaubare Menge an Versicherungspolicen mit einer Unmenge an Klauseln. Welche sind aus Ihrer Erfahrung die Wichtigsten, welchen den Bereich der Familie am besten schützen helfen?
Andreaus: Als Prinzip beim Versichern gilt: Jede/r sollte die Risiken versichern, die existenzbedrohend sind. Und das kann je nach Lebenslage etwas anderes sein. Berufseinsteiger etwa benötigen weniger Versicherungsschutz als Familien.
> Aktiv: Besteht auch die Möglichkeit, sich über Agenturen im Ausland versichern zu lassen oder ist jeder Bürger gezwungen, sich im jeweiligen Land zu versichern? Welche Möglichkeiten hat der Bürger hier?
Andreaus: Im Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarkts kann jede/r eine Lebens- oder Schadensversicherung, in gleich welchem Land der EU, abschließen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist davon ausgenommen. Es ist nicht immer leicht als „italienische" VerbraucherInnen im Ausland eine Versicherungsdeckung zu bekommen. Aber auch bei uns werden bereits verschiedene ausländische Policen vertrieben. Auch hier gilt: mehrere und vergleichbare Angebote einholen!
> Aktiv: Weniger kann oft auch mehr sein. Glauben Sie, dass es auch ein Zuviel geben kann bzw. dass manchmal unnötige Policen oder ein gar sich überschneidender Versicherungsschutz angeboten und verkauft wird?
Andreaus: Leider schauen viel zu viele Versicherungsgesellschaften mehr auf ihren Gewinn als auf die Bedarfsorientierung bei der Entwicklung von Angeboten. Ein Beispiel für Fehlentwicklungen im Versicherungsmarkt sind Kapitallebensversicherungen. Konsumentenschutzverbände halten die Kapitallebensversicherung - auch Erlebensversicherung genannt - für eine schlechte Wahl. Altersvorsorge ist eher ein Geldanlageproblem als ein Versicherungsproblem. Es ist daher sinnvoller, sich mit einer Risikolebensversicherung gegen den Todesfall abzusichern (für diejenigen die den Bedarf überhaupt haben) und den Rest des Geldes gut anzulegen. Der Versicherungsmarkt gehört zu den am wenigsten transparenten Märkten. Die Information beim Vertragsabschluss über das, was die Versicherung abdeckt und vor allem darüber, was sie nicht abdeckt, ist höchst lückenhaft. Derzeit ist es sogar üblich, dass Versicherungen ihren Kunden die Vertragskonditionen erst nach Abschluss des Vertrages mitteilen.